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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.10.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-10-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185310211
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18531021
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18531021
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-10
- Tag1853-10-21
- Monat1853-10
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.10.1853
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und Anzeiger. 294. Freitag den 21. Oktober. 1853. Erinnerung an Abführung des diesjährigen zweiten Termins der Gewerbe- und Personalsteuer. In Folge des Finanzgesetzes vom 27. Mai I8L2 wird der diesjährige zweite Termin der Gewerbe- und Perfonalsteuer, welcher, nachdem vermöge Verordnung des Kömgl. Finanzministeriums vom 30. April d. I. der Zuschlag zu demselben erlassen worden, nur mit dem halben Jahresbetrage der ordentlichen Steuer zu erheben ist, nächstkünftigen LS. October d. I. fällig. , , Die diesfallsigen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeilräge nebst den städti schen Schoß- und Communalgefällen an gedachtem Tage und spätestens binnen L4 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort mit executivischen Zwangsmitteln gegen die Restanten verfahren werden muß. Leipzig, am 12. October 18L3. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. - - — > - —. Verhandlungen der Stadtverordneten am w. Oktober 1SSL. Der heutig« Tag war vom Stabtrath zur Einführung des neuen, nach Maßgabe de- Gesetzes vom 1t. Mai vor. I. ge wählten Stabtverordneten-Collegiums bestimmt worden. Nachdem sich die Mitglieder des letzteren, so wie des abtretenden Collegium- von 6 Uhr Abends an im Sitzungssaals in der ersten Bürgerschule versammelt hatten, erschienen, eingeführt von den bisherigen Vorstehern, Adv. Francke und Adv. Klein, die De putaten de- Stadtraths, Bürgermeister Koch und die Stadträche Wepand und Avenarius, und nahmen am Dlrectorialsitze Platz. Von hier aus ergriff Bürgermeister Koch da- Wort. Die spätere und aus bekannten Gründen außerhalb der gewöhn lichen Zeit vorzunehmende Einführung des neuen Collegium-, be merkte er — fei an sich schon ungewöhnlich, doppelt wichtig aber erscheine sie für die Verhältnisse Leipzigs, weil da- ganze Collegium erneuert worden sek. Es schieden jetzt Männer aus der Gemeinde vertretung, welche lange Zeit in derselben mit Auszeichnung ge wirkt hättm. Diesen rufe er im Namen der Stadt den tiefge fühltesten und wärmsten Dank für ihre unermüdliche Thätigkeit und rastlose Aufopferung nach. Er danke ihnen namentlich auch dafür, daß sie die Verwaltung fortwährend mit Wohlwollen und Eifer unterstützt hätten. Und dieses treue Wirke« werde sich noch in der Zukunft belohnen, wenn so manche der wichtigen Unter nehmungen, zu denen sie den Grund legen halfen, ihre Früchte für die Gemeind« tragen würde. Der Bürgermeister erklärte sodann das abttetmde Collegium ftr aufgelöst und wandte sich an die Mitglieder des neugewählte«. Gr lkärüßte sie im Namen de- Raths auf das Herzlichste in der festen aebrrzeugung, daß auch ihr Wirken von demselben Gemein- firm zeugen werde, welcher ihre Vorgänger in so reichem Maaße beseelt habe. Er bat sie, die bisherige segensreiche Eintracht zwischen Rath und Stadtverordneten zu erhalten. Hierauf wies er, nachdem er denen, welche die Wahl angenommen, obgleich ihnen Reclamationsgründe zur Seite standen, noch besonder- ge dankt hatte, da- neue Collegium unter Verweisung aus den Bürgereid der einzelnen Mitglieder und auf die Bestimmungen der allgem. StLdteordnung in den neuen Wirkungskreis ein. Schließlich dankt« der Bürgermeister dm beiden abtretenden Vorstehern mit herzlichen Worten für ihre rege Thätigkeit und Aufopferung zum Wohle der Stadt. Adv. Francke antwortete ^ruf diese Rede. Er bezeichnet« die vom Rathe dem Collegium gegebene Anerkennung als eine gerechte. Seit den letzten fünf Jahren, wo das scheideiioe Collegium durch direkte Wahl zusammengetreten, sei eine an großen, freudigen und traurigen Ereignissen reiche Zeit vorüdergegangen. Ueberblicke bas scheidende Collegium Da-, was es in dieser Zeit gethan und ge wirkt, so könne es sich das Aeugntß treu erfüllter Pflicht unbe denklich ausstellen. Sei auch hier und da geirrt wordm —- «nd man könne da, wo man redlich strebe, Jrrthümer nie ganz ver meiden — so sei die Absicht doch immer die reinste und beste ge wesen. Und dieses Bewußtsein redlich erfüllter Pflicht sei des abtretendm Collegiums schönster Lohn. Adv. Francke rief sodann den Scheidenden ein Lebewohl, den Neueintretenden ein freundliches Willkommen zu, und wandte sich hierauf an die Deputaten de- RatheS. Ueberall, bemerkte er, wo eS da- Wohl der Gemeinde gegolten, hätten Rath und Stadt verordnete eng zusammermestanden im treuen Bunde für da- all gemeine Beste, für die Vaterstadt Leipzig. Was dieser auch die Zukunft bringen werde, ihr Heil und ihr Gedeihen sei der Zweck alles bisherigen StredenS des Rath- und der Stadtverordneten gewesen. Der Sprecher die Versammlung al Nachdem die richtete St.-V. Dkl warum das Staks e ei« Hoch auf Leipzig aus, in welches einstimmte. >e»utirt,n dm Sitznngtzaal verlgffin hatte«, «4-a«d M » der hmt^M-WHWMjkfftzung nscht in üblicher Weise im Tageblatt angMmVtzt WorWW ftt? Adv. Francke enviederte, wie er flch zwar brach Entlastung des abgetretenen Collegiums nicht mehr für verpflichtet halte, über Amtshandlungen seiner früheren Vorsteherschast Auskunft zu M theilen, dennoch aber als Mitglied des gegenwärtig»« Collesiturns mittheilm wolle, daß er es seiner früheren Stellung ntchr misst«- chend erachtet habe, jene Einladung zu erlaffen, da dies Sache de- Stadtraths gewesen, durch dm die Einführung zu erfolgen gehabt habe. ^ ^ Der Redner schlug hierauf vor, mit Leitung der WWW de- Vorstehers, zu welcher zu verschreiten sei, den AlterspräMnten, St.-V. Schneidermeister Dietze, zu beauftrage«, -ehterer über-
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