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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 07.02.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-02-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19010207018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1901020701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1901020701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1901
- Monat1901-02
- Tag1901-02-07
- Monat1901-02
- Jahr1901
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 07.02.1901
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SerugsgevM: Ve DrrSdnrrRachrichtve' nichetnen Ntztt« «»r,n>«: die «ezteber t» Dresden and der ollchkvi Uwaedmw. « die ^urrirwl« dtirL etame Bott» ederLtzMlltilwtzjr« ertvlol. erdatien io« BI«U a» L«b«uage». dir niti «nkSon». odertztieNa,« solo», w »wet Ld«ll<i»1^d«n »»«>»« mit 11 Aelii» ScliUIIeli Lu» 8ee L«, p»rt. U. I. It >c li>lvdt»»s»-v«r«atSLav 8 Külte «et« verbickltltteir. M ^ FernidreLauiLIuk: «»t I «r. U mü» M. LVSL !keleira»im.»dreilr: X. 1856 »achrichlen LreSde». Ae^ei''» Istmkirmniuion-lnrsiLp. Loliäs Ltokks! össta Drdvitl LiUiost« L'rsiks! frauonslr. nuf?. Telcgr.-Adresse: I Nachrichten. Dresden. « 2 ViV iet»s KZ v p Ä S ^ - W' LLrun»dI»oItL, We«»ki»»e ,m>> «re»»e». «ale», «erdiAnitzen out Holz, H<ur»t»,»»r, «»er. Meloll mit und ounc Äu„niu>nung. »rem, »»Parole MN nur teilen Plaliua AreiniftNten. auch iur rift«,,». Juwel-»renn.«»P-rae «»ne (Netlisk. SertschnIU-Avtzaeot« mit besten Lchneide Znllrumenten >e,z. Rechodo:. ,Z«rner «»erschollt-. Spritz-, Ützromo-, «Emaille-, . 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Wohnungsfrage. Hebung dcsl Muthmatzlrche Witterung: ^ 1 td-d 1 «ZO» sächsischen Weinbaues, Handwerker-Verein. Gerichtsverhandlungen. V«di Feier. I Frost, Schnee. j L V I » - » !. . - . ! — — ' Das ReichSgerichtsmftheil über das Gtreikposten- stehe«. Die an dieser Stelle bereits mehrfach behandelte lübcckische chtieikvoftenverocknung (man vergleiche die Leitartikel der Dresdner Nachrichten" in Nr. 217 und Nr. 281 des Jabrgangs I!M. über deren Rechtsgiltigkeit die Ansichten unter den Juristen gckheilt waren, bat nunmehr ihre Erledigung von ReichSgerichts- wezen in dem Sinne gesunden, daß sie. als im Widerspruch mit den Bestimmungen der Reichsgcwerbcordnung über die Koalitions- ttciheit erlassen, für rechtSunglltig erklärt worden ist. Zugleich hat das Reichsgericht den sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten Molkenduhr, der wegen Aufforderung zum Ungehorsam gegen die lubeckische Verordnung vom Hamburger Landgericht verurtheilt wordrn war, von Strafe und Kosten sreigeiprochen. Der sozial demokratische Abgeordnete Herzfeld hat sich daraufhin beeilt, dieses Urtdeil des höchsten deutschen Gerichtshofes im Reichstage in seinem Sinne zu v-rwerthen, indem er daraus einen „Sieg der Justiz über den Kapitalismus" folgerte. Diese Geschmacklosigkeit wieS der Staatssekretär des Reichsiustizamtes. Herr Tr. Nieber- ding. kühl und vornehm zurück und ertheilte dem Sozialdemokraten den Rath, sich erst einmal die Begründung des reichsgerichtlichen üriheils ein wenig näher anzusehen. Herr Dr. NieVerdmg erklärte ferner, « bade sich bei seiner vorjährigen Auslassung über die lübcckische Verordnung, als er die Zumuthung ablehnte, den Bnndesrath dagegen anzurusen, keineswegs gegen die Koalitions freiheit ausgesprochen; etwas so Sinnloses habe er nicht gesagt. Er habe vielmehr nur ausgesührt, daß die Koalitionsfreiheit die Arbeiter nickt ermächtige, sich über allgemein gütige Gesetze hinweg zu setze». Eine solche Befugniß sich beizulegen. sind aber die sozialdemokratischen Streikbetzer