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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 03.03.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-03-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189803038
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18980303
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18980303
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1898
- Monat1898-03
- Tag1898-03-03
- Monat1898-03
- Jahr1898
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 03.03.1898
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Amtsblatt sür die königlichen und städtischen Behörden zv Freiberg nnd Brand. verantwortlich« Leit««-: Georg Bnrkharvt. W 51. Erl-detnt std.u Vochmtag «beud« '/,« Uh, für den «"bereu Lag. Pret» viM-ljLhrUL 2 Ml. Sü Pfg. ponmonarlia 1 Mk. SV Pfg. u. emmonaüich75Pfg. S1. Jahrgang. » Donnerstag, de« 3. März. j Inserate werden bi» Bormmag U Uhl I angenommen. Preis für die Spallzetle IS Pfg. 1 Auherhalb des LandgerichtSbezirk» 1ö Pfg ff LWV Bekanntmachung. "^lirn Reinigung der Geschäftsräume des Königlichen Landgericht- und der Königlichen Staatsanwaltschaft hier können „ „ r-«. , . de« l». «nd 1». RLr, d. A. nur AmtSgeschSfte erledigt werden, die keinen Aufschub erleiden. Derartiger Sachen wegen wolle mau sich m das Dienerzimmer des Landgerichts wenden. Tretderg, den 1. März 1898. Königliches Landgericht. Adr. v. Bekanntmachung. Die Oberleitung der Pulverfabrik der Bergrevier Freiberg beabsichtigt, in dem auf Fol. 16 im Grund- und Hypothekenbuch und Nr. 8V des Flurbuchs für Langenrinne eingetragenen Grund stücke ein Pulvermagazin für LV« Eentner Schwarzpulver als Ersatz sür die durch da- Hochwasser am 31. Juli vorigen Jahres vernichteten zwei Pulvermagazine zu errichten. In Gemäßheit ß 17 der Reichsgewerbeordnung wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf privatrechtlichen Titeln be ruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Betanntmachung au gerechnet, allhier anzubringen. Freiberg, am 28. Februar 1898. Die Königliche UmtShauptmannschaft. Nr Bekanntmachung. Nachdem an Stelle des mit Ende vorigen Jahres freiwillig auSgeschiedenen unbesoldeten RathSmitgliedes, Herrn Justizrath Heisterbergk, Herr Rechtsanwalt Nr. Richler hier vom Stadtverordneten-Kollegium zum unbesoldeten Rathsmitglied gewählt nnd am 26. dieses Monats verpflichtet und in sein Amt eingewiesen worden ist, bringen wir Solches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß. Freiberg, am 28. Februar 1898. Der Stadtrath. Nr. 8vt»re»«et«r. Fhrg. Auktion. Dienstag, den 8. diese- Monat-, Nachmittag vo« 2 Uhr an sollen im städtischen Lnctionslolale, am Dom Rr. 1, », an Pfandgegenständen: 1 Schreibsecretär, 2 Kleiderschränke, 2 Sophas, 1 Sopha« ksch, 2 Ladentafeln, 1 Regal und 1 Cylinderuhr, d., eine Partie Nachlaßsachen, unter Anderem: verschiedene Möbel und Kleidungsstücks gegen Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Ein specielleS Verzeichniß hängt in der RathhauSflur zur Einsichtnahme auS. Freiberg, am 2. März 1893. ' De« Rath-Vollzieher. ZLro^v. Lichtstärke »es Leuchtgases der städtische« Gasanstalt im Monat Februar 1898 gemessen an einem Normalargandbrenner bei eurem Gasverbrauch vo» 150 Liter pro Stunde: 18^1 Normalkerzen Mittel an- 10 Messungen. Freiberg, den 1. März 1898. (gez.) Bergrath vr. Ur. LLrI»»r4I, Professor. Kolzversteigerung ur auf endischkarsdorfer Staatsforstrevier. Im Gasthofe zur Haidemühle zu WendischkarSdorf