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Hohensteiner Tageblatt : 12.11.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-11-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189211126
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18921112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18921112
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-11
- Tag1892-11-12
- Monat1892-11
- Jahr1892
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 12.11.1892
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Hohmkemer Tageblatt - Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein Sonnabend, den 12. November 1M2. 42. Jahrgang L-^ l - 1 - MW« D st! ! § 1 U N, Bekanntmachung, die Ergärrzungswahl für den Mrchenvorstand de» Parochie Oberl»»ngwitz bet». In Gemäßheit der Kirchcnvorstandsordnung scheidet in diesem Jahre die Hälfte der bisherigen Mitglieder aus dem Kirchenvorstande aus. Es sind dies für Oberlungwitz die Herren: Joh. Daniel Diener, Moritz Türke, Gotthilf Werner, Louis Franke und Friedrich Ackermann und für O b er- herrnsdorf Herr Friedrich Wilhelm Meier. Diese sind sänuntlich wieder wählbar. Behufs der zur Wiedercrgäuzung vorzunehmcndeu Neuwahl haben sick die Stimm berechtigten vorher mündlich oder schriftlich anzumelden und zwar kann die Anmeldung bei Concursverfahren. , Ueber das Vermögen des Glasermeisters und Materialwaarenhäildlers Friedrich Paul Rother in Hohenstein wird heute, am 9. November 1892, vormittags 9 Uhr, ea»Concur»- vermhren eröffnet. . Rechtsanwalt Reinhard in Hohenstein wird zum Concursverwalter ernannt. Concursforderunaen sind bis znm 10. Deceniber 1892 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, ^wie über die Bestellung eines Gläubigcrausschusses und cintretcnden Falles über die m 1^0 oer Coneursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 1. December 1K92, vormittags 10 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 1b. December 1992, vormittags 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. . Zlllen Personen, welche eine zur Coucursmasse gehörige Sache un Besitz haben oder zur Coucursniasse etwas schuldig siud, wird ausgegeben, nichts an den Gememtzhuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlcgt, von dem Besitze der Sache uiw von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung rn Anspruch nehmen, dem Concursverwalter bis zum 1. December 1892 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht H o h e n st e i n - E r n st t h a l. vr. v. Feilitzsch. Beglaubigt: Jrmsch ler, G.-S. Den 14. November, Nachmittag ^3 Uhr sollen an der Wohnnng des Bäckers Aarich in Ernstthal eine Teigthcilmaschinc, Butter, Tische, Regale, Vogelbauer und Uhren gegen Baarzahlung versteigert werden. . . , , , Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Aktuar äkurth. lQ. 800/92.) Oberlungwitz. Wie es bereits für die Untere Schule geschehen ist, so soll auch nächste»» Montag, de»» 14. d. M., abends 1t Uhr im Restaurant „Kasino" ein Elternabend für den obern Schulbezirk abgchalten werden. Das unterzeichnete Kollegium bittet deshalb alle Väter und Mütter unserer Kinder sowie die Freunde der Schule herzlich um zahlreiches Erscheinen. Tagesordnung: 1) Vortrag des Herrn Oberlehrers K. Scheffler über Hausaufgaben. 2) Freie Aussprache über den Vortrag und über Fragen und Wünsche der Eltern. Das Lehrerkollegium. Haupt. Sächsische«,. Hohenstein, 11. November. In Orten, wo die Post - Packetbestellfahrten mittels Pferdekräften ausgesührt werden, sind die Packetbestcllcr ver pflichtet, auf ihren Bcstellfahrten von dein Publikum Pallete ohne Werthangabe zur Ablieferung bei der Postanstalt ent- gegenzunchmcn. Es ist anch zulässig, bei der Pvstanstalt die Abholung abzusendender Pallete aus der Wohnung des Ab senders schriftlich zu bestellen. Für derartige Bestellschreiben, Bestellkarten oder Anmeldezcttcl kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung; dieselben können in den Briefkasten gelegt oder den bestellenden Boten mitgcgcben werden. Die Packetbesteller nehmen die Pallete entweder innerhalb der Häuser selbst, die sie zum Zweck der