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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 19.01.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-01-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189801199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18980119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18980119
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1898
- Monat1898-01
- Tag1898-01-19
- Monat1898-01
- Jahr1898
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 19.01.1898
- Autor
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Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich HtsW-ZMM für Mndirf, Wdktz, Imvdsrs, Wsdcrs, Kt. Wien, KeimEroff, Umennn MÜ MW. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. - — — - - 48. J«tzrga»g. - - Xr. 14. Mittwoch, den 19. Januar —NTTrNS" 1898. Weset» Blatt erscheint täglich (außer Soun» und Festtag«) abends sür de» folgende« Lag. Vierteljährlicher Bezugspreis i Mart LS Pfennige. — Einzelne Stummer 10 Pfennige- — Mßellnoge» nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle «aiserl. Postanstalten, Postbote«, sowie bi» LaStrLger entgegen. — Inserate werd«« di« virrgrspaltem tkordnSzelle oder deren Slam» «U IO Pfennigen berrchnet. — »uuahme der Inserate täglich bis späteste«« vormittag 10 Uhr. «ek«»»t»»ch»g, betreffend den freiwilligen Gintritt zum zwei-, drei- oder vierjährigen aktive« Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre frei- . willig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintrrten, falls er die nötige moralische und körpeiliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei-, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst bei einem Truppenteil melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatzkommissio» seine« Aufenthaltsortes die Erlaubnis zur Mel dung nachzusuchrn. 3. Der Civilvorsitzende der Ersatz Kommission giebt seine Erlaubnis durch Erteilung eine« Meldescheine«. Di« Erteilung deS Meldescheine- ist abhängig zu machen: a. von der Einwilligung de« Vaters oder de« Vormundes, b. von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldend« durch Civilverhältniffe nicht gebunden istund sich «ntadelhast geführt hat. 4. Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihre- Meldescheines an den Kommandeur de« Truppenteils zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so ver- anlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eine- Annahmescheines. 6. Die Entstellung der Frestolllige» findet nur in der Zeit dom I. Okt. bis 31. März, in derRegel amRekruten-EinstellungS- ter «io (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebene» Zett dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Mi- litär-Musikkorpa einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber dir, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintrete» «ollen, vorzugsweise dann Ausficht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstige, Brauchbarkeit, bis 31. März melde», aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-EinstellungS- termin. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwillige» angenommen und nach Abnahme ihre- Meldescheine« bis zu ihrer Einberufung vorläufig io die Heimat beurlaubt werde». 7. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leute» steht die Wahl d«S Truppenteile-, bei welchem sie dienen wollen, frei. Außerdem haben sie den Vorteil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle de- Verbleiben« in der aktiven Armee und Erreichen- der Unteroffiziers- Charge bei fortgesetzt gute, Führung den Anspruch auf den Civilver« sorgungSschetn bereit- vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8. Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feldartillerie, welche im steheoden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, diene» in der Land wehr I. Aufgebot« ou, drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch sür Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vier jährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebuogen während de- Reserveverhält- »isse- in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr- Kavallerie i« Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im MusterungS-Termine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besondere- Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder de- Truppenteil- nicht. Alle Amtsblätter werden um Abdruck dieser Bekanntmachung ersucht. Dresden, den 15. Januar 1898. Kriegs-Ministerium. von der Planitz. Arnold. »elinmtiewHiMg. ES wird hierdurch zur öffentlichen SenntolS gebracht, daß im lanfenden Jahre Herr Baumeister Iuliu- Hedrich al- Vorsitzender, Herr Webwarevfabrikant Friedrich Fröhlich al« dessen Stellvertreter, Herr Kaufmann August Niehn« al« Protokollant und Herr Kaufmann LouiS