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Zwönitztaler Anzeiger : 13.08.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-08-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188908132
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18890813
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18890813
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1889
- Monat1889-08
- Tag1889-08-13
- Monat1889-08
- Jahr1889
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 13.08.1889
- Autor
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iimiWltr KuzeiM Localblatt für Zwönitz, Niederzwömtz, Kühnhaide, Lenkersdorf, Dittersdorf, Burgstädtel, Affalter, Streitwald, Dorfchemnitz, Elterlein, Grünhain, Thalheim u. f. w. (Fortsetzung deS „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemelnderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. 14. Jahrgang. Redaction, Trick und Lizenthum von E. B. Ott in ZwSnib. 14. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und iü durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für 1 Mark 20 Pfg. (incl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion oeträgt für die dreigespaltene Corpus,eile oder deren Raum 10 Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen deS Blattes angenommen. SS. j Dienstag, den 13. August. 188S Bekanntmachung. Das nachstehende, in der Sitzung des Bezirksausschusses vom 13. September 1887 genehmigte Regulativ wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Zwönitz, den 8. August 1889. Der Stadtrat h. vr. Rühl. Regulativ über die an die Ortsarmenkaffe für Abhaltung von Tanzvergnügungen, Concerten, Theater- und anderen Vor- und Schaustellungen, Vor lesungen, sowie für die Abhaltung von zulässigen Glücks-, Kegel- und anderen Spielen für den Tag zu zahlenden Abgaben. 1. Oeffentliche Tanzmusik 6—10 Mk. 2. Concert und Ball 6—10 „ 3. Concert und sonstige musikalische Aufführungen . 1—2 „ 4. GesellschaftS-, Vereins-, Arbeiter- und Hochzeits bälle in öffentlichen Localen 6—10 „ 5. Die Zahlung einer jährlichen Bauschsumme kann für Gesellschaften und Vereine vom Stadtrath nachgelaffen werden. 6. a. Oeffentliche Maskenbälle 30 „ b. Privat-MaSkenbälle, welche nicht in der Privat- Wohnung abgehalten werden 20 „ (Vergleiche 8 14 des TanzregulalivS vom 4. Oclober 1876.) 7. Concerte, sowie sonstige Vorstellungen, deren ge- sammte Reinerträge für Wohlthätigkeitszwecke ver wandt werden, zahlen in der Regel keine Abgaben. 8. Theatervorstellungen, bei denen Eintrittsgeld er hoben wird 1,50—4 „ 9. Sogenannte Künstler-Vorstellungen aller Art und Hypodrome 0,50—50 „ 10. Drehorgelspieler 0,50 „ 11. Cacouffel 5—10 „ 12. Schaukeln 1—3 „ 13. Tingel-Tangel-Sänger 3—6 „ 14. Panorama, Thierbuden- und sonstige Sehens würdigkeiten 0,50—3 „ 15. Schieß-, Spiel-, Würfel- und ähnliche Buden . 1—3 „ 16. Gewerbsmäßige Vorlesungen, bei denen ein höhere» Interesse der Kunst und Wissenschaft nicht obwaltet 1—10 „ 17. Stände zum Feilhalten von Fleischwaaren, Fischen, Conditoreiwaaren, überhaupt eßbaren Gegen ständen 0,50—10 „ 18. Die vorstehend ausgesührten Abgaben sind im Voraus zu bezahlen. Dieselben werden auch von denen erhoben, die auf dem Schützenseste, über haupt an öffentlichen Orten austreten resp. srei- halten. Im Nichtzahlungssalle werden die Abgaben executivisch beigezogen. Derttiche und Sächsische Angelegenheiten. (Mündliche und schriftliche Mittheilunzcn für den locnlen Theil nehmen wir stet« mit bestem Danke entgegen.) — In dem neuesten Heft der von Dr. Börner-Berlin herauS- gegebenen „Deutschen medicinischen Wochenschrift" empfiehlt Dr. Ronge in Hungen (Oberhessen) die Behandlung der Dyphtheritis durch Arak. Derselbe giebt seinen an Dyphtheritis erkrankten Patienten im Alter van 1 Jahr zweistündlich einen Theelöffel. Kindern von 2 bis 4 Jahren einen ganzen Theelöffel, Kindern von 5 bis 6 Jahren und aufwärts einen