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Sächsische Volkszeitung : 11.02.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903-02-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-190302115
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19030211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19030211
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1903
- Monat1903-02
- Tag1903-02-11
- Monat1903-02
- Jahr1903
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 11.02.1903
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Sächsische Volksmtimg erscheint täglich nachm, mit Ausnahme der Sonn- u. Festtage. Bezugspreis: Vierteljahr!. 1 Mk. 5V Pf. lohne Bestellgeld). Post-Bestellnummer 8858. Vci nußerdeutschen Postanstalten laut Zeitungs-Preisliste. Einzelnummer 10 Pfennige. Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht nnd Freiheit. vucdaruclttrel, beaaktioi, una LerclMrrteller Dresden, Pillnitzer Straße 43. Inserate werden die 6 gespaltene Petitzeile oder deren Raum mit 15 Pf» berechnet, bei Wiederholung bedeutender Rabatt. Redaktions-Sprechstunde: 11—1 Uhr. Fernsprecher: Amt I. Nr. 1366. Nr. 34. Mittwoch, den 11. Februar 1903. 2. Jahrgang. Die katholische „Intoleranz". Tie „Westend-Zeitung" beschäftigte sich am Sonnabend im Leitartikel init den beiden Fragen, die wir an sie richteten nnd schreibt nach Beantwortung derselben: „Und mm wollen wir sehen, ob die „Sächsische Volkszeitnng" ein „Trgan für Wahrheit" ist. Wir müssen diesem ganz löblichen Verlange,i vorauöschicken, daß wir ohne Zögern mich dann der Wahrheit die Ehre geben würden, wenn sich das Gegenteil des von uns behaupteten Tatbestandes als wahr erweisen würde. Sache der „Westend-Zeitung" wäre es. nachzuweisen, das; ihre Angaben wahr sind. Wir wollen sehen, ob- ihr dies gelingt. Bezüglich der ersten Anfrage nach den Beweisen über die behaupteten Vergehen, die zu der Entfernung der Barn,herzigen Schwestern ans dem Teplitzer Bezirks- krankenhause führten, so wurde der Beweis aus angeblichen Barschaften für die Krankenschwestern abzuleiten gesucht. ..Oiesnudbeten", Androhung der Höllenstrafe", „Zwang der slranken zu religiösen Uebnngen", „Handlungen gegen den Willen der Aerzte" usw. wurde als Grund für die Maß regel angeführt. Von alledem ist nicht mehr die Rede; es wirb nur im Allgemeinen folgendes wörtlich behauptet: „l. Vekehrungsversnche an Nichtkatholiken sind selbst- vernändlich; darüber herrscht gar kein Zweifel. 2. Kein üalbolik darf einen sterbenden Protestanten behilflich sein, bas; er einen Seelsorger seines Glaubens erhält, auch wenn er es verlangt. 3. Die Pflicht, Vekehrungsversnche zu machen, ist insonderheit für katholische Krankenschwestern amilich festgestellt. 4. Auch in „gemischten" Spitälern «also z. B. im Josephsstift zu Dresden) und wenn alle Bekehrniigsversnche abgeschlagen sind, bleibt diese Pflicht bestehen." Betrachten wir die Streitfragen vollkommen objektiv. Mil dem Werte „Toleranz" wird in evangelischen Kreisen viel Mißbrauch getrieben. Daß die katholische Kirche in Tachen der Lehre und Wahrheit intolerant, d. i. un duldsam ist nnd sein muß, das ist klar und versteht sich sin jeden, der seine Ueberzeugung für die wahre hält, so auch sin die Kirche als Stellvertreterin Ehristi auf Erden von selbst. Dies tut auch der wahre evangelische Christ. Ein sich selbst achtender Mensch kann auch gar nicht anders. Er kam, nicht sagen: „Wahrheit und Irrtum, jihr seid mir egal!" Tein „irrenden" Menschen gegenüber ist die katholische llirche aber nicht bloß „tolerant" oder duldend; denn diesen liebt sie nnd verpflichtet jeden ihrer Kinder, ihn nicht bloß zu tolerieren