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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.04.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902-04-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190204040
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19020404
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19020404
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-04
- Tag1902-04-04
- Monat1902-04
- Jahr1902
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.04.1902
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n«d A«r»ts»r Wetlitt M Aifkißtt). Amisbkatt der König!. AmtShemptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StadtrathS zu Riesa, n Freitag, 4. April 1902, Abends. 55. Jahr, »» «chaer Lagedlatt erscheint sw« La, Abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, vierteljährlicher »mn^pnw bet Abholung in der «xpedMo» tu Riesa I Mart 80 Psg-, dmch uns«, D«U" sich «M Hau« I «ar, « Pf,., bei Abholung am «Halter »er katserl. Postanstalten 1 Mart S5 Psg., durch den «riefträger frei in. Hau« 2 «ar« 7 Psg. Auch vronatrabmmemoU« ««»« A>qei^»A««hme für die «ummer de« Au»gab«tag«I bi« vormittag S Uhr ohne GetoShr. «ruck und «ett-, von Sauger » »tutrrltch M Riesa. — «eschLsvstrlle. «astanteustrah, v». — Für di« Redaktion deranttnortNch: -ermann Schmidt tu Riesa. Der erste diesjährige Jahrmarkt in Riesa findet am 6., 7. und 8. April patt. Er be ginnt am 6. April mittag- 12 Uhr und endigt am 8. April mittag« 12 Uhr. DaS Auipacken, AuSlrgen und Verkaufen von Maaren ist am Sonntag, de» S. April, nur von 12 Uhr mittag- bi- 9 Uhr abends gestattet. Am 7. April — Montag — ist der Verkauf vou Maaren ebenfalls nur bi« 9 Uhr abends zulässig. ES find hiernach alle Buden und Verkaufsstände zu schließen: am 6. und 7. April abends um 9 Uhr, am 8. April mittags um 12 Uhr. Der Betrieb der Reitschulen, Schirßhallen, Panoramen und anderer Schaustellungen ist am 6. und 7. April abends um 11 Uhr, am 8. April mittag» um 12 Uhr «inzustellen. DaS Aufbau«» von Buden soll am 6. April ausnahmsweise von */,11 Uhr vormittag» an gestattet sein. DaS Stättegeld haben die Marktfieranten bis Montag mittag in der Stadtcasfenexpedttion zu entrichten. Wer nach Montag mittag ohne Quittung über das bezahlte Stättegrld betroffen wird, wird wegen Hinterziehung mit dem 5 fachen Betrage drS StättrgeldrS bestraft — § 11 -er Markt Ordnung —. Caroussel- und Schaubudenbesitzer entrichten daS Stättegeld am Mon tag nachmittag an den MarktauSschuß — 8 12 der Markt-Ordnung —. Hausierern und Händlern, welchen VnkausSfiiind« nicht ausdrücklich angewiesen find, ist untersagt, aus den Straßen mit Maaren sich aufzustellen und zwar auch dann, wen» sie die Maaren nichi auf Ständen seilbieten, sondern in Kästen, Körben, Wagen oder sonst bei sich führen. Dem Ausstellen aus der Straße ist gleich zu achten, wenn Hausierer oder Händler, um da» Verbot zu umgehen, in der Nähe de- Markte- oder aus den Straßen, in denen der Markt verkehr sich vorzugsweise bewegt, mit ihren Maaren hin. und hergehen. Verbot e» ist ferner: а. daS Schreien beim Anpreisrn der Maaren, d. daS Muficiren aus den Straßen nnd Plätzen außerhalb d«S Marktgebiete«, б. aller Bier» und Branntweinschauk in Buden und auf BerkausSständeo, ck