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Zwönitztaler Anzeiger : 09.07.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-07-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188907097
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18890709
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18890709
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1889
- Monat1889-07
- Tag1889-07-09
- Monat1889-07
- Jahr1889
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 09.07.1889
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mmWlcr Liizcilm. Loealblatt für Zwönitz, Niederzwönitz, Kühnhaide, Lenkersdorf, Dittersdorf, Burgstädtel, Affalter, Streitwald, Dorfchemnitz, Elterlein, Grünhain, Thalheim u. f. w. (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. 14. Jahrgang. Redaktion, Druck und Lijienthum von s. B. Ott in Awönid- l4. Jahrgang. Diese- Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ili durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für t Mark 20 Pfg. (incl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion oeträgt für die dreigespaltene CorpuSzeue oder deren Raum w Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des Blattes angenommen. 8«. Dienstag, den 9. Juli. j L88S Bekanntmachung. Dienstag, den 9. Juli a. e., Abends 6 Uhr findet eine öffentliche Sitzung des Stadtgemeinderaths statt. Die Tagesordnung ist im Nathhause angeschlagen. Zwönitz, den 8. Juli 1889. Der Vorsitzende. vr. Rühl. Bekanntmachung. Am 1. IM a. e. ist der II. Termin diesjähriger Hundesteuer fällig. Alle Diejenigen, welche am Beginn dieses Jahres im Besitze eines steuerpflichtigen Hundes gewesen sind und nicht bereits den H. Termin bezahlt haben, werden hiermit aufgefordert, längstens am 20. Juni a. e. die Steuer in unserer Stadlcaffe, welche Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags Vormittags von 9—IS Uhr und Nachmittags von 2—8 Uhr geöffnet ist, zu entrichten. Nach Ablauf dieser Frist ist gegen Säumige das Executionsverfahren einzuleiten. Im Anschluß hieron wollen wir noch aus nachfolgende Bestimmungen unseres Regulativs über Erhebung der Hundesteuer im Bezirk der Stadt Zwönitz vom 15. August 1887 Hinweisen. 8 4. Für junge Hunde, die im Steuerjahr geboren morden sind, ist für das Steuerjahr keine Steuer zu entrichten. Auch die jenigen Hunde, die bei Eintritt des Steuerjahres noch gesäugt werden, sind auf das Steuerjahr steuerfrei. § 5. Für jeden versteuerten Hund wird bei der ersten Steuerbezahlung eine Steuermarke verabfolgt, welche am Halsbande des betreffenden Hundes halt- und sichtbar zu befestigen ist. § 6. Wird ein Hund, für den erst die halbe Steuer entrichtet ist, noch vor Ablauf des zweiten SteuertermineS nach auswärts verkauft, so ist für denselben auch am zweiten Termine die Steuer zu bezahlen. 8 7. Bei Veräußerung von Hunden ist der neue Besitzer von Entrichtung der Steuer auf das laufende Jahr frei, dasern ihm von dem Verkäufer die betreffende Marke mit verkauft und übergeben worden ist, außerdem hat der Käufer die Steuer auch auf daS laufende Jahr zu entrichten. Der Verkäufer eines Hundes ist berechtigt auf die ev. zurückbehaltene Marke einen anderen Hund zu halten. Dasselbe ist der Fall, wenn ein Hund während der Zeit, auf welche die Steuer entrichtet ist, stirbt. 8 8. Wird ein Hund mit Marke aus einem Orte, wo ein niedriger Steuersatz besteht, nach hier überführt, fo ist für denselben der zur Erfüllung des hiesigen Steuersatzes nöthige höhere Betrag unaufgefordert binnen acht Tagen, vom Tage der Ueberführung an ge rechnet, anher zu entrichten. 