Bestellung betreten, oder an denjenigen Stellen entgegen, wo ihr Fuhrwerk hält. Die Packetbesteller führen ein Annahmcbuch mit sich, in welches sie die von ihnen angenommenen Packctscndungcn einzutragen haben; zum Eiu- trageu ist auch der Auflieferer befugt. Für die von den Packet- bestellern eingesammclteu gewöhnlichen Packete kommt außer dem Porto eine Nebengebühr von 10 Pf. zur Erhebung. Auf der Fahrt von Frankfurt a. M. nach Leipzig verlor ein Herr aus Innsbruck ein Sparkassenbuch im Werthe von 13,000 Gulden, ans den Namen Anton Graudenzic lautend, und 2000 Mark in Scheinen. Dem Ermittler des Buches ist eine Belohnung zugesichert. Kein Sommer geht vorüber, ohne daß in Sachsen wie in anderen Ländern eine Anzahl Personen vom Blitz erschlagen werden. Auch Heuer haben die Gewitter ihre Opfer an Menschen leben gefordert. Es wurden in Sachsen — abgesehen von den Leuten, die durch Blitzschläge betäubt, gelähmt oder verletzt wurden — an 5 Orten insgesammt 7 Personen durch den Blitz augenblich getödtet, nämlich 3 Männer, 3 Frauen, 1 Knabe und 1 Mädchen. Das Mädchen fand seinen Tod im Wohnhause, die äuderen wurden im Freien vom Gewitter über rascht. Von den Fällen, die sich in den übrigen deutschen Ländern ereignet haben, giebt cs eine als vollständig zu be zeichnende Zählung nicht, aus einer Zusammenstellung, die auf Grund von Nachrichten verschiedener Zeitungen angefertigt wurde, ergiebt sich jedoch, daß in Deutschland noch 40 Personen durch Blitzschlag ums Leben gekommen sind, und zwar 25 Männer, 11 Frauen und 4 Kinder. 8 Personen wurden in Gebäuden getroffen, 32 im Freien. In großen oder mittleren Städten sind derartige Unglücksfällc gar nicht vorgekommen. jedem der jetzigen Kirchenvorsteher geschehen. Bei der Anmeldung ist der volle Vor- und Zuname, Stand, Gewerbe, Alter und Hausnummer anzugeben. Stimmberechtigt sind zur Wahl alle selbstständigen Hausväter evangelisch-lutherischer Confeffion, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheirathet oder nicht, mit Ausnahme solcher, welche durch Verachtung des Wortes Gottes bez. der Ordnungen der Kirche, die Unterlassung der Taufe oder Trauung oder durch unehrbaren Lebenswandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobenes Aergerniß gegeben haben oder von der Stimmbercchtigung bei den Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschlossen sind. Zum Eintrag in die Liste der Stimmberechtigten ist die Zeit vom 6. bis 19. November bestimmt. Nach erfolgter Prüfung und Feststellung der Liste werden Denjenigen, welche in die selbe aufzunehmen gewesen sind, Stimmzettel zugestellt. Der Tag der Wahl wird besonders bekannt gemacht. Oberlungwitz, den 4. November 1892. Der Kirchenvorstand. A. E7 Laube, Pfarrer und Vorsitzender. Die Unglückstage fielen Heuer in die Zeit vom 24. April bis 6. October. Am Mittwoch Mittag fiel das 9 Jahre alte Mädchen des Strumpfwirkers Gebhard in St. Egidren bei dem sog Vogel'schen Steg ins Wasser und ertrank. Die Verunglückt war von ihren Eltern beauftragt, Wurst zu holen, ist jedenfalls beim Passiren des Privatsteges über die Lungwitzbach in das Wasser gefallen und ertrunken. Am Mittwoch Abend gegen 6 Uhr entstand auf dem Ober- beden im Hause des Gartenbesitzers Ang. Mehlhorn in Rödlit auf noch unermittelte Weise Feuer. Trotz Herbeieilen der Feuerwehren aus Hohndorf, Heinrichsort, Neudörfel und Oels- nitz und der Ortsfeuerwehr mit Spritzen konnte man des Feuers uicht Herr werden und wnrde das Wohnhaus in Asche gelegt. Der Wasserinangel war recht fühlbar, so daß manche Spritzen nicht in Thätigkeit gesetzt werden konnten. Ain 7. d. wurde von der Gendarmerie ein 49jähriger Strumpfwirker in Niederfrohna an das Kgl. Amtsgericht Limbach cingeliefert, weil derselbe sich eines Sittlichkeitsver brechens an einem Kinde schuldig gemacht haben soll. Aus Limbach wird unterm 9. November geschrieben: „Die Beseitigung der Klassenschulen und die Aufhebung des Schulgeldes in Limbach" strebte der in der letzten hiesigen Stadtverordnetensitzung von dem socialdemokratischcn Stadt verordneten Semmler eingebrachte Antrag an, welcher wie folgt lautet: 1. „Die Abtheilung L. der Limbacher Bürgerschule ist mit Abthcilung 6. zu vereinigen. 