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Deutsche allgemeine Zeitung : 16.01.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-01-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185701165
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18570116
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18570116
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1857
- Monat1857-01
- Tag1857-01-16
- Monat1857-01
- Jahr1857
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- Deutsche allgemeine Zeitung : 16.01.1857
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Limburg. — Leipzig/ 1l> Jan. Zu den schwersten Unterlassungssünden des vor- märzlichen Bundestags gehört di« Behandlung der lurcmburg-limburgischcn Frage in den Jahren 1SL0—39. Bekanntlich ward da« Großherzogthum Luremburg, «i»,alteS deutsches Reichsland und auf dem Wiener Congresse wieder den» Deutschen Bunde zugesprochen, in die belgische Revolution 1830 verwickelt und dem neuconstituirwn belgischen Staate förmlich einverleibt. Der König von Holland, als Großherzog von Luxemburg deutscher Bun- deSfürst, nahm die Hülfe des Bundes für seine verletzten Rechte in An spruch, und die Regierung von Nassau unterstützte dieses Gesuch. Allein trotz der klaren Bestimmungen der Wiener-Schlußakte, wonach der Bund zum Einschreiten verpflichtet war, mochte man nun die LoStrrnnung Lim- bürg«,van Holland als eine Rechtsverletzung durch eine auswärtige Macht (Belgern) oder als die Wirkung einer innern Revolution betrachten, geschah dennoch nicht«. Nicht einmal hei der Londoner Konferenz, wo auch über Luxemburg entschieden werden sollte, ließ der Bund sich ausdrücklich vertreten, sondern begnügte sich damit, durch Oesterreich und Preußen mitvertrcten zu sein. Dabei stellte man auch noch dem König von Holland eine Rechnung für die Mobilmachung von Bundestruppcn zu — allerdings hatte man mobilgerygcht, aber ohne ctwaS Weitere« zu thun —, und mußte sich da für von diesem sagen lassen: jene scheinbare, aber nicht wirkliche Hülfelei- stung habe ihm nur geschadet» denn sie habe die Holländer sorglos gemacht und von der rechtzeitig«», Entwickelung ihrer eigenen Kräfte abgehalten. Di« Londoner Konferenz sprach einen Theil von Luxemburg Belgien zu, wogegen dieses einen Th,il von Limburg an Holland zurückgeben mußte. Der König von Holland wollte anfangs für die Verkleinerung des Bun- deegebitt- m Bezug auf Luxemburg dem Bunde keinerlei Entschädigung leisten, ließ sich jedoch, als der Bund wenigstens darauf bestand, herbei, an der Stelle des ihm und dem Bund entzogenen westlichen Luxemburg diese- nigen Gebiete im Limburgischen zu Bundesländern zu machen, welche ihm selbst als Entschädigung für jenen Verlust zugesprochen worden waren. Er behielt sich dabei vor (angeblich weil „altniederländifche Besitzungen" darunter begriffen seien, die sich geographisch nicht wohl von dem übrigen niederlän- bischen Gebiete trennen ließen), das Herzogthum Limburg — so wurden diese an Holland zurückgtfallenen GebietStheile genannt — unter dieselbe Verwaltung und Verfassung mit dem Königreich zu stellen, verband jedoch damit die Zusicherung, daß „dieser Umstand die Anwendung der deutschen Bundesverfassung auf das beugte Herzogthum in keiner Weise hindern sollte". So ward denn dort eine staatsrechtliche Abnormität geschaffen, ganz ähnlich der, welche in dxn dänifth-deuischen Herzogthümern durch die Ge- sammtstaatsverfassung geschaffen werden soll. Der Bund gab zu jener Zwit- terschöpfung seine Genehmigung, wie er bei dieser sich damit begnügte, Rcchtsvorbehalte zu machen, die, wie wir jetzt eben erfahren, von der Ge genpartei nicht rtspectirt werden. Holland gegenüber ging man in der Rück- sichtnahme auf fremde und der Vernachlässigung der nächsten