gerade mit Hilfe des Kampf mittel des Streikpostenstedens auf dem besten Wege gewesen. Wenn sie nun etwa glauben sollten, daß das Urtheil d«S Reichs gerichts ihnen die erstrebte schrankenlose Freiheit zur Terrorisirung der Arbeitswilligen gewähre, so mag ihnen zur Warnung und Len Ordnimgsftemcken zum Tröste darauf hingewiesen sein, daß die Begründung des llrtheils sich ausdrücklich auf den Standpunkt stellt, den der Herr Staatssekretär des Reichsjustizamtes zu dem semigrn gemacht hat. Es wäre auch wirklich ein blutiger Hohn aus die grundlegenden Begriffe des Rechtsstaates, wenn es im Deutschen Reiche keinerlei gesetzliche Handhabe geben sollte, um dem wüsten TerroriSnmS zu begegnen, den die Sozialdemokratie durch ihre.Streikposten" ausübt. Derartige Posten pflegen zn der Zeit eines Ausstandeü das ganze Streikgebiet unsicher zu machen, indem sie sich in ganz besonders ..zielbewußtcr" Weise an die arbeitswilligen Arbeiter herandrängen, diesen durch .freundschaft liche lleberredung". will sagen, durch medr oder weniger ungeschminkt ausgesprochene Drohungen, vvthigenfalls aber auch durch direkte kerverlicke Gewalt (insbeionders bei den letzten Hamburger Aus- itänden haben die Streikposten bösartig gehaust) die Lust und den Muth zur Arbeit austreiben und dadurch über zahlreiche Familien Roch und Elend heraufbeschwören. DaS Verbot des Streikpostenstehens wird auch ferner in solchen Fällen durchaus zulässig sein, in denen das Ver halten der Streikposten mit den von der Polizei wahr- zunehmenden Rücksichten der öffentlichen Ordnung. Ruhe und Sicherheit nicht vereinbar ist. und Polizeiverordnungen, die in biciem Rahmen sich gegen das Streikpostenstehen richten, werden auch in Zukunft der Rechtsbeftärckigkeit nicht ermangeln. Nur das Acibot des Streikpostenstehens schlechtweg. jofem es durch eine Landesbehörde erfolgt, hat das Reichsgericht als im Widerspruch mit der Reichsgewerbeordnung stehend für unzulässig erklärt. Hin- gegen wüü»eu die gesetzgebenden Faktoren im Reiche jederzeit be fugt sein, im Wege der Abänderung der Reichsgewerbeocknung das Ltreikvostenstehen auch bedingungslos zu untersagen. Einst weilen zeichnet das jetzt ergangene Relchsaerichtsurtheii selbst deut lich den Weg vor. auf dem zur Noch auch durch polizeiliches Ver- "dnungSrecht deu Arbeitswilligen wenigstens bedingungsweise derjenige Schutz gegen Vergewaltigungen gewährt wecken kann, den die verbündeten Regierungen schon längst als nothwendig erkannt, aber im Wege der Reichsgesetzgebung bisher nicht durch- zusetzen vermocht haben. Auch der höchste preußische Gerichtshof, das Berliner Kammer- zeucht, hat jungst in einem Urtheil ausgesprochen, daß die Streik- vosten. wenn sie von der Polizei im Interesse der öffentlichen Ruhe und Ordnung von der Straße fvrtgewicscn wecken, unter allen Umständen Folge zu leisten haben. Aus dieser Auffassung, der sich da- Reichsgericht ganz anaeschlossen hat. haben hervor ragend« juristische Autoritäten die Rechtsgütigkeit der iübeckischen Strrikverocknung gefolgert, weil diese sich darauf stützt, daß das Streikpostenstehen speziell in Lübeck erfahrungsgemäß immer zu einer Bedrohung der öffentlichen Ordnung geführt habe. Noch in den letzten Tagen hat sich der als juristische Autorität bei Freund und Feind aleich angesehene Centrumsjurist Herr Rintelen nach drücklich in ähnlichem Sinne ausgesprochen. Da sich aber einmal das Reichsgericht zu der entgegengesetzten Ansicht bekannt hat. so sind damit für die gerichtliche Praxis die Akten über den Fall geschlossen, auch wenn der theoretische Widerstreit der Meinungen noch sortgesponnen wecken sollte. Die Brmründllng des reichsaerichtlichen