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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 03.09.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-09-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-186909034
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18690903
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18690903
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-09
- Tag1869-09-03
- Monat1869-09
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Freitag, de« S. September. 1869. Frankenberger MchrichtMatt und , Bezirksanzeiger. Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtraches zu Frankenberg > . ....... ---- Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zn beziehen durch alte Buchhandlungen und Post-Expeditionen. e Der 2. diesjährige hiesige Der S t a d t r a t h. Meltzer, Brgrmstr. Wird künftigen Dienstag, astgthalten. Krankenberg, am I. September 1869. mischen Kirchendiplomatie und ihr Sichstütze auf die ungebildeten Massen, die Großartigke ihrer äußern Mittel, welche einem gute» Theile nach niedergelegt sind in die Hände der ynter dem Widerspruche fast der gesummten gesitteten Welt jetzt mehr als je unbedingt für Röm ar beitenden kirchlichen Genossenschaften und Klöster, selbst in protestantischen Ländern, dieses und anderes läßt, schon van außen betrachtet, ein Ereigniß als eine große Gefahr für die evan gelische Kirche und für die antijesuitischey Rich tungen in der katholischen Kirche selbst erkennen, das, ungestört zugelaffen, unleugbar eine hohe Kräftigung dieser geschloffenen hierarchischen Ein heit und ihrer rastlosen Bestrebungen sein wird. Aber weit mehr noch Muß Geist und Wesen dieser Bestrebungen uns mit Besorgniß erfüllen. Mit Grund ist zu befürchten, daß ausdrück lich oder thatsächlich, wenn nicht die allem reli giösen Bewußtsein widersprechende Lehre der „Unfehlbarkeit" eines Menschen, des Papstes, so doch die Encyclica und der Syllabus vom 8. Decbr. 1864 durch das Concil Bestätigung erlangen werden. Den Grundlagen unserer Gesittung und Bildung, sowie unsres gesammten Staatslebens würde dadurch und wenigstens für die katholische Kirche unwiderruflich das Ber- dammungsurtheil gesprochen und der Krieg er klärt sein. Lekannlmachung Rotz- mW Viehmerkt den 7. September, Eine protestantische Erklärung in Sache» des ökumenischen Coneils. Der Kirchenvorstand zu St.-Thomä in Leipzig hat folgende Erklärung veröffentlicht: „Am 8. Decbr. d. I. soll ein „ökumenisches" Concil, . nach 300 Jahren wieder das erste, in Rom zusammentreten. Mit den wachsenden Nachrich- teU übet seine Ziele beginnt es mehr und mehr die Schatten schwerer Bedrohung für unsere heiligsten Güter vor sich her zu werfen. Ohne irgendwelche Förderung des Friedens und ir gendwelche Heilung von Schäden großen Cha rakters in Aussicht zu stellen, läßt es mehr und mehr die verwirrende Erregung und Zerklüftung fühlbar werden, welche für die weitesten Kreise von ihm ausgehen wird. Denn sowohl in der Encyclica des Papstes als in dem beigegebenen Syllabus wird die „Gewissens- und Cultusfreiheit", welche mit Ausnahme Roms jetzt selbst in fast allen katho lischen Staaten proclamirt und die geheiligte Grundlage ihres kirchlichen Friedens ist, als ,,Wahnsinn" bezeichnet. Der römischen Kirche wird ausdrücklich die Macht zuertheilt, für einen Glaubenssatz zu erklären, „daß die katholische Religion die allein wahre sei". Die Gleichheit vor dem Gesetze und dem Richter wird aufge hoben. Dem Staate wird jedes Recht abge- prochen, die Rechtsbeständigkeit und Sittlichkeit »er römischen Erlasse zu prüfen, sie mit seinen Gesetzen zu vergleichen, zu bestätigen oder zu verwerfen. Ohne Prüfungsrecht soll er unter die Willkühr ves „unfehlbaren Urtheils" der Mittelalterlichen Kirche" gebeugt werden. Die >rei wichtigsten Momente in unserm Bildungs eben, die Schule in ihrem Gesammtumfange, sie Ehe und die Wissenschaft, einschließlich der Philisophie und der Naturwissenschaften, werden