sollen Monta-, de» 14. März 1898 von Bormittag /,1V Uhr an nachstehende Rutz- und Brennhölzer, als: 287 ht. u. 618 wch. Stämme, 29 ht. u. 24 wch. Klötzer, 3665 wch. Derb- u. 14070 wch. Reisstangen, 65,5 rm wch. Nutzknüppel, 8,5 rm ht. u. 8 rm wch. Brennscheite, 87 rm ht. » 71 rm wch. Breunknüppel, 15 rm ht. u. 83,5 rm wch. Aeste versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in de» Schankstätteu der umliegende« Orte aushängenden Plakate. König!. Forstrevierverwaltung WindischlarSdorf und Königl. ForPr-nt-M Tharandt, am 28. Februar 1898. An Keucht der FluanrdepMioa ä der 2. Kammer über den Kerg- uad Mttenetat. Soeben ist uns der von Herrn Abg. Kellner erstattete um fangreiche Bericht der Finanzdeputation der 2. Kammer über den Berg- und Hüttenetat zugegangen. Derselbe beantragt — abgesehen von einem kleinen Abstrich bei Kap. 12, Tit. 12, Umbau des Abrahamschachter Huthnuses und Herstellung einer kleinen mechanische» Werlstätte bei der Grube Himmelfahrt oetr. — den Etat nach den Vorschlägen der Regierung zu genehmigen. Dem Bericht ist eine seitens der Regierung der Deputatton zugegangene Denk schrift einverleibt worden, deren Hauptsätze die Deputation selbst w Folgendem zusammenfaßt: 1. Der Anlauf der fünf Gruben im Jahre 1886 ist nicht iu der Absicht erfolgt, ein gutes Geschäft zu machen, sondern in dem Bewußtsein, soziale schwere Mißstände für Freiberg und Umgegend zu vermeiden, die herbeigeführt worden wären, wenn der Ankauf unterblieben wäre, sowie unter allseitigem Anerkenntnisse der Unberechenbarkeit des finanziellen Risikos. 2. Für die Beurtheilung der finanziellen Bedeutung von Kap. 12 ist es unbedingt nothwenoig, die Zuschüsse bei dem fiskalischen Erzbergbau und die Ueverschüsse des fiskalischen Hüttcnbctriebes zusammen in Berücksichtigung zu ziehen. Die Frage der sofortigen Beendigung deS Bergbaues würde zur Zeit auch die sofortige Einstellung des Hüttenbetriebes zur Folge baoen. 3. Die ungünstigen Umstände, welche den Gesammtverlust der vereinigten Gruben und Hütten fast beständig erhöht haben, find begründet in «l dem fortdauernden Sinken deS Silberpreises, bl der Verarmung der Erzmittel, o) der Erhöhung der Arbeitslöhne, ä) einer Reihe widriger Betriebsumstände. 4. Die im Jahre 1893 begonnene allmähliche und schonende Abrüstung deS Bergbaues ist bisher fortgesetzt worden und wird im Sinne der in der Denkschrift erläuterten Vorbe merkung II zu Kap. 12 des Etats auf 1898/99 in einem etwas schnelleren Tempo erfolgen. 5. Es ist nicht angängig, den Erzbergbau, selbst unter ge wissen Vorbehalten für die Betheiligten, gänzlich zu sisttren; auch plötzliche Entlassungen von Arbeitern sind praktisch ausgeschlossen. AuS der Denkschrift der Regierung entnehmen wir für heute oaS Folgende: .... Da die Kontrole über die Annahme neuer Leute bereits seit einiger Zeit eingesührt ist und unter dem Einflüsse jenes starken Arbeiterabganges im Sommer 1897 kann die Zusicherung gegeben werden, daß der Mannschaftsbestand gegen Ende des Jahres 1899 noch um mehrere hundert Mann unter das in der Etatvorbemerkung II zu Kap. 12 für 1898/99 bezifferte Höchstmaß Von 3150 Köpfen herabgesunken sein wird. Hiernächst wird die nach der oben angezogenenen Etaterläuterung aus Rücksicht auf die betr. Bergleute und Gemeinden eigentlich erst, beziehentlich spätestens für das Ende der Finanzperiode 1900/01 beabsichtigte Einstellung «S Betriebes bei Beihilse-Kurprinz, im Zusammenhänge mit jener Beschleunigung in der