UrthcilS ist ferner bcmerkenswerth durch die Stellungnahme zu dem vielumstrittenen Prüfung-recht der Gerichte bezüglich der Rechtsgiltigkeit von Gesetzen und Verordnungen, hier insbesondere zwecks Wahrung deS Grundsatz^, daß Reichsrecht vor LcmdeSrecht gebt- Viele Juristen mrd der Anschauung, daß «S überhaupt nicht Sache der Gerichte lei. ordnungsmäßig vervindete Gesetze oder Verordnungen der Einzelkosten daraufhin zu prüfen» ob sie sachlich im Rahmen der Reichsgesetzgebung zulässig seien. Für eine solche Prüfung seien andere Organ« vorhanden: im vorliegenden Falle gebühre nach da Relchsversassung allein dem BundeSrath die Entscheidung darüber, ob die Verordnung des Iübeckischen Senats über das Streik- poslenstehen in daS Grsetzpebungsrecht de- Reiches elngreise. DaS Reichsgericht nimmt dagegen daS richterliche Prüfung-recht im vollste» Umfange für die Gerichte in Anspruch. Hiernach kam auch einer Berockuung der höchsten Behörde eines durch daß Amtsgericht eines anderen «Staate» der RechtSgiltigttit verweigert werden, wie «S im Anfänge dK um die Rechtsbeständigkeit der entbrannt gewesenen Kampfes vov Setten d«S ^ ^ . Man kann dazu nur lagen, daß." wenn dies"schon Rechtens ist, doch jedenfalls etwas Unerauicklrckes darin liegt. Weiter kann es auch mit Entschiedenheit nicht als ein würdiger Zustand angesehen werden, wenn die mit der Aufrechtcrhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung betrauten Landesbchucden ge wissermaßen nur auf juristischen Schleichwegen, mit Hilfe einer Art von .Hintertreppengesctzgebcrei" zu dem Erlasse von Maß regeln zu gelangen vermögen, die der terroristischen Wirksamkeit der Sozialdemokratie, wie sie erfahrunasgemäß durch die Sneik- vosten ausaeübt wick, einen Riegel vorichieben. Wenn trotzdem das Reichsgericht nach Lage der bestehenden Reichs-Gesetzgebung nicht anders urtheilen zu können geglaubt hat. io wird dadurch nur aber mals das Gewicht der Gründe verstärkt, die iür die Richtigkeit des von den Sozialdemokraten oft und gern mit höhnischer Genugthnung citirten Satzes sprechen: „Wir leben von den Fehlern unserer Gegner." Der schwere Fehler, der hier in Frage kommt, fällt der Reichstagsmehrbeit zur Last, die vor zwei Jahren den Gesetz entwurf zum Schutze der Arbeitswilligen, rn dem auch das Streik postenstehen als sozialrevolutionäres Kampfmittel gewürdigt und im OrdnnngSinteresse geregelt wurde, in den Orkus wandern ließ. Ob in diesem Punkte auf eine baldige Wendung zum Besseren zu hoffen ist. steht dahin. Der Reichstagsabgeocknete Freiherr v. Stumm dürste die Lage in einem süngst von ihm an eine rheinische Jndustricllenversaminlnng gerichteten Schrecken treffend gekennzeichnet haben, indem er der Meinung Ausdruck gab. der Sozialismus mitsammt dem Manchesterthum erhebe irr Berlin immer drohender das Haupt und habe die große Mehrheit des Reichstages in einer Weise angesteckt, daß es sehr fraglich erscheine, ob die Regierungen die Kraft finden würden, diesem gemeinsamen Drängen zu widerstehen. Neueste Drahtmeldungen vom 6. Februar. * Berlin. Dem heute vom Landwrrthschaftsrathc veranstalteten Festessen wohnten der Reichskanzler, die Minister Dr. v. Miguel, Frbr. v. Hammerstern und der Staatssekretär v. Podbielskr bei. Nach einem begeistert auigenommenen Hoch des ersten Vorsitzenden auf den Kaffer toastete der erste Vice- Präsident auf die Ehrengäste, insbesondere auf den Reichskanzler. Letzterer erwiderte dankend und sübrte aus, er wisse sich Eins mit de» Mitgliedern des Landwirthschaftsraths in dem ernstlichen Be streben, die Interessen der Lundwirthschaft zn fördern, die sich seit einer langen Reihe von Jahren in schwieriger Lage befinde. Seine, des