8 D. Geht die gelöste Marke verloren, so ist gegen Erlegung einer Gebühr von 1 Mark 50 Pf. eine neue Marke zu entnehmen. Zwönitz, den 21. Juni 1889. DerStadtrath. vr. Rühl. Die Krists in der deutschen Colonialpolitik. Der Umstand, daß bei den deutschen Colonialunternehmungen die lohnenden Erfolge nicht so rasch zu erreichen waren, wohl aber sich eine ganze Menge Schwierigkeiten einstellen, Hal, wie wir offen eingestehen müssen, eine gewisse rückläufige Bewegung in die deutsche Eolonialpolitik gebracht und die wirthschaslliche Krisis, welche dieselbe ohnedies und selbstverständlich zu bestehen hat, mußte sich in Folge einiger verdrießlicher Zwischenfälle, wie der Streit über die Macht befugnisse auf den Samoa-Jnseln, der Ausstand in Deutsch-Ostasrika und neuerdings die Wegnahme des dem Asrikaforscher und Führers der Emin Pascha-Expedition I)r. Peters gehörenden Dampfers „Neara" durch englische Kriegsschiffe, sogar in eine politische Krisis verwandeln. Dadurch konnte natürlich der private kaufmännische Unternehmungsgeist für die Theilnahme an den Colonialunter nehmungen nicht angeregt werden, denn jeder Kaufmann, jeder Kapitalist und selbst die meisten kühn wagenden jungen Leute, welche gern einmal ihr Glück in einem fernen Ecdtheil versuchen, mußten sich anläßlich solcher Vorkommniske sagen, daß in den deutschen Colonien die Aussichten auf Erfolg zu dem Risiko in einem zu un günstigen Verhältnisse gegenwärtig noch stehen. Sehr zu beklagen ist aber auch, daß ein Theil der deutschen Presse kleinlich und hämisch den deutschen Colonialunternehmungen gegenüber stand und dadurch der Kleinmuth und das Mißtrauen gegen diese Unternehmungen förmlich groß gezogen wurde. Mit Recht macht daher auch Fürst Bismarck in einem neuerdings veröffentlichten Schreiben an den MissionSdirector und Afrikaforscher Or. Fabri daraus aufmerksam, daß es sehr zu beklagen sei, daß die Theilnahme an der deutschen Eolonialpolitik im deutschen Reichstage von vornherein als Partei sache aufgefaßt worden sei, und daß aus diesem Grunde die Colonial politik auch nur halbe Unterstützung gefunden habe. So lange im Reichstage diese Stimmung vorherrsche, und den überseeischen Colonien durch Capital und kaufmännischen Unternehmungsgeist keine größere Förderung zu Theil werde, könne auch die Regierung nicht über ihr reservirtes Programm in der Eolonialpolitik hinausgehen. Man sieht hieraus, daß die Reichsregierung mit allerlei Vor behalten Colonialpolitik treibt, aber man darf wohl auch sagen, daß, wenn es der deutschen Regierung gelingt, eine Anzahl der schwersten Bedenken gegen die Colonialunternehmungen, z. B. in Bezug auf die Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung in Deutsch-Ostafrika, und die Gewißheit, daß Deutschland seine Söhne auch in dem fernsten Erdtheile zu schützen im Stande ist, erst eine allgemeine Zuversicht erzeugt haben wird, die bei allen colonialen Unternehmungen das Risico vermindert, dann werden sich Capital und Unternehmungsgeist im Reiche auch mehr wie bisher für die Eolonialpolitik regen. So einsichtig ist man schließlich in allen deutschen Kreisen ja doch, daß man der Eolonialpolitik, sobald nur erst die größten politischen Schwierigkeiten in derselben überwunden sind, in wirthschaftlicher Hinsicht auch größeres Vertrauen entgegen bringen wird. Schließlich sei noch einmal aus die Grundgedanken der Ab handlungen des vr. Fabri, des besten Kenners afrikanischer Verhält- niffe, über die colonialen Unternehmungen Deutschlands in Afrika aufmerksam gemacht. Dr. Fabri hält danach das Vorgehen des deutschen Reiches in diesem Erdtheile für unbedingt nölhig, da sonst der günstigste Moment füc di- Erwerbung afrikanischer Besitzungen verstreichen könnte, vr. Fabri erkält auch, daß, bis auf wenige Ausnahmen, Afrika werthvolle Ländereien bietet, und bezeichnet be sonders Deutsch-Ostafrikc als ein sehr zukunftreiches Lano, welches fruchtbaren Boden, reiche Wälder und großen Thierrelchthum besitze, aber mit der bisherigen deutschen Eolonialpolitik ist Or. Fabri nicht einverstanden, er erklärt, daß mit der Schutzherrschaft, den Kriegs schiffen und Flaggenhifsungen praktisch zu wenig zu erreichen sei, die Colonien müßten einfach Reichsland werden, ein Colonialamt ge bildet und ein kleines Colonialheer organisirt werden, dann würdq Alles im Colonialwefen bester gehen.
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