die Aufstellung sogenannter Kunstkegel- und anderer Glücksspiele, daS Ringe- und Plattenwersen und ähnliche Veranstaltungen. Sogenannte Bockstände, die eine Vorrichtung zur Ueberdachung haben, gelten als Buden, für sie ist deshalb daS sür Buden festgesetzte Stättegeld zu bezahlen. ES hoben Ausstellung zu nehmen: 1. Sämmtliche Händler, die ihre Maaren in Buden oder auf Bockstävden zum Ber kaus auSlegen, sowie die Korbmacher und Böttcher auf dem Albertplatz; 2. Schuhmacher und Fklzwaarenhändler in der Albrrtstroße; 3. Topswaerenhändler ln der Straße oberhalb der Parksteitreppe; 4. Eßwaarenhändler und Schaubudevbcsitzer rc. nach Anweisung dcS Marktmeisters. Marktordnungen sür Riesa liege» in der Polizeiwache, im Gasthof zum Kronprinz in der Restauration zur Burg und im Gasthof zum Stern zur Einsichtnahme aus. Den An weisungen des MarltmeisterS und der aufsichtführenden Palizeiorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, soweit sie nicht »ach Z 380 Ro. 11 des RetchS-Straf-Gesrtz-BuchS und «ach den 88 33, 33 b, 56 o, 147, 148, 149 der Gewerbe- Ordnung zu bestrafen find, nach Abschnitt VUl der Marktordnung mit Geldstrafe bi» zu 3V Mark oder mit Hast geahndet; außerdem kann eine Wrgweisung vom Markte erfolgen. Der Rath der Stadt Riesa, den 3. April 1902. Brgrmstr. voeterS. Sch. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 8. April d. von Vormittag 8 Uhr ab, gelangt auf der Freibank im städtische» Schlachthos das Fleisch eine- Rinde- zum Preise von 4V Pfg. pro */, dz zum Verkauf. Riesa, den 4. April 1902. Die Direktion de» städt. Schlachthofe». Meißner, SanitätSthirrartt. > Ausnahme der schulpflichtige« Kinder in Gröba. Die Ausnahme der schulpflichtigen Kinder erfolgt in Gröba DienStag, den 8. April, «ach». 1 Uhr. Die Aufnahme der Knaben geschieht im Klassenzimmer deS Herrn Organ. Härtig und die Aufnahme der Mädchen im Klaffenzimmer de» Herrn Seifert. Gröba, den 3. April 1982. Der Schuldirektor. Börner. Sabmiffio«. Die zum Renda« einer Freibank In Heyda erforderlichen Erd-, Maurer-, Zimmerer-, Dachdecker-, Schlaffer- und Glaserarbeiten sollen tu öffentlicher Verdingung vergeben werden. Zeichnungen und Verdingungsunterlagen find beim Unterzeichneten einzusehe«. Angebote find verschlossen bis 20. April mit der Aufschrift „Freibank" portofrei einzuretchen. Auswahl unter den Bewerbern und Ablehnung sämmtltcher Angebote bleibt Vorbehalten. Heyda, den 3. April 1902. Der Gemeinderath. Schwarze, Vorst. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Etnlommrnsteuereinschätzung den Beitragspflich tigen bekannt gemacht worden sind, werden in Gemäßheit der Bestimmung in 8 46 Absatz 3 deS Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 alle Personen, welche hier ihr« Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, aufge- fordrrt. wegen Mitthrilung deS EknschätzungSergebniffeS sich bei der hiesigen OrtLsteuereinnahme zu melden. Leutewih, am 3. April 1902. Der Gemeindevorstand. DEicheß AW GÄHDOW. Riesa. 