Reichskanzlers. Pflicht sei es. für den Berus zu sorgen, dessen Ergehen von io vitaler Bedeutung sei für die Unabhängigkeit des Vaterlandes nach außen und für seine innere Wohlfahrt. Es werde für ihn in der äußeren wie inneren Politik nur eine einzige Richt schnur geben, das öffentliche Wohl, das ihm zur Pflicht mache, Landwirthschast. Industrie und Handel gleichmäßig zu schützen, er werde sich niemals verleiten lassen, die Waage ansglcichender Ge rechtigkeit zn llngunsten des einen oder des anderen Theiles sich heben oder senken zu lassen. Die Sorge für die Landwirthschast sei ihm nicht nur eine Pflicht seines Amte-, sondern auch eine Sache des Herzens. Der Reichskanzler schloß mit einem Hoch auf den Landwirthschaftsrath und mit dem Wunsche des Blühens und Gedeihens der deutschen Landwirthschast. * Rvm. Ka m m c r. In der fortgesetzten Berathung der Anträge und Interpellationen über das Verhalten der Re gierung anläßlich der Auflösung der Arbeitskannrier in Genua nahm die Kammer mit 3l8 gegen 102 Stimmen eine Tagesordnung an, worin das Verhalten der Regierung gemiß- billigt wirb. "Rom. Ka nr nr e r. (Schluß.) Nach Ablehnung einer weiteren Tagesordnung Danes. worin die Regierung aufgefordert wick, mittels Vorlagen wirthschaftlicker, finanzieller und administra tiver Natur ein Programm aufzustellen, wodurch die Wiederholung ähnlicher Vorkommnisse wie in Genua vermieden wird, erklärt Saracco. daß die Regierung infolge des sonderbaren Resultats der Abstimmungen der Kammer sich vorbehält, ihre Entschließungen mltzlltheitcn. Hierauf wick die Sitzung ausgehoben. Berlin. (Priv.-Tel.) Reichstag. Bei sehr leerem Hauie wick die Berathung des Antrags Bargmann betreffend Aufhebung der Tbeatercensur fortgesetzt. — Abg. Dr. Bafsermann (nl.): Der Antrag will die Cenjur aufgehoben wissen 1. für die künstlerischen Vorstellungen gemäß 8 33 der Ge werbeordnung und dann in Absatz 2 auch für die Singspiel- und ähnlichen Vorstellungen gemäß 8 83. Wir werden beantragen, diesen Absatz 2 zu streichen. Anregung des Antrags in Bezug auf die wirklichen künstlerischen' Vorstellungen halte auch ich für dankenswerth. Redner weist den neulichen Ausführungen des Abg. Müller-Meiningen gegenüber nach, daß die Gewerbeordnung dem Censunecht der einzclstaatlichen Verwaltung nichts entgegenstelle. Materiell könne er dagegen der von Müller an der Censnr ge übten Kritik zustimmen, namentlich auch insofern, als jetzt hier er laubt sei, >vas dort untersagt wecke. Das sei ein unwürdiger Zu stand. Es sei aber zweifelhaft, ob der Antrag Bargmann mit seiner einfachen Negative genüge. Auf eine Bestimmung gegen Vorführung bedenklicher Stücke zu verzichten, sei doch bedenklich. Also positive Schranken für die Polizei. Bestimmungen über die Voraussetzungen, unter denen ein Stück verboten werden kann! Er beantrage daher Verweisung an eine Kommission. — Abg. Roeren (Centr.) will nicht die Censnr selbst, sondern nur ihre mißbräuchliche Anwendung beseitigt wissen. Es werde sicher kerne der betheiligten Regierungen tu ihrem Derantworiungsaesiihl ganz auf die Tbeatercensur verzichten wollen und können. Wenn trotz dem eiu solcher Antrag vorliege, so erkläre sich das einfach auS der wenig rühmlichen schwächlichen Haltung, welche die verbündeten Regierungen im Vorjahre bei der 1« Heinze eingenommen hätten. (Rufe in Centrum: Sehr richtig!) ES sei daher auch nickt seine Absicht, den verbündeten Regierungen gegenüber diesem Anträge beizuiprtngen. Er müsse den Regierungen überlassen, für sich selbst ein-ustehei, und eventuell, wenn sie den Augenblick dazu für ge- komm« erachtetem wieder muthvoll zurückzuweichen. Die Einzel- stoatrn seien