Baunack al- Stellvertreter de- Protokollanten im hiefigea Stadtoerordueten-Kollegtunr ,u wirken haben und daß die uachverzeichneten Ausschüsse tu diesem Jahre «te folgt zusammengesetzt sind uud zwar: dir Steuer - R «kla « atiou « aUSsch « ß au- den Herren Bürgermeister - Lange, Stadtrat Arends, Stadtverordneten Pampel, Kultscher, Schubert und Hofman»; der Sparkasseuau-schuß au« den Herren Bürgermeister Lauge, Stadt-. rat Fankhänel, Stadtverordneten-Vorstehe» Hedrich, Stadtverordnete» Fröhlich, Kaufman» LvuiS Ebert, Privatmann Weise, Kaufmann Fuuke; der Bauausschuß au« deu Herre« Stadträteu Fankhänel uud Kunz, Stadt» X oerordneteu Apel, Keller u»d Körb«; der Wassera « »sch « ß aus den Herren Stadtrat Götze, Stadtverordnete» > Fröhlich, Pampel und Baunack; der Beleuchtungsausschuß au« deu Herrea Stadtrat Kauz, Stadtoer» . ordnete» Oettel, Kultscher und NiehuS; .7 - der Markt aus schuß au« den Herreu Stadtrat Kunz, Stadtverordnete» Keller, SörbS und Schubert; der Armenausschuß aus den Herren Bürgrrmeister Lange, Stadtrat AreudS, Stabtoerordueteu Fröhlich und Kultscher, Oberpfarrer Seidel, Schuldirektor Poenicke, Reniverwalter Freiherrn von Uslar-Gleichen, Veztrksarmevvorsteheru Stegmann, Arnold, Börner, Weber, Pampel, Preuß, Wetzel, Oehmigen, Tietze, Bergmann, Schellenberger und Morgner; der Böttger'sche WaisensttftSauSschuß au- den Herren Bürger meister Lange, Stadtrot Arend«, Stadtverordneten Oettel und Kultscher, Ober pfarrer Seibel, Schuldirektor Poruicke, Lehrer Colditz, Kaufmann Ottomar Fankhänel, Privatmann Weise; der Schulausschuß auS den Herren Bürgermeister Lange, Stadtrat AreudS, Stadtverordneten Pampel und NiehuS, Oberpfarrer Seibel, Schuldirektor Poenicke, Rentverwaltcr Freiherr» von USlar-Bleichen, AmtSgerichtS-Sekretär Kühn, Maschinenfabrikaut EndeSfelder, Kaufmann Karl Reiuheckel; der SchulbauauSs chuß au« den Herren Bürgermeister Lange, Stadträten Kanz und Arend«, Stadtverordnetea-Vorsteher Hedrich, Stadtverordnete» Oettel und NiehuS, Schuldirektor Poenicke, Zimmermeister Härtel; der Bo lkS b i b l i ot h ekau S s ch « ß auS de» Hrrreu Bürgermeister Lange, Stadtrat Fankhänel, Stadtverordnete» Keller und Nteha«, Oberpfarrer Seidel, Schuldirektor Poenicke, Oberlehrer Liebert, Kaufmann Wilhelm Ebert; der Wahlausschuß auS den Herren Bürgermeister Lange, Stadtverord nete» Apel, Baunack und Hofmaun; der Einquartieruag « auSschuß aus deu Herren Stadträteu Kunz und ArendS, Stadtverordneten Fröhlich, Keller uud Schubert; der Sassen- und Rechnungsausschuß auS den Herren Bürgermeister Lange, Stadtrat Arend-, Stadtverordneten Oettel, Keller, Baunack und NiehuS; der FeurrlöschauSschaß aus den Herren Stadtrat Götze, Stadtverord neten Körb« und Schubert, Branddirektor Geipel, Kommandant der freiwil ligen Feuerwehr Lademanu, Bizekommandaut der freiwilligen Feuerwehr Seifert und den Hauptleuten der dienstpflichtigen Feuerwehr, zu» Zeit sind die- die Herreu Baunack und Hering. Lichteusteiu, am 18. Januar 1898. Der Stadtrat. Lange. Mswliitjek MtWM Lmütüm 12—IW. ledigung der Vorarbeiten sür da« Fest beschäftigt, welches vier bi« fünf Tage iu Anspruch nehme» wird. Auch seitens de, Militärbehörde» ist eiue Huldignug de» sächsischen Arweekorp« in Aussicht genommen. Da mau auch für die Festtage das Eintreffen zahl reicher deutscher Fürsten in Dresden erwartet, so dürfte die Feier eiue Bedeutung erlange», welche weit über di, Grenzen unsere« engereu Vaterland«« hinaus« reicht. Bet der großen Liebe und Verehrung, welche König Albert im gavzen Deutschen Reiche genießt, ist dies ja eigentlich selbstverständlich. — Zwickau, 15. Jau. (Oeffeutliche Ver handlung vor dem Königlichen Landgericht, Straf- Atts Stadt und Land» *— Lichtenstein, 18. Jan. Am 13. dieses Monat- ist i» Hubertu-burq, wo er Genesung suchte, der hier bekannte, lange Zeit iu HeiurichSort auf hältlich gewesen, Herr Premierleutnant a. D. Lothar voa Meerhetmb gestorben. *— Se. Majestät der König erteilt« am Sonn tag mittag mehreren Herren, v. a. deu Herren Amtsrichter Herold in Zwickau und Landrichter Zimmermann in Leipzig — beide bi« vor kur zem »och al- Assessor«» am hiesige» Amtsgerichte thätig — Audienz. . *— Iu dem Konkursverfahren über da- Ver mögen der Strumpfwareufabrtkantin Anna Ida oerehel. Bogel geb. Reimann iu St. Egidten ist tufolgr eines von der Gemeiuschuldnert» gemachte» Vor schlag- zu einem ZwaugSvergleiche BergleichStermin auf den 31. Januar 1898, vormittag 10'/» Uhr vor dem Kgl. Amtsgerichte i» Glauchau »»beraumt. — Die Festlichkeiten auS Anlaß deS 25jährigen Regieru»g«jub,läu«S Sr. Majestät deS König« in Verbindung mit der Feier de- 70jährigen Geburts tages de« Monarchen versprrcheu ganz besonder« iu Dre-den eine» großartige» Charakter auzuuehmeu. Zahlreich« Au»schüffe find schon jetzt mit der Gr-
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