4. April !862. — Wie bereits des Näheren aus dem amtlichen Theil der gestrigen Nr. d. M. zu ersehen war, beginnen am 10. d. M. auf dem Jnfanterie-Schießplatze bei Haidehäuser und am 18. d. M. auch auf dem Artillerie-Schießplatze bei Zeithain die Scharfschießübungen wieder. Es sei nun insbesondere nochmals daraus hingewiesen, daß das Suchen und Aufnehmen vvn Sprengstücken und Munitisns- theilen auf dem Truppenübungsplätze außerhalb der öffentlichen Wege Civilpersonen verboten ist und nach Paragraphen 242 und 291 des Reichsstrafgesetzbuches unter Umständen auch nach Paragraphen 1—4 des Gesetzes gegen den Verrath militärischer Geheimnisse vvm 3. Juli 1893 bestraft wird. Sprengstücke usw., die vvn Civilpersonen auf öffentlichen Wegen gefunden und ausgenommen wer den, sind im Artillerie-Scheiben-Tepot des Barackenlagers Zeithain gegen Geldvergütung abzugeben. Wer sich Sprengstücke oder Munitionstheile aneignet, macht sich des Funddiebstahls schuldig. — Wie man unS vacyträglich msttbeilt, haben sich bei Bergung der Leichen der verunglückten Fiau Jährlichen und ihre» Sohne» insbesondere auch Fährgehllfe Börnrr-P omnitz sowie Franz Händel-P.omritz mit Erfolg betheiltgt. —zf. Die 6. Strafkammer des kgl. Landgerichts Dresden verhandelte gestern gegen den 46 Jahre alten, schon mehrfach bestraften, in Riesa wohnenden Handelkmann Ernst Karl Schulz« wegru wiederholtem RückfallSdirbstahl. Der Angeklagte soll am 17. December v. I. in Barmenitz bei Lommvtzsch einen dem Knaben deS Gutsbesitzers Zschoche gehörigen Kinderschlitten gestohlen haben. Rach dem Ergebnisse der Brwrieausnahme wurde Schulze der Unterschlagung sür schuldig erkannt und deshalb zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt. —* Die im Jahre 1900 «Ingrsührten Lohnzahlungs bücher für minderjährige Arbeiter verursachen dem Arbeitgeber oder de« von ihm beauftragten Betriebsleiter durch die ihnen «»ferkelte handschriftliche llnterzeichnung jede» Lohueintrage», zurück ltt Bettttbe», in denen mehrere Hundert solcher Bücher zu unterzeichne» find, «ine Artest, die -» dem Wrrthr der LohnzahlungSbüchrr in keinem richtigen Verhältnisse steht. Tie Zeit und Arbeitskraft dieser Männer könnte sicher nützlicher verwendet werden, als zu solchen Masien-Unterzeichnunge«, und die Inanspruchnahme derselben erscheint um so weniger grrecht- tertigt, als dl« LohnzahlungSbücher ihren Zweck, den Eltern und Vormündern Kenntniß von den den Minderjährigen gezahlten Löhnen zu verschaffen, gar nicht erfüllen. Die m nderjährigen Arbeiter legen die Bücher fast niemals ihren Eltern oder Vor mündern vor, sondern lassen sie meist irgendwo in der Fabrik liegen, und soweit sie nicht am Orte wohnen, können sie die Bücher ja auch gar nicht vor legen. AuS diesen Gründen hat ot« Han dels-Kammer Dresden daS königl Ministerium deS Innern ersucht, im BundeSrathe dahin zu wirkru, daß die LohnzahlungSbücher wieder abgeschafst werden. Dafür sollen di« Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet werden, den Eltern oder den gesetzlichen Vertretern minderjähriger Arbeiter auf Verlangen einen Nachweis über di« diesen gezahlten Löhne zu gebe». Falls aber die LohnzahlungSbücher nicht abgeschafst werde», soll wenigsten» die Verpflichtung zur persönlichen Unter zeichnung durch den Arbeitgeber oder Betriebsleiter fallen ge lassen und dafür die Abstempelung der Bücher mittels Firmen stempel durch einen Beauftragten zugrlvssrn werden , da diese zur Beglaubigung drS LohneintragrS völlig ausreichend erscheint. — Wie alljährlich, so werden auch in diesem Jahre die Besitzer von