Im Thcaterceniur durchaus berechtigt: die Gewcrbe- ft-Heit. die Zulassung zu einem Gewerbe werde durch sie gar nicht berührt. Der Antrag sei ein Eingriff in die Rechte der Partikular staaten. Der Haichtfehlrr der Censnr sei nicht der, daß Manches gestrichen wurde, was hätte passiren können, sondem vielmehr, dai. Vieles nicht gestrichen wurde, was hätte gestrichen werden müssen, (Rufe im Centrum: Sehr richtig !) In unseren Vollstes komm! an Kleidung. Bewegungen und Darstellungen so viel dos Schamgefühl Verletzendes vor. daß inan nicht begreift, wozu den, eigentlich die Censur da ist, wenn sie so etwas duldet. Redner eremplisstirt insbesondere wieder auf die „Dame von Maxim". Abg. Pachuicke (freis. Ver-): Die Relchsversassung bestimm! die Beaufsichtigung der Gewerbebetriebe seitens des Reiches: zn derselben gehören doch zweifellos ökonomisch die Theater. Jeden falls sei das Reich hierfür noch zuständiger als für die Mate: des Toleroiizantrags des CcntrnmS. (Rufe links: Sehr richtig', Die Aufhebung der Theatercensur bedeute nicht Zugelioügker. sondern Zügelung durch das Strafgesetz. Gedeckt durch deu Censnr wage man viel nrehr, als wenn man den Strafrichter zu fürchten babe. Die Ccmur blecke unverbesserlich, denn sic bleibe dm. System des polizeilichen Beliebens. Das gepfefferte Zweideutige gehe durch, aber wo Fürstlichkeiten. Gutsbesitzer und Pastoren am träten, werde der Cenl'or mraemüthlich: der Censor sei da zun: Schutze von Gesellschaftsklassen und zur Schonung von Parteien. Die „ganze Richtung paßt uns nicht. Der Goethümnd müsse der Polizei litterarische Sachverständige für die Censur zur Seite geben: aber ob die Polizei sich den Gutachten dieser Sachverständigen stets beugen würde, sei noch sehr zwerfclhaft. Auch die Preßcemur ist gefallen, ohne daß die düsteren Prophezeiungen, die man daran knüpfte, in Erfüllung gegangen seren. Ern Volk, das keine Preß- censur habe, bedürfe auch keiner Theatercensur. Das Strafgesetz buch. die litterarische Kritik und das öffentliche Gewissen würden vollauf genügen. — Abg. Himburg- (konf.) erklärt, seine Freunde seien formell und materiell Gegner des Antrags, sie würden auch gegen seine Verweisung an eine Kommission stimmen. Es sei unzweifelhaft, daß weder die preußische Verfassung, noch die Reichs gewerbeockmmg oer Censur entgegenstünden. Bei deren Ab schaffung würden Sittlichkeit. Staat und Kirche Schaden lecken. 'Das Strafgesetz allein genüge nicht, denn die Straft könnte den entstandenen öffentlichen Schaden nicht ungeschehen machen. — Abg. Stadt Hagen (So;.) erklärt sich vrnuipiell gegen jede Cenlu:. Der einzige Censor. den man sich gefallen zu lassen l sei daS Publikum. Ern Censor bleibe immer ein Mann, der den geistigen Schatten tödte. Die Censur. so ruft Redner der Rechten mit stark erhobener Stimme zu. soll nur der Verdummung Vorjchnb leisten. (Ruft rechts: Lauter!) Sie rufen „lauter!", nein, diese Gesinnung ist nicht lauter. (Große Heiterkeit.) Das Ballet sei früher durch Kabinetsockre lediglich den Hoftbeatern Vor behalten gewesen. Er selbst habe ein Ballet noch nie besucht; ein Freund aber babe ihm gesagt: „Ob Du ein Ballet siehst oder eine Dame auf dein Hofball, oder eine Dame, die in's Bad steigt, das ist Alles ganz gleich." (Große Heiterkeit.) Das allein Richtige sei: Keine Ccmrrr, dagegen der Strafrichter überall da. wo ein Eingreifen in Folge von Unsittlichkeiten wirklich geboten erscheint. Die Polizei habe auf diesem Gebiete ihren Beruf vollständig ver fehlt, beinahe ebenso vollständig, wie auf dem Gebiete des Ent- deckens von Mördern. (Heiterkeit.) Hierauf folgt Vertagung. — Morgen 1 Uhr: Etat. Berlin (Priv.