allein, oder so gut wie allein für das „unfehl- Zwar betrifft es zunächst nur die römisch- katholische und griechisch-unirte Kirche, Es ist demnach nicht in Wahrheit ein „ökumenisches," die.ganze Christenheit umfassendes Concil. Auch dürfen wir, zumal nach den mancherlei Kund gebungen, sonst, absehen von der Einladung des Papstes an die Protestanten, in den „einigen Hchafstafl Christi" zurückzukehren. Gefahr wird diese Einladung nur für solche Protestanten bringen können, welche längst schon ohnedies dgs Verständniß für die Segnungen ihrer Kirche verlosen haben. Sicher aufrichtig gemeint, ist sie doch nur ein trauriger Beleg mehr für die Selbstüberhebung und Unkenntniß der Zeit, welche Rom, einst an der Spitze der Zeit und ihrer Bildung, in fast allen Handlungen jetzt an den Tag zu legen pflegt. Aber nur ein verhängnißvoller Jrrthum würde hie Größe der Gefahr dieses „ökumenischen" Concils unterschätzen und in der sorglosen Gleich gültigkeit beharren wollen, welche im Ganzen und Großen noch immer die Signatur sowohl her katholischen als der evangelischen Gemeinde ist gegenüber diesem Ereignisse. Die durch Ge meinsamkeit des Interesses jetzt mehr als je ge schloffene Phalanx des höhern. katholischen Kle rus, der Bann, unter dem mehr als je der nie dere Klerus liegt, her Ausschluß der .katholischen Gemeinde von jeder eingreifenden Mitthätigkeit in kirchlichen Dingen, die Klarheit und Geschlos senheit der ultramontanen Ziele, während die Gegner noch unorganisirt und Mehr oder weni ger durch eigenen brudermörderischen Streit zerrissen sind, die starre Consequenz, die rastlose Energie, die jahrhundertelange Uebung der rö- Bei der unlöslichen Wechselwirkung der ge- ellschafllichen Zustände unserer Gegenwart con- tatiren wir mit tiefer Besorgniß die Gefahr^ welche über uns Hereinbrechen würde, wenm diese meist mehr als mittelalterlichen Grund ätze zur Geltung gebracht oder durch das An- eAn eines „ökumenischen" Concils bestätigt werden sollten. Wohl fürchten wir nichts für die Zukunft unserer Geschichte. Der endliche Sieg vom Lahrheit, Freiheit und Recht ist uns unzweifel- aft. Wir erwarten mit Zuversicht, daß der Staat, vor allem die deutschen Regierungen diese grundstürzenden Eingriffe werde abzuwehren, wissen. Aber insbesondere müssen die Gemein den selbst es sich gegenwärtig erhalten, daß nicht träger Gleichgültigkeit und thatlosem Zusehen der Steg gehört. An unsere evangelische Gemeinde wenden wir' uns daher mit diesem Worte. Als die gewähl ten und verpflichteten Vertreter ihrer Interessen und Rechte legen wir kraft unseres Amtes hier durch laut und öffentlich Zeugniß ab gegen dm obigen Grundsätze. Wir fordern an unserm ge ringen Theile unsere evangelischen Glaubeus- »rüder überall, und zunächst die Kirchenvorstände unsers Landes auf, in dieser oder in anderer bare Urtheil" der uncontrolirten, den Umfang ihrer Rechte autonom bestimmenden Kirche im Anspruch genommen. ES wird zugleich dis «s- torische Thatsachr geleugnet, daß „die Decrete des päpstlichen Stuhles und der römischen Con- aregationen" den freien Fortschritt der Wissen schaft hemmen oder mit deren Resultaten uni» den Anforderungen der Zeit im Widerspruche stehen. Mit einer alles Bisherige fast überbie tenden Unduldsamkeit werden „christliche" Staa ten nur die römisch-katholischen genannt, uni» nur die römisch-katholische Kirche Mrd als „Kirche" anerkannt. Die „Bibelgesellschaftem und die freien geistlichen Genossenschaften" wer den ebenso wie die Preßfreiheit und das freie Aussprechey von UeberMgungen und Gedankem für eine Pest der Gesellschaft und für ein Ver derben der Sitten und Geister erklärt. Deim Protestantismus wird' abgesprochen auch nup „eine andere Form" der wahren Religion zm sein. Es wird ausdrücklich als Jrrthum ver boten, auch nur zu „hoffen" für das ewige Heit solcher, welche niemals in der wahren Kirche- Christi, d. h. in der römischen Kirche gewesem sind.
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