Gärten, Obstpflanze» und dergl. der Vertilgung der schädlichen Insekten Raupen und BlutläuS besonder« Auf merksamkeit zu widmen hoben, zumal da der milde Winter «in verstärktes Auftreten dirsrr Schädlinge erwarten läßt. Die Blut laus tritt im März und April kolonienweise und zwar aus schließlich an den Apfelbäumen auf. Ihr Vorhandensein vrrräth sich durch weiße wollige Streifen oder breite Flocken an der Rinde und in den Stammritzen. Stark« Kolonien gewähre» den Anblick srischgefallenrn Schnee». Die Vertilgung der Blut lau» geschieht dadurch, daß der befallene Stamm und thnnlichst auch die älteren Arft«, namentlich di« Riff« und Wundstrllrn in der Rinde und am Wurzelhalse, sorgfältig mit einer 3 prozeottgen Sapokarbollösung (2 Eßlöffel Sapokarbol aus 1 Liter Wassers mit steifem Pivsel bestrich« werden. Unter den Raupen find besonder» schädlich der Goldafter, der Ringel- und der Schwamm spinner. Die Goldafterraup« schadet durch ihre Gefräßigkeit vornehmlich den jungen Knospen der Obstbäum«. Sie zieht sich bei kalter Witterung und Nachts bis Ende April in ihr Winter quartier zurück- Ihre leicht erkennbare», auS zusammenge sponnenen Blättern bestehenden Nester können bequem durch Abschneiden und Verbrennen vernichtet werden. Die Ringel spinnerraupe (auch Livreeraupe genannt) kriecht gleich der Schwammspinnerraupe im zeitigen Frühjahre auS und richtet durch gefräßiges Benagen der Laub, und Blüthenknospen, sowie der zarten Blätter der Obstbäume großrn Schaden an. Beide Ravpenarten ziehen sich bei Regen und Kälte in Gesellschaften an die untern Seiten der Zweige und in die Astgabeln zurück, sich durch loseS Gespinnst schützend. Gegen dieselben läßt sich nur im Flübjahre, solange sie gesellig beieinander fitzen, etwas thun, am Besten durch Zerdrücken oder Absengen mit einer Prtroleumfackel oder dadurch, daß man die Nester abschneidet und verbrennt. Im Uebrigen empfiehlt e» sich, da bei starkem Regen oder bei starker Erschütterung durch Anklopsen eine Menge Raupen von den Bäumen heruntersallen, im Frühjahre zum Fangen der auskriechende» Raupen Klebgürtel an den Bäume» anzubringen. Grundstücksbesitzer, welche in Bekämpfung der Blutlaus- und Rauprnplage andauernd iäumig sind, setzen sich der Bestrafung nach 8 368 Ziffer 2 de» ReichSstrafgrsetz- buchS auS. — Ter Kantoren- und Organisten-Verein der Kreis- Hauptmannschaft Dresden hielt vorgestern in den „Drei Raben" in Dresden seine diesjährige Gcneralversamnt-- lung ab. Sie war vvn 83 Mitgliedern besucht. Tie Berichte der einzelnen Kommissionen gaben von der regen Thätig- keit und dem frisch pulsivenden Leben innerhalb der Gruppen Dresden I, Dresden II, Radeberg, Pirnch Laüen- stein-Tippvldtswvlde, Freiberg, Meißen und Riesa ein erschöpfendes Mld. lieber die geplante Gründung einer Sektion der Kirchschullehrer Sachsens innerhalb des „Säch sischen Lehrervereins" reserirte Kantor Gurke-Kötzschen- brvda. Seinen Darlegungen, die eine solche Gründung nicht als tvünschenSwerth oder nutzbringend erscheinen las sen, schließt sich die Versammlung an und lehnt, den Anträgen des Referenten entsprechend, die beabsichtigte Gründung einstimmig ab/ beschließt aber, in Men Stan- d eSsragen mit den Chemnitzer und Leipziger Bntderver?
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