deutschen In- teressen noch weiter. Obschon der Bundestag selbst (in seinen, Beschlusse vom 5. Sept. 1839) anerkannte, daß au« dem Doppelverhältnisse Limburgs zu Deutschland und zu Holland „Unzukömmlichkeiten" entstehen könnten, so vertraute er doch der „Weisheit Gr. Maj. des Königs von Holland", daß sie „Maßregeln treffen werde, um diesen Unzukömmlichkeiten vorzubeugen". Bisjctzt ist von solchen Maßregeln nicht- zu bemerken gewesen. Lim- bürg ist 1810 bei Gelegenheit der Revision des holländischen Grundgesetzes förmlich für eine holländische Provinz erklärt worden; seine Abgeordneten sitzen in den holländischen Generalstaaten, und die Beschlüsse ditser letztem haben daher natürlich auch für Limburg bindende Kraft. Wenn trotzdem Cvllifionen bisher noch nicht vovgekommen sind, so hat dies seinen Grund lediglich darin, daß der Deutsche Bund (wie neulich der holländische Mini ster d«S Ausfwärtigen in der II. holländischen Kammer beifällig bemerkte) noch nie Versucht hat, eine Aenberung in hm Gesthen Limburgs zu bewir ken. Die Limburger selbst haben nicht, wie die Holsteiner und Lauenburger, in ihrer Rationalität «ine Veranlassung, sich und diese gegen die Folgen einer Einverleibung in einen fremden StaatSkörper zu wahren und zu dem Ende die Hülfe des Bundes anzurufen. Ein Theil der Limburger ist seiner Nationalität nach den Holländern verwandt, ein anderer fühlt sich durch die seinige mehr zu Belgien hingezogen; deutsch der Sprache und Gesinnung nach sind kaum einzelne ehemals zu Deutschland gehörige und erst 1844 abgetretene Landstriche. Selbst der Antrag, den 1848 dir zur ideutschen Nationalversammlung gewählten limburgischen Abgeordneten an- diese stell- ten : di« Verbindung des Bundeslandes Limburg mit Holland für unzulässig zu erklären und aufzuheben, hatte seinen wesentlichen Grund und Endzweck wol in dem, bkigefügttn fernem Anträge: Limburg vor dem Zwang einer Antheilnahme an der holländischen Gesammtschuld zu schütz«». Nach dieser Seite hin also verletzt der Bund allerdings dort viel weniger Interessen und daraus für ihn resultirendc Verpflichtungen als in den nordischen Her- zogthümern, wenn er die Dinge gehen laßt, wie sie gehen. Allem eine andere Frage ist, ob er es mit seiner Würde und mit dem Interesse der deutschen Nation verträglich finden kann, ein Land, dessen Einbeziehung in das Bundesgebiet er ausdrücklich gefodert und durchgesetzt hat, nunmehr thalsächlich so zu behandeln und behandeln zu lassen, als ob es kein Bun- dcsland wäre. Denn mit dyn bloßen Geldzahlc» und Soldatenstsllen ist der KreiS der Pflichten, die ein Bundesland gegen die Gesampstheit, und der Rechte, welche diese letztere an jenes hat, doch wahrlich picht umschrie ben. Wie wenig die äußere Thätigkeit deS Bunde-, welcher die BundeS- kriegsverfassung samntt den Matricularbeiträgen zur Basis dienen soll, in ihr« gegenwärtigen Gestalt der Id« entspricht, die man sich bei. der Schaf- fung des Bunde- davon gemacht haben mag, Hüt ja gerade: die Geschichte dieser holländisch deutschen BüNdesländer nur zu auffällig bekundet; die Hoff nungen der Patrioten auf eine nationale Entwickelung des Bundes müssen daher nothwendig auf eine straffere Anspannung und einheitlichere Verwert- düng seiner Kräfte nach außen und innen gerichtet sein. Je mehr aber eine Fortbildung des Bundes in diesem Sinne platzgreift, desto unzulässiger (oder um mit den Worten des Bundestags zu reden, „unzukömmlichcr") muß ein Verhältniß werden, welches irgendeinen Theil des Bundesgebiets, wegen seiner Verbindung mit einem fremden StaatSkörper, mehr oder weniger der Einwirkung de« Bundes und seiner Gesetzgebung entzieht. Dies ward, in Bezug auf Limburg, recht fühlbar im Jahre 1848, als Deutschland im Begriffe stand, sich au« einem Staatenbund in