Mannschaft-Verringerung voraus sichtlich, obwohl allerdings zum Nachtheile der Betheiligten, etwas früher herbeigeführt werden können. Endlich wird auch über die nächste Finanzperiode hinaus in der Annahme junger Arbeiter ebenso wie in den Neuanlagen die äußerste Einschränkung stattzufinden haben, mit der gegen früher stärkeren Abminderung der Mannschaft aber von selbst die Verringerung des Betriebsumfanges auch durch Abwerfung weiterer Gruben oder Grubenabtheilungen, unter entsprechender Ersparniß an Generalkosten, namentlich auch durch fernere Ein ziehung von Beamtenstellen rc., Hand in Hand gehen. Wo man alsdann außer bei Beihilfe-Kurprinz den Betrieb noch einzustellen, sowie wann und in welcher Reihenfolge der einzelnen Schächte rc. dies zu geschehen haben wird, läßt sich zur Zeit nicht bestimmen, weil dies mit von dem jeweiligen Stande der Erzanbrüche und anderen Verhältnissen abhängt. Den geringsten Schwierigkeiten wird die Betriebseinstellung bei Bcscheert Glück begegnen, haupt sächlich weil sich von dieser Grube die Arbeiter ohne besondere Bedenken nach Himmelfahrt und Himmelsfürst verlegen lassen. Weit mißlicher liegen dagegen die Verhältnisse bei den beiden ebengenannten Hauptgruben. Nach der Vorbemerkung HI zu Kap. 12 deS Etats für 1894/95 bildet jede dieser beiden Gruben betreffs der Wasserhaltung, Wetterführung und theilweise auch der Förderung rc., ein geschlossenes Ganzes, wodurch Abwerfung nur einzelner Theile von ihnen erschwert oder doch wenigstens von verhältnißmäßig nur geringer Ersparniß begleitet ist. Anderer seits wäre es besonders hart für die Bevölkerung der einen oder anderen Gegend, wenn sie den betreffenden Bergbau ganz ver lieren sollte. Entschießung darüber, wie diesen verschiedenen Rücksichten Rechnung zu tragen sein wird, muß der Zukunft Vor behalten bleiben. Die durch raschere Einschränkung der Mannschaft und des Betriebsumfanges zu erzielenden Ausgabenersparnisse, welche den bezüglichen Ausfall an den Erzeinnahmen beträchtlich übersteigen, müssen und werden zu einer stetigen, gegen zeither voraussichtlich wesentlich beschleunigten Herabziehung des Betriebszuschusses bei Kap. 12 führen. Vorauszusctzen ist hierbei allerdings, daß der Silberpreis nicht weiter sinkt, somit auch der zeitherige ungünstige Einfluß des Silberpreisrückganges auf das Silberausbringen sich nicht noch' steigert und daß die Erzmittel nicht gegen den Jetzstand ärmer werden. Andererseits hat die Hüttenverwaltung die schwere Aufgabe, trotz der allmählichen Verringerung der inländischen Erzlieferungen die Hültenüberschüsse nicht nur vor einem weiteren Rückgänge zu bewahren, sondern womöglich im Laufe der Zeit auch noch über die Schätzung des vorliegenden (vorsichtigen) Etats hinaus zu steigern. Erfolge können freilich in dieser Beziehung nur bei günstiger Gestaltung des Marktes für ausländische Erze erzielt werden. Niemand vermag daher vorauszusehen, ob überhaupt, eventuell aber, in welchem ungefähren Zeiträume, sowie mit welchen weiteren Opfern für die Staatskasse es bei solchen Bestellungen möglich werden wird, wenigstens annähernd ein Gleichgewicht zwischen den Grubenzuschüssen und den Hüttenerträgnissen herbei- zusühren. Gelingt der Versuch, so wird zahlreichen Berg- und Hüttenarbeitern der gewohnte Erwerb und den Gemeinden, wie der gesummten Gegend Freibergs ein Stamm der alteingewurzelten Berg- und Hüttenindustrie erhalten. Und sollte, was doch immer- hiu nicht ganz ausgeschlossen ist, z. B. in dem