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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 22.03.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-03-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-188403221
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18840322
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18840322
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-03
- Tag1884-03-22
- Monat1884-03
- Jahr1884
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urant. ezrrksa^ So ist denn wiederum der frohe Tag erschienen, s. Ritter. !v. Mrr k'rau. «sv X21 Die eingegangenen Strafgelder fließen in die Schulkasse nd bei K«ss. , bittet K. U 80 P. > 6M. M. 15 rerbfea ; Hm Stroh ! «or- 0 Pf.; L° auch -in ganzer Held in Krieges Ungewittern, Hat er sein Volk geführt in b ut gem Strett Da mußt' der Feind vor deutschem Schwert erzittern. So flicht des Lorbeers immergrünes Reis Sich um die Stirne sein als Siegerpreis. Der Stadtrat h. Kuhn, Brgrmstr. Der Besuch von Schankstätten ist ihnen anders, als in Begleitung ihrer Eltern, Lehr-, Dienst- oder Arbeitsherren oder sonstiger Erziehungspflichtiger nicht gestattet. Lehrlingen und sonstigen fortbildungsschulpflichtigen Jünglingen ist der Besuch öf fentlicher Tanzbelustigungen, sowie solcher Schaustellungen, welche die sittliche Reinheit gefährden können, desgleichen der Besuch öffentlicher Versammlungen, welche nicht le diglich zum Zwecke geselliger Unterhaltung oder zu Zwecken der Beförderung der Künste und Wissenschaften oder zu frommen oder wohlthätigen Zwecken oder zur regelmäßigen kirchlichen Erbauung nach der Verfassung der einzelnen Confessionen stattfinden oder durch das Gesetz oder durch die gesetzlichen Autoritäten angeordnet werden, verboten. gefeiert werden, so ist gewiß der 22. März einer der Tage des Jahres, an dem ein wirklicher Festtag dem deutschen Volke erscheint, ein Tag, dessen Bedeutung von jedem deutschen Herzen voll empfunden und gewürdigt wird. Das beweist ja eben die innige Zusammenge hörigkeit, die das deutsche Volk mit seinem Kaiserhause vereint, die Liebe und Verehrung, mit der ein jeder Deutscher zu seinem Kaffer auffieht, daß der 22. März, der Geburtstag Kaiser Wilhelms, nicht nur im engen kaiserlichen Familienkreise, sondern vom ganzen Volke, in der anspruchslosesten Hütte, wie im stolzen Palaste, Das deutet ja des Volkes treue Liebe Zu dem erlauchten, teuren Kaiserhaus, Daß stehend über dem Parteigetriebe Des Volkes Jubel tönt ins Land hinaus, Der Jubel, der dem treu'sten Herzen gilt, Das le für Deutschlands Volkeswohl geschlagen, Dem Fürsten, der, von treuester Pflicht erfüllt, Hielt hoch das deutsche Banner in den schwersten Tagen, Dem ritterlichen Helden, hehr und stark, Dem tapfern Sohn von echtem deutschen Mark. Uns seines Zepters Segnungen erfreu'», Wir mischen in der Glocken Festgeläute, In der Kanonen Donner unsern Jubel ein. Erhalten möge Gott noch manches Jahr Fürs heil'ge deutsche Reich das leure Leben, Und ferne halten jegliche Gefahr Und allen Werken seinen Segen geben; Wir alle aber schwören heut aufs neu' Dem deutschen Kaiserhause echte deutsche Treu' Die Theilnahme an Tanzstunden, welche von Personen beiderlei Geschlechts besucht werden, ist ihnen untersagt. 4. Die Tanzlehrer haben, bevor sie zu Tanzstunden Jünglinge unter 18 Jahren zu lasten, sich zu vergewissern, daß dieselben nicht mehr fortbildungsschulpflichtig sind; und haben, um dem Stadtrathe die Aufsichtführung hierüber zu ermöglichen, demselben jedes mal vor Beginn eines Tanzstundencursus ein Verzeichniß ihrer Schüler zu übergeben, letzteres auch, falls während eines Cursus neue Schüler hinzutreten wollen, sofort ent sprechend zu vervollständigen. 5. Fortbildungsschulpflichtige Jünglinge, welche den Verboten unter Nr. 1, 2 und 3, und Tanzlehrer, welche der Bestimmung unter Nr. 4 zuwiderhandeln, werden mit Geldstrafe bis zu 60 M., welche im Falle der Nichterlegung nach HZ 28 und 2d des Reichs- strafgesetzbucheS in Haft umzuwandeln ist, belegt. Mit in der Festesfreude strahlenden Mienen Dem Kaiser bringt die Glückcswünsche dar Und wie aus grauem Märzgewölk hervor Der Sonne goldige Strahlenblitze dringen So, dem Parteigewühle fern, empor Zum Kaiserthron auch heut die Wünsche klingen: Heil Kaiser Wilhelm, Heil! Und Glück und Ehr' Gast- und Schankwirthe, welche obigen Verboten zuwider fortbildungsschulpflichti gen Jünglingen das Aufliegen in Schankstätten bei sich verstatten, sind mit 15 bis 60 M. Geldstrafe, der Ortsarmenkaste anheimfallend, oder im Falle