-Tel.) Das Abgeordnetenhaus setzte bei schwacher Besetzung die erste Lesung der Kanalvorlage fort. Vom Regiernngstische aus wirb bemerkt, daß die behauptete Forderung der Bergwerksbehöcke, einen Sicherheitspftiler im Werthe von 158 Mill. stehen zu lassen, aus Rücksicht auf de: Kanalbau bisher nicht gestellt worden sei. Sollte sic von der lokalen Bergbehörde wirklich gestellt werden, so würde sie von der höheren Instanz nicht gebilligt wecken können. — Minister v. Thielen wandte sich gegen die Pom Abg. Schwache lCentr.) an Stelle der verbesserten Linie empfohlene Lippe-Kanalrsicung. durch die die Verkehrsentlastung des Kölner Reviers nicht aus reichend hcrbelgeführt werden würde. Die Provinz Westfalen habe sich bereit erklärt, den Lippe-Kanal zu bauen, allem sie habe ver langt. daß ihr die Festsetzung der Tarife allein überlassen werde. Das Tarifreckt aber könne der Staat nicht aus den Händen geben. Sodaml habe sie verlangt, daß keine Zubringerlinie für den Lippe Kanal erbaut werden dürfe ohne ihre Einwilligung. Auch am diese Bediiigiuig. welche das Konzessionsrecht für Bahn- und Kanallinien einschränkcn würde, habe nicht cingcgangcn wecken können. — Abg. v. Tiedemann (frerkons.) erklärt sich als ent schieden« Anhänger der Kanäle trotz entgegengesetzter Ansicht einer Theils seiner landwirthschastlichen Wähler. Der Landwirthschast könnten nur entsprechende Zölle nützen. Der Nothwendigftit jene: Verbindungen dürft man sich aber nicht widersetzen. Erst durch eine leistungsfähige Wasserverbindiing zwischen Rhein und Weichsel werde ein regerer Güteraustausch zwischen»Osten und Westen der Monarchie möglich. Namentlich brauche Polen ein aufirahme fähiges Absatzgebiet für seine landwirthschastlichen Produkte. - Abg. Gothclii (freis. Ver.) weist darauf hin, daß die Regierung Schlesien» das entgegeirgekoilimen sei, weder eine Erweiterung de: Schleusen ini Ooer-Svree-Kanal. noch eine Herabsetzung der schlesischen Wassertarife bewilligt habe. Vor Einführung des eiet- irischen Betriebs brauchen wir uns nicht zu fürchten, er werde sich allmählich vollziehen und für die alten Lokomotiven würde immer noch Verwendung sein. Vom Regiernngstische aus würde erklärt, daß ein Bcdürfniß für Erweiterung von schleusen im Ode: Spree-Kaual und ans der kanalisirtcn Oder bisher nicht I-ervm getreten sei. In Bezug auf die Tarife wecke eine Reform in der Richtung geplant» daß eine der jetzt zm Berechnung kommenden angepaßtc Ladefähigkeit der Schiffe angenommen werden soll. — Aba Fetisch (kons.) ist kein grundsätzlicher Gegner der Kanäle mst Wird die Vorlage wohlwollend prüfen. Er wage sich stets, ob im Falle ein Kanal oder eine Bahn das Bessere sei. ^ ndwirthschastsminister habe zwar erklärt, daß bei Ablehnung der Hauptlinre auch die Kompensationen Wegfällen: er bitte die Regierung aber doch, de» Wasserweg Berlin-Stettin in jeden: Falle zu bauen. Abg. v- Staudy (koni.) führt aus. daß sich bisher die Meinungen der Konservativen über neue Kanalbauten noch immer bewahrheitet haben, grundsätzliche Kanalgegner seien sie nicht. Er hoffe, daß im Falle der Annahme der Vorlage auch der masurische Kanal wecke ausgenommen werden, und wünsche, daß auch im Falle der Ablehnung deS Mittelland-Kanals die Regierung ihre Bemühungen für die Oder-Weichlel-Derbinduna nicht ansgebe. — Abg. v. Arnim (kons.) erklärt, daß seine Freunde der Mahnung, die Vorlage sin« irs. «t «taäio zu prüfen, Nachkommen wecken trotz der reichlichen Schale» voll Zorns, die sich im vorigen Jahre über sie nach der vor,Lhngeu Abstimmung anögegossen haben Ein Bedürkriß für die Erbauung neuer Wasserstraßen sei in ds» G 22 LA- VZ?
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