2. Für die so vereinigte Ab theilung 6. wird das Schulgeld aufgehoben. Für den Fall aber, daß seitens des Ministeriums zur Aufhebung des Schul geldes die Genehmiguug uicht ertheilt wird, darf nur ein jähr liches Schulgeld von 1 Mk. pro Kopf erhoben werden." In Begründung seines Antrages äußerte Semmler u. A., er halte die Beseitigung der Klaffen für eine unbedingte Nothwendigkeit; es sei dies eine nicht neue und von den hervorragendsten Pä dagogen bereits mehrfach befürwortete Forderung. Es sei der allgemeinen Schule auch unwürdig, daß schon den Kindern die fegenseitige Abneigung eingeimpst würde, indem durch diese Tlassenschulen die Kinder künstlich getrennt würden. Es sei zerade genug, wenn derartige Zustände au den höheren Schulen ;errschten rc. Fenier sei in den höheren Klassen die Zahl der Schüler eine sehr beschränkte, während die Abtheilung L. über- üllt sei. In Abtheilung 8. würden z. B. höchstens 40, in Abtheilung 8. dagegen bis 60 Kinder unterrichtet. Bezüglich der Aufhebung des Schulgeldes meinte Redner, daß, wenn auch i i das Ministerium Sachsens seine Zustimmung zur Aushebung des Schulgeldes noch nicht ertheilt habe, dies die Gemeinde > nicht irritiren dürfe. Gerade deshalb müsse immer und immer wieder die Aufhebung des Schulgeldes, dieser so sehr drücken den Kopfsteuer, gefordert werden, um auf die Regierung einen ! moralischen Druck auszuüben, bis sie endlich die Genehmigung ertheile, bezw. die Abänderung des Schulgesetzes beantrage und die Schullasten vollständig der Staat übernehme. Die finan zielle Frage sei eine nicht so schlimme, wie man allgemein an nehme. Nach seinen (des Antragsstellers) Berechnungen, die sich in der Hauptsache aus städtische Haushaltpläne bezögen, sei die Frage sehr leicht zu lösen. Hieraus wurde der Antrag dem kombimrten Versassunqs- und Finanzausschuß zur Vorberathunq einstimmig zugewiesen. Die Stadt Ehemrritz beabsichtigt, im kommenden Jahre ihre 750jährige Jubelfeier zu begehen; im Jahre 1143 verlieh ihr Kaiser Konrad III. von Zeitz aus, wo er sich vorübergehend aufhielt, das Marktrecht, und von diesem Zeitpunkt an darf Chemnitz für eine städtische Gemeinde gelten. Wenn man auch von großen öffentlichen Kundgebungen absehcn wird, so sind doch eine Reihe sestlicher Veranstaltungen bereits in's Auge gesaßt. Am Dienstag wurde die sestliche Einweihung des neuen Schlachthofes der Fleischer-Innung in Zschopau unter Be kundung voller Theilnahme der Einwohnerschaft vorgenommen. Der Schlachthof selbst ist eine wahre Musteranstalt, ausgerüstet mit allen technischen Errungenschaften der Neuzeit. Der 36 Jahre alte domicillose Handarbeiter Christian Domann aus Hosena, welcher am Abend des 26. September d. I. vom Hotelier Fuchs in Freiberg sestgchalten wurde, als er aus dem Hausflur des dortigen Hotels „Rother Hirsch" einen Gold- und Silberwaaren im Werthe von 13,00o Mark enthaltenden Koffer des Reisenden Otto Erdmann wegschleppen wollte, wurde vom Landgericht Freiberg zu 1 Jahr Gefängniß verurtheilt. Ein gräßliches Unglück hat sich am Mittwoch Abend in Nhlau ereignet. Die 18 Jahre alte, aus Altzedlisch in Söhmen gebürtige, bei Herrn Spmnercibesitzer Moritz Forbrig enior als Magd in Diensten stehende Marie Schaffer war rotz Verbot des Fabrikbesitzers mit der Laterne an das neu erbaute Wasserbecken für das kochende Absallwasscr vom Dampf- cssel gegangen, um aus demselben heißes Wasser zu holen. )a das Becken nur halb voll war, beugte sich die Schaffer ber dasselbe, verlor hierbei das Uebergewicht und fiel in das Bekanntmachung. Dienstag, den 15. d. M., Einnahme der 6. Gemeinde-Anlage bei Herrn Röder, Mittwoch, ., 16. „ „ „ „ 6. „ „ in der Gemeinde-Expedition Restanten wird bedeutet, daß gegen abermaliges Außenblciben der betr. Zahlungen das Zwangsverfahren eingeleitet wird. Hermsdorf, den 13. November 1892. Die O r t s st e u e r -E i n n a h m e d a s e l b st. Götze. L-chUsZ Geschäfts-Anzeiger Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim. Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w.
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