Eilberpreise oder durch Zunahme der reicheren Erzmittel, in einer der nächste» Finanzperioden wenigsten- einige Besserung eintreten, so wird sich auf dem neuerdings eingeschlagenen Wege einer möglichst beschleunigten Abrüstung des Bergbaues daS, auch von den beide« betheiligten Verwaltungen thatkräftig zu verfolgende Ziel in nicht allzulanger Zeit und mit geringeren Opfern, als solche bisher für das vereinigte Berg- und Hüttenwesen leider gebracht werde« mußten, erreichen Kissen. Auch erscheint dieses Ziel, auf die Dauer einen möglichst großen Stamm des Freiberger Bergbaues und die Hütten in einem gegen jetzt hoffentlich nicht allzusehr geminderten Betriebs- / umfange zu erhalten, aus sozial-politischen und humanen Rück sichten wohl wichtig genug, daß später einmal Regierung und Landesvertretung sich vielleicht damit begnügen werden, nur den jenigen finanziellen Zustand wieder hergestellt zu sehen, welcher in den ersten 6 Jahren nach dem Ankauf der Gruben bestand, daß nämlich die Gesammtheit des Bergbau- und Hüttenbetriebes jährlich ungefähr Million Mark Zuschuß erfordert. Erweist sich aber später auch das vorstehend empfohlene be schleunigte Abrüstungsverfahren noch als zu langsam, so würde dann ein etwa unvermeidliches Aufgeben aller schonenden Rück sichten wenigstens nicht mehr einen so großen Arbeiterkreis m Sorge und Noth versetzen, wie jetzt. Wenn endlich vom Standpunkte der allgemeinen Finanz verwaltung und der Steuerzahler bei Aufrechterhaltung de- gegenwärtigen Programms unverkennbar sich wenig erfreuliche Aussichten auch noch auf mehrere weitere Finanzperioden hinau- eröffnen, so wird doch nach Ucberzeugung der Regierungsvertreter ein anderer Ausweg aller Voraussicht nach thatsächlich nicht ge geben sein. Denn ein ungleich trüberes Bild der Zukunst zeigt sich, wenn man die Folgen einer noch schnelleren Abrüstung dÄ Bergbaues, als sie im Obigen vorgesehen ist, sich vergegen wärtigt. I» dieser Beziehung Hal Herr Abgeordneter Opitz in der Sitzung der zweiten Kammer vom 24. November 1897 zunächst die Frage zur Erwägung empfohlen, ob eS nicht Mittel gebe, den Erzberg, bau unter gewissen Vorbehalten für die Betheiligten gänzlich zu sistiren. Das Aufhören alles Betriebes würde zur Folge haben, daß das Wasser in den Grubenbauen aufginge, daß diese mehr und mehr verbrächen und die Tageanlagen verfielen. Eine Wiederaufnahme des Bergbaues im Falle einer beispielsweise nach vielleicht 10 oder 20 Jahren etwa zu erhoffenden be deutenden Hebung des Silberpreises wäre schon deshalb aus geschlossen, weil die Wiederinstandsetzung der Gruben alsdan» viele Millionen kosten würde. Mit dem Bergbau würden aber auch die Hütten, da sie — wie immer wieder auf Grund der bekannten früheren Er örterungen und nach bestimmter Versicherung des Geheime« Bergrath Merbach betont werden muß — mit den ausländischen Erzen allein nicht bestehen können, als Erzschmelzwerke binnen Kurzem eingehen. Sie ließen sich ja günstigenfalls theilweise zu anderen Jndustriezwecken, obwohl nur nach bedeutendem Kosten- auswande für Neuanlagen, einrichten. Zur Wiederbenutzung al- Schmelzwerke aber, wenn man auch sonst hieran denken könnte, würden sie nach langjährigem Betriebsstillstande unbrauchbar geworden sein. Sonach wären nicht uur sämmtliche (jetzt noch etwa 8800) Bergarbeiter zu entlassen, sondern eS müßte« auch die meiste» der etwa 1400 Hüttenarbeiter diese- Schicksal mit jene» theilen.
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