halben Eßlöffel und von 12 Jahren bis zu vorgerückten Jahren einen ganzen Eßlöffel Arak. An jedem Morgen fühlen sich die Kranken nach gesundem Schlaf gebessert, auch constatirte die vorgenommene Untersuchung Ver minderung der localen Erscheinungen. Dr. Ronge hat mit dieser Methode in einem Zeitraum von Jahren 40 an Dyphtheritis erkrankte Personen in, Alter von 1 bis 19 Jahren kurirt und empfiehlt allen Aerzten die Behandlung der Dyphtheritis durch Arak. — Anläßlich des vom 5. bis 10. September stattfindenden Besuches Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm und des im ersten Drittel nächsten Monats statt findenden Manövers des königl. sächs. ArmeecorpS werden, wie verlautet, eine Reihe fremder Fürstlich keiten in Dresden eintreffen. — Der Feldpolizeidienst während des Manövers des königl. sächs. ArmeecorpS wird durch 97 Gendarmen einschließlich der Ober gendarmen rc. ausgeübl werden. — Aus dem Erzgebirge, 8. August. Der Besuch des Fichtelberges ist, seitdem das UnterkunftShauS auf ihm eröffnet worden, ein ganz außerordentlicher. Das Fichtelberghaus ist an verschiedenen Tagen geradezu überfüllt gewesen und viele Wanderer, die in demselben übernachten wollten, mußten weiter wandern. Die Bahnen nach Johanngeorgenstadt und Rittersgrün erleichtern den Besuch de» Berges ungemein. Viel gekauft werden auch die Photo graphien und Postkarten, die der Erzgebirgsverein vom Fichtelberg hause hat anfertigen lassen. Die Bewirthschastung des Hauses er weist sich als eine recht gute. Mit Ende der Ferien wird der Besuch des Berges ein schwächerer werden. — Zwickau, 9. August. Kreishauptmann Freiherr v. Hausen ist vom 11. dis 25. August, sowie vom 2. bis 30. September d. I. beurlaubt und wird während dieser Zeit durch den Geheimen Re- gierungSrath Leonhardi hier vertreten. — Zwickau, 9. August. Ein erst 16 Jahre altes Aufwarte- mädche», Namens Anna Ella Schmidt hier, Hal über Jahresfrist hindurch seine Dienstherrschaft in der schamlosesten Weise betrogen; Gelder unterschlagen, Quittungen gefälscht rc. Bei einem Fleischer allein hat sie bis zu 500 Mark die Fleischgelder unterschlagen. Die schlaue Betrügerin wurde jetzt zu 2 Jahren Gefängniß verurtheilt. Die Herrschaft kam erst hinter diese Unredlichkeiten,' als sie auf die belegten Waarenschulden verklagt wurde. — Vor einiger Zeit wurde in einem Gasthause in Zittau, in welchem in Folge von Baulichkeiten eine Anzahl Arbeiter be schäftigt war, das übliche Schwein geschlachtet, welches gegen 9 Uhr früh vom Trichinenbelchauer untersucht werden sollte. Da die Früh- stückszeit der Arbeiter jedoch etwas früher siel, so wurde denselben in Abwesenheit des Wirthes bereits vor der Untersuchung Wellfleisch verabreicht, von welchem 14 Personen, allerdings mit Vorwissrn der noch nicht erfolgten Untersuchung, genossen. Zum Schrecken Aller stellte es sich jedoch bei der Untersuchung des Fleisches heraus, daß das Schwein trichinös gewesen. Ein schleunigst herbeigerufensr Arzt verordnete den Betheiligten sofort starke Brechmittel, welche auch bei 13 Personen ihre Wirkung nicht verfehlten, bei dem letzten aber wirkungslos blieben. Dieser eine erkrankte auch nach einer Woche und hat ziemlich zwei Monate krank gelegen, nach welcher Zeit eine Besserung eintrat, die eine gänzliche Genesung (Einkapselung der Trichinen) erhoffen läßt. Der in seinem Erwerb Verhinderte machte nun gegen den betreffenden Wirth Entschädigungsansprüche geltend, welche jedoch von diesem in dem beanspruchten Maße abgelehnt wurden, worauf ersterer den Klageweg beschritten hat, auf welchem er Schadloshaltung zu erzielen hofft. — Plauen. Der „V. Anz." schreibt: „In unserer Stadt sind die Gehilfen für Bauhandwerker (Klempner, Schlosser, Eisen dreher, Schmiede, Tischler, Maurer rc.) zur Zeit sehr gesucht; es kommt nicht selten vor, daß, wie uns mitgetheilt wird, Gehilfen
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