einen Bunde-staat zu ver wandeln. Ganz richtig erkannte damals die Nationalversammlung, daß da- Zwitterverhältuiß Limburgs zwischen Holland und Deutschland nicht fortbe stehen könne, und faßte einen dahin abzielenden Beschluß, der freilich, den gegebenen Umständen nach, erfolglos bleiben mußte. Seitdem hat sich Nie mand wieder um 'Limburg u«d sein Verhältniß zu Deutschland gekümmert; nur neuerlich, bei Anlaß des luxemburgischen Staatsstreichs, interpellirie Thorbeke in drr holländischen II. Kammer den Ministern ob nicht auch Lim- bürg in der Gefahr sei, von Bunb«-w«gen seiner liberalen Institutionen beraubt zu werden, und der Minister gab darauf die oben erwähnte Ant wort, setzte aber noch hinzu: sollte der Bund versuchon, eine Aenberung in der Gesetzgebung LimburgS erzwingen zu wollen, so «erde man dem Wi derstand entgegensetzen. - Wir haben nun zwar gar nicht« dawidir, wenn die Limburger von dem Einfluß der Buabesbeschlüsse über Presse, Bereinswesen u. d«rgl. verschont und im Besitz ihrer werchgehaltenen Freiheiten bleiben, wie re denn über haupt nicht gerade erfreulich für die Deutschen ist; die Obcrherrlichkeit sei ner obersten Bundesb^hördr über Grrnzlänvcr von zweifelhaftem Besitzrecht unter dem Vorwande zu großer Unfreisinnigkcit zurückgewiesen oder doch nur widerwillig ertragen zu sehen. Allein diese gegenwärtige Unvollkommenheit der Bundesverfassung und ihre Handhabung darf für uns kein Grund sein, die Lossagung rechtmäßig zum Bunde gehörender Länder von diosim gleich gültig oder wol gar schadenfroh mit anzusthen. Früher oder fpeiber kann der Bund eine lebensfähigere oder einheitlichere Entwickelung «rlaug«n, und dann wird der zu kräftigem Selbstgefühl gelangte Nationalkörper kein- sei ner Glieder, auch Has kleinste und abgelegenste nicht, missen wollen. Und schon jetzt müssen wir wünschen, daß der Bund gegen solche Verletzungen seines Recht«, wie sie in der holländischen Kammer lautseworhen, entschie- dm und kräftig »uftrele, den», läßt er sich dort nachgiebig oder lässig finden, wie kann er hoffen, daß seine Stimme gehört, sein Einspruch respMirt werde, wen» er die Integrität seines Gebiets da zu wahr«» MttMmmt, wo er Mirich damit ein gefährdetes nationales Interesse in Schütz nimmt? Scho» beruft sich die dänisch« Presse auf Limburg und «rmahnt ihr Mini sterium, dem holländischen nachzuahmen und dem Deutschen Bunde «in Schnippchen zu schlagen, und diese Mahnung«» worden auf fruchtbar«» Boden fallen, wenn der Dovssche Bund nicht an d«m «inen wie an d«m ander« Ort« zeigt, daß er ungestraft seine -Recht« nicht kränken läßt. llil^ch « pfsti Preußen. Berlin, 14. Jan. Es ist davon die Rede, daß die Zonfevenz, welch« nach Entlassung der neuenburger Gefangenen den chweizer Eonfliet definitiv zu regeln berufen worden soll, unverzüglich und war noch vor Ablauf diest-Mbnats zusammentreten werde. Ein Theil der -Gefangenen, aber wahrscheinlich nur ein wenig zahlreicher, wird i» Preußen sein«» Aufenthalt nehmen. — An der hiesigen Produktenbörse üchte man heute, wahrscheinlich in der Absicht, aus die Preise «inzuwir- «n, das Gerücht zu verbrriten, daß einer telegraphischen Depesche zufolge eine Aussicht vorhanden sei, die Bundesversammlung in Bern werde auf die französisch-englischen Vergleichsvorschläge eingehen. Da man bald wahr- nehmrn konnte, daß da« Gerücht nur erfunden war, so rief dirs lebhaften 1V. Januar ISS7 Nr 13 , Zu teMM durch all« Postämter dcq In- uud Auslandes, sowie durch dl« Erpeditiön in Leipzig (Querstraße Nr. 8). Jnsertionsgebuhr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. . .... Dt»W MWciU Zeitung. Pwt» süi da» ViertrlM -' jr ' jede einzelne «Wahrheit und Recht, Freiheit und GesetzI- 1, Nvmnkr 2 Ngr. - .
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