des Unvermögens mit verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe, im öfteren ContraventionSfall aber zugleich mit Suspension, oder auch, insoweit es einer blos persönlichen Concession gilt, mit der« Einziehung zu bestrafen. Frankenberg, am 19. März 1884. Ob nun der Jahre sind so viele hingeflossen, Ob auch die Stirne kraus und silberweiß das Haar, Das treu'ste Herz, dem treu'sten Volk entsprossen, Es schlägt noch jung für Deutschland immerdar. Und heute nun, da um den Heldengreis, Zum frohen Feste sammeln sich die Glieder Des Kaiserhauses im Familienkreis, Da blickt mit mildem Lächeln er hernieder. Dann schaut er demutsvoll zu seinem Schöpfer auf, Der ihn behütet hat auf seinem Lebenslauf. Bekanntmachung Auf Gtund 8 139 Ziffer 3 und 8 140 der Allgemeinen Armenordnung vom 22. October 1840, sowie auf Grund 8 4 Absatz 8 der Ausführungsverordnung zum Volksschulgesetz verbunden mit 8 4 der Cultusministerialverordnung vom 4. November 1878 wird auf Anttag des Schulausschusses und mit Zustimmung der Stadtverordne ten, sowie mit Genehmigung des Königlichen Bezirksschulinspectors hiermit Folgendes verfügt: »Solist«» I «l«. ) 9 Uhr ab ass, Neu- )ie von dem t»«I» hin- n, Wäsche bstuhl, 1 , 1 Brod- , 1 AuS- -Werk), 1 S Bett- »estall, so- r, GlaS, verschiedene :äthe gegen versteigert nt eingela- so donnern auch heute wiederum zu <-s Thrones Stufen ! - ^"es, das seinem geliebten Herrscher die Glückeswünsche darbringt, die in dem Rufe^stch ver- einen: > Lang lebe der «aiserl Ein Fürst des Friedens und ein Fürst der Milde Hat er des Friedens Segen unS^ Gezwungen nur ins ferne Schlachtgeftlde, s-md.-HK," Zum 22. MSrz. Wenn des Winters eisige Macht sich ihrem Ende naht, wenn bereits des Frühlings erste schüchterne Bo- ten ihre Grüße senden, wenn jenes, das Wiedererwachen der schlafbefangenen Erde kündende Müschen md Schwellen durch die Natur geht, dann kehrt auch der Lag jenes Festes wieder, das in allen deuffchen Gauen freudigen Widerhall findet, die Geburtstagsfeier Kaiser Wilhelms, des deuffchen Kaisers. Wenn es Feste giebt, die mehr gewohnheit-wräßig, well immer wiederkehrend. ir Sorte « Pf., .40 P. 40 Pf. t. 5P. . 7b Pf. 80 P. mitgefeiert wird. Und man kann wohl sagen: Jetzt erst recht, le mehr sich das Leben des kaiserlichen Greise» öeisitzer. in Ge» . Stahl- eren und nburg. H kaufen bei itr. 17. einfachsten m elegan- stern, em- Maler, 89 Erscheint täglich, mit Auinahm« der Sonn-und Festtage, abend» für den fol geren Lag. Prebi vierteljährlich I M. so Pfg., monatlich SV Pfg., Einzel-Nrn. sPfg. Bestellungen nehmen all« Poft anstalten, Postboten Und die Ausgabe stellen de» Tage blatte» an. 1884 'Inseraten«»«» mit » Pf,. M U» gespaltene 0«M0» geile berechn«». Leinster Inserat«» betrag »o Pf,. Komplizierte und«- b-ll-risch« Jas«» ' nach besonder«»» Tarif. Inseraten-Aaa»S« sllr di, je»«»»« LLent-rtummm t« vormittag t» Utz». Bekanntmachung. Das von der hiesigen Sparkasse in nothwendiger Versteigerung erworbene vor mals Thomas'sche Hausgrundstück, Scheffelstraße Nr. 961/ soll künftigen Montag, den 24. März d. IS., Vormittags 11 Uhr öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden, jedoch vorbehältlich des Zuschlags rechts der städtischen Collegien. Bietungslustige ersuchen wir, sich am gedachten Tage pünktlich an hiesiger RathS- stelle (Sparkassenzimmer) einzufinden und des Weiteren gewärtig zu sein. Frankenberg, am 20. März 1884. Der Stadtrat h. Kuhn, Brgrmstr. I. Bekanntmachung. In der Nacht vom 7. zum 8. d. M. sind aus einem Garten an der Garten straße hier 2 weißleinene ungezeichnete Mannshemden gestohlen worden, von denen das eine einen gefalteten, das andere einen glatten Brusttheil gehabt hat. Frankenberg, am 20. März 1884. Der Stadtrat h. —— Kuhn, Brgrmstr. Bekanntmachung. Nachdem die über den abwesenden Kaufmann Joharm Carl Benno Böttcher von hier bestellte Vormundschaft dadurch beendigt worden ist, daß gedachter Böttcher für todt erklärt worden rst, wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Frankenberg, den 17. März 1884. Das Königliche Amtsgericht das. Wiegand. Müller. Bekanntmachung. Nachdem die abwesende Marie Rosine verehel. Ullrich, geb. Kluge, aus Ebersdorf mittelst Ausschlußurtheils vom 27. Februar dieses Jahres für todt erklärt worden ist und sich somit die über dieselbe bestellte SbwesenheitSvormundschaft erledigt hat, wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Frankenberg, den 18. März 1884. u Das Königliche Amtsgericht das. Wiegand. Müller
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