* « Tageblatt und Anzeiger. ^ 192. Sonnabend den 10. Juli. 1852. Bekanntmachung. Die zunächst durch die Vergrößerung der Stadt veranlaßte und von uns auf Grund ärztlicher Gutachten Lkr Interesse der hiesigen GesundheitSverhältniffe bereits vor Jahren beschlossene, auch zum Lheil schon zur Ausführung gebrachte Maaß- regel, den Johannisfriedhof nach und nach seiner bisherigen Bestimmung zu entziehen, hat den wetteren Beschluß zur nothwendigen Folge gehabt, daß von und mit dem 1. August d. I. an auf der früher zweiten, jetzt ersten Abtheilung des genannten Friedhofes, mit Einschluß des hinter den Scheunen gelegenen Theiles derselben, neue Grabstellen nicht mehr abgegeben und die bis dahin gelösten Doppelgräber, so wie die Begräbnißgrüfte dieser Abtheilung nur noch fünf Jahre lang, vom 1. August d. I. an gerechnet, zur Bestattung von Leichen benutzt werden sollen, so daß mithin vom 1. August 1857 ab jede Beerdigung daselbst hierdurch für unzulässig erklärt wird. Indem wir dieß hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, weisen wir zugleich darauf hin, daß spätestens nach Ab lauf weiterer fünf und zwanzig Jahre, also mit dem 1. August 1882, die Evacmruug dieser Abtheilung de- JohanniS- friedhofes erfolgen soll. Leipzig, den 8. Juli 1852. - Der Rath der Stadt Leipzig. ' , Koch. Bekanntmachung. Der Bau- im ttülel ckv prusae macht die zeitweilige Absperrung de- Schrötergäßchens nach de« Roßplatze zu noth- wendig; wir bringen dieß hiermit zur Kenntniß des Publicum-.. Leipzig den 8. Juli 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Nach der Verordnung vom 12. August 1851 (Gesetz-Sammlung, 21. Stück, Seite 313) sind vor der Ausfertigung von Auswanderungsscheinen mehrfache Erörterungen nöthig, welche eS unmöglich machen, dergleichen Scheine in wenigen Lagen oder gar sofort auSzusertigen. Da dessen ungeachtet die meisten solcher Scheine erst kurze Zeit vor der beabsichtigten Abreise bei unS nachgesucht werden, so sehen wir uns veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß dergleichen Gesuche so zeitig anzubringen sind, daß die gesetzlich erforderlichen Erörterungen noch angestellt werden können, indem außerdem die Betheiligten alle durch zu späte- Anbringen ihrer Gesuche entstehenden Nachtheile lediglich sich selbst zuzuschreiben haben. Leipzig, den 29. Juni 1852. Der Rath der Gtadt Leipzig. Koch. Schleißner. Obftverpachtung. Die diesjährigen Obstnutzungen der städtischen Chausseen und de- Fußweg- nach Schleußig sollen an den Meistbietenden gegen baare Zahlung, mit Vorbehalt der Au-wahl unter dm Licttanten, so wie jeder anderm Verfügung, verpachtet werdm. Es haben sich darauf Reflectirende , Montag den 12. Juli d. I. Vormittag- S Uhr in der Marstall-Expedition einzufinden, ihre Gebote zu thun und sodann weitere Nachricht zu gewärtigen. Dr- NathS der Stadt Leipzig Deputati»« zu deu Shuusseeu aad Anlage«. ^ > ... «... ». „geber eine- Unternehmen-!?) unlängst fvlaende Bitte, worin „(!!) wir, abgesehen von den durchgehend- (!) mangelnde» „großen Anfangsbuchstaben (?), alle gegen die bi- daher „allgemein übliche Schreibweise von ihren Vrrfoqsern (?) beliebte „Auslassungen durch, zwischen (durch, zwischen!!) sogenannte» „Gänsefüßchen in deutschen Buchstschen beigefügte, Zusätze „Zeile für Zeil ' ^ und dann die Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm in Berlin. Die Leser d«S Tageblattes wollen dm Satz de- Referat- über da- deutsche Wörterbuch der Brüder Grimm (Tagebl. Nr. 184), welcher hier folgt, noch ein Mal lesen: ,Bezüglich diese- großartigen Unternehmen-, wa- (!!) a) „I. Zeile bemerklich zu machen UN- erlaubten." (!!)" Frage beantworten: JK dir Referent, von welchem dieser Satz herrührt, befähigt, Männer, wie die Jacob und Wilhelm Grimm, zu meistemr ^4. W.