Suche löschen...
Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 25.09.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-09-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189009252
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18900925
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18900925
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-09
- Tag1890-09-25
- Monat1890-09
- Jahr1890
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 25.09.1890
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Amtsblatt für die königlichen «nd stiidüschen Behörden z» Freiberg nnd Bmnd. 43. Jahrgang. Z 223. Donnerstag, den SS. September reit' erger AHeiG md Tageblatt. Inlerair »erden bl» Vormittag i1 Uhr angenom- mm und beträgt der Preis für die gespaltene Zelle V» oder derm Raum 1b Psg Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Hausbesitzers und Bäckermeisters Hans Friedrich Laue«» stein in Freiberg wird heute, am 23. September 18S0, Nachmittags 4 Uhr, das Konkurs verfahren eröffnet. Der Kaufmann Johannes Müller in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 3«. Oktober 1390 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in Z 120 der Konkurs ordnung bezeichneten Gegenstände auf den 21. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 13. November 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 35, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinfchuldner zu ver abfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis -UM 15. Oktober 1890 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht ,« Freiberg, Abth. M k. Veröffentlicht: Nicolai, Gerichtsschreiber. Erloschen ist die im Gehöft deS Grundstücks Hornstraße, Brand-Kataster Nr. 402 Abth. L unter daselbst eingestellten Ochsen ausgebrochen gewesene Maul- und Klauenseuche. Freiberg, am 24. September 1890. Die Stadtpolizeibehörde. Hfm. Abonnements-Einladung. Zum Ouartalwechsel erinnern wir unsere geehrten Leser an die rechtzeitige Erneuerung des Abonnements, damit in der Zusendung unseres Blattes keine Unterbrechung eintritt. Auch die neu hinzutretenden Abonnenten ersuchen wir ergebenst um zeitige Anmeldung, da eine Nachlieferung von Exemplaren nur ausnahmsweise geschehen kann. Der „Freiberger Anzeiger" wird auch fernerhin seine gemäßigte nnd objektive Haltung beobachten und den Lesern von allen interessanten Ereignissen des In- und Auslandes so schnell wie möglich, zum großen Theile durch telegraphische Berichterstattung Kenntniß verschaffen. Die besonders wichtigen Tagesfragen werden wie bisher in den regelmäßigen Leitartikeln eingehende sachliche Besprechung finden. Bei den Nachrichten aus dem Königreich Sachsen sollen hauptsächlich die Ortschaften des Landgerichts- und amtshauptmannschastltchen Bezirks Freiberg, sowie insbesondere die des Erzgebirges berücksichtigt werden. Regelmäßig erscheinen auch die Schwurgerichts- und sonstigen Verhandlungen beim Landgericht Freiberg, sowie Mit- theilungen über Obst- und Gartenbau. Um auch den unterhaltenden Theil unseres Blattes möglichst interessant und mannigfach zu gestalten, bringt das tägliche Feuilleton nur gediegene Novitäten anerkannt tüchtiger Schriftsteller. In der werden die Preisräthsel sortgesetzt. Der vierteljährliche Abonnementspreis beträgt 2 Mark 25 Pfg. Inserate, die gespaltene Zeile 15 Pfennige, finden bei der großen Auflage des Blattes die weiteste und zweckentsprechendste Verbreitung. Bestellungen nehmen sämmtliche kaiserliche Postanstalten, fowie die bekannten Ausgabestellen entgegen. Die Redaktion und Expedition des „Freiberger Anzeiger und Tageblatt". Tagesschau. Freiberg, den 24. September. Das Festprogramm für den Besuch des deutschen Kaisers am Wiener Hof ist bereits festgestellt. Kaiser Wilhelm wird nach den neuesten Bestimmungen neun Tage Gast des Kaisers von Oesterreich sein. Er kommt am Mittwoch, den 1. Oktober Vormittags, in Wien an und hält seinen feierlichen Einzug durch die Residenz, um ohne Aufenthalt nach dem Schönbrunner Lustschloß zu fahren, wo ein Flügel bereits zu seiner Aufnahme hergerichtet ist und wo die jüngst vermählte zweite Tochter seines Kaiserlichen Verbündeten, die Erzherzogin Marie Valerie in Vertretung der Kaiserin Elisabeth die Honneurs machen wird. Der Reichskanzler wird den Kaiser nicht nach Wien be gleiten, in dessen näherer Begleitung sich nur drei Personen befinden werden. Am 2. Oktober bereits begeben sich die beiden Kaiser von Schönbrunn aus, ohne Wien zu berühren, zu den Hofjagden nach der Steiermark. Zu diesen Jagden sind noch geladen: der König von Sachsen, der Großherzog von Toskana und Prinz Leopold von Bayern, der Schwiegersohn des Kaisers Franz Joseph. Erst am 8. Oktober erfolgt die Rückkehr der Monarchen nach Wien. Kaiser Wilhelm bleibt dann einen Tag in Schönbrunn und verläßt am 9. Oktober Wien, um direkt nach Berlin zurückzureisen. In Folge dieser Zeitein- theilung mußten die vordem zu Ehren des deutschen Kaisers geplanten Veranstaltungen stark reduzirt werden. Es werden daher nur zwei Galadiners und zwar am 1. und am 9. Okt. stattfinden. Ursprünglich waren auch zwei Gala-Theatervor stellungen, eine im neuen Hofburgtheater, die andere in der Oper mit darauf folgenden Soupers in den Kaisersalons ge plant. Aber auf Wunsch des Kaisers Wilhelm, der die Ableh nung mit der Kürze seines Aufenthaltes in der österreichischen Residenz begründete, ist dieser Programmpunkt entfallen. Da gegen dürfte ein glanzvolles Karoussell dem deutschen Kaiser zu Ehren in der Hofreitschule, dem herrlichen Baue Fischer von Erlachs, in dem der 1848er Reichstag seine Sitzungen hielt, abgehalten werden. Das Karoussel soll von Kaiserlichen Be reitern geritten werden, die in der Vollendung dieser Kunst kaum irgendwo ihres Gleichen haben. Noch während der Zeit, da der jetzige deutsche Kaiser als Prinz Wilhelm längere Zeit in Wien weilte, wurde ihm ein derartiges Schauspiel geboten und der Prinz fand damals so großen Gefallen an demselben, daß man jetzt an eine Wiederholung desselben denkt. — Der preußische Handelsminister Herr von Berlepsch hat dieser Tage, begleitet von einem Vortragenden Rath die Häuser der Bauge nossenschaft in Adlershof bei Berlin eingehend besichtigt und sich über die Verhältnisse der gemeinnützigen, den Bau und Erwerb kleinerer Wohnungen bezweckenden Gesellschaft eingehend unterrichtet. Der Minister erklärte dabei, daß die Woh nungsfrage in erster Reihe der demnächst zu behandelnden sozialen Frage stehe, und daß, wenn auch die Gesetzgebung in vielen Beziehungen helfen könne, doch die Thätigkeit gemein nütziger Aktiengesellschaften und Genossenschaften für den Woh nungsbau nicht entbehrt werden könne und in jeder Weise von Industriellen, den Gemeinden und den Staaisbehörden gefördert werden müsse. Leider sei in dieser Beziehung bisher noch viel zu wenig geschehen und deshalb viel nachzuholen. — Die vierte Generalversammlung des evangelischen Bundes, zu welcher weit über 1000 Mitglieder angemeldet sind, wurde Dienstag Nachmittag in Stuttgart durch einen Festgottesdienst in der Stiftskirche eingeleitet, bei dem Professor Haupt (Halle a. d. S.) die Predigt hielt. Von auswärtigen Mitgliedern sind zu nennen: Konsistorialrath Leuschner, Geheimrath von Reichenau (Wiesbaden), Landtagsabgeordneter Weigel (Nürn berg), Professor Beyschlag (Halle a. d. S.), Professor Beerath (Königsberg i. Pr.) Hofprediger Rogge (Potsdam), Professor Nowack (Straßburg), Professor Nippold und Kirchenrath Lipsius (Jena). Die „B. B. Z." schreibt: „Daß am 1. Oktober Kundgeb ungen zur Feier der Aufhebung des Sozialisten- gesetzes seitens der Sozialdemokraten stattfinden werden, ist um so gewisser, als die sozialdemokratische Presse nicht nur offen davon spricht, sondern dieselben sichtlich vorbereitet, was auf einen Auftrag seitens der Führer schließen läßt. Darum aber vor Ausschreitungen Besorgnisse zu hegen, ist sicher über flüssig. Für alle Fälle ist es aber angebracht, mitzutheilen, daß seitens der Behörden nicht nur für den 1. Oktober, son dern für die erste Dekade des kommenden Monats die umfassend sten Vorbereitungen getroffen wurden. Sämmtliche verfügbaren Kräfte der Polizei werden überall zusammen gehalten. Wo es er forderlich war, hat schon seit Monaten, ersichtlich im Hinblick auf die gedachten Verhältnisse, eine Verstärkung der Polizei kräfte stattgefunden. Andererseits sprechen Anzeichen dafür, daß die sozialdemokratische Partei selbst in umfassender Weise dafür gesorgt hat, daß Ausschreitungen vermieden werden, um eben ihrerseits zu beweisen, daß es zur Aufrechterhaltung ordnungsgemäßer Zustände keiner Ausnahmegesetze bedürfe." — Die Absicht der Sozialdemokraten, das Aufhören des So zialistengesetzes mit großen Festlichkeiten zu begrüßen, stößt auch in den Kreisen der eigenen Parteigenossen auf Wider spruch. So hat der Verein zur Erzielung volksthümlicher Wahlen in Liegnitz eine Resolution beschlossen, in welcher es heißt: „In Erwägung, daß nach Ablauf des Gesetzes die Gegner Alles daran setzen werden, die bestehenden Vereins-, Preß- und strafgesetzlichen Bestimmungen bis zur äußersten Grenze gegen die Sozialdemokratie anzuwenden, in Erwägung, daß an die Verwaltungsbehörden bereits eine entsprechende Ministerialverfügung ergangen sei, in fernerer Erwägung, daß auch diejenigen Gegner, welche im Besitze wirthschaftlicher Macht sind, den Bestrebungen der Sozialdemokratie nach wie vor entgegen treten und die sozialdemokratischen Arbeiter nach Kräften schädigen werden, in Erwägung endlich, daß wohl die Ideen der Sozialdemokratie sich stärker erwiesen haben als das Gesetz von 1878 und als die Polizeigewalt, daß indessen auch ungeheuere Opfer gebracht werden mußten, um den Maßregeln der Polizeigewalt mit Erfolg begegnen zu können und das zu erreichen, was erreicht worden ist, sei es für angemessen zu erachten, daß die Parteigenossen es unterlassen, „in einen maß losen Siegesjubel auszubrechen und ohne Halt in stürmender Hast alle Schranken zu überspringen, welche die geltenden Ge setze ziehen, sondern daß mannhaft und besonnen in ruhiger, bei aller Hingebung an die Sache leidenschaftsloser Weise unter strenger Selbstkritik im Hinblick auf die Tragweite der gesetz lichen Bestimmungen, an der Ausbreitung und Festigung unserer Grundsätze und unseres Programmes durch Schrift, die Versammlungen, wie im persönlichen Verkehr gearbeitet werde." Es kann nicht geleugnet werden, daß eine solche Re solution, vom Standpunkte der Sozialdemokratie aus betrachtet, viel Wahres enthält, und es ist nicht zu verwundern, daß in den Kreisen strenger Parteiobservanz diese Auffassung vor herrschend ist. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, daß die Feier des Erlöschens des Sozialistengesetzes ebenso wenig ein einheitliches Gepräge erhalten und daher mit einem ähnlichen Fiasko enden wird, wie die Maifeier. Der rm Oktober an den Reichstag gelangende ungarische Staatshaushalt schließt vollkommen ohne Fehlbetrag ab. Am 1. Januar 1891 wird ein neuer wohlfeiler Gütertarif auf den ungarischen Staatsbahnen in Kraft treten. — Von zuständiger Seite wird versichert, daß die Verhandlungen betreffend die Regelung der serbischen Schweineeinfuhr sich bei dem Acker bauministerium noch in der Schwebe befinden. Der „Nemzet" hält daran fest, es handle sich nicht um Aufhebung des Ein fuhrverbots, sondern nur um Einführung von Erleichterungen. Der „Pester Lloyd" charakterisirt letztere als leichte Uebergangs- bestimm ungen. In seiner Botschaft an die Bundesversammlung, betreffend die bewaffnete eidgenössische Intervention im Tessin und die politische Lage dieses Kantons, berichtet der Bundesrath über den geschichtlichen Hergang der ernsten Ereignisse, welche sich dort unlängst zngetragen haben. Als Hauptursachen der sich wiederholenden Krisen im Tessin bezeichnet der Bundesrath die mangelhaften Wahl- und Abstimmungseinrichtungen, sowie den Umstand, daß der Kanton niemals die Wohlthat einer gemäßigten Regierung kennen lernte, welche das Land im Interesse Aller und nicht im ausschließlichen Interesse einer Partei regiert hätte. Als Uebelstand wird außerdem noch die Zusammen setzung der Gerichte genannt, in welchen nicht beide Parteien vertreten wären und sich gegenseitig überwachen könnten. Daß der Bundesrath nicht gewillt ist, dem dortigen Parteigctriebe länger zuzuschauen, erhellt aus folgenden Auslassungen: „Der Kanton Tessin ist ohne Zweifel ein souveräner Kanton wie die andern, aber er soll sich selbst zu regieren verstehen und hat keine Berechtigung kraft dieser seiner Souveränetät fortwäh render Anlaß der Beunruhigung und Gefahr für die übrige Eidgenossenschaft zu sein. Jetzt ist die Gelegenheit geboten, diesem Kanton eine bessere Zukunft zu sichern; es wäre ein schwerer Fehler, sie unbenutzt zu lassen." Der Bundesrath bittet um einhellige Unterstützung seiner Bemühungen durch die Bundesversammlung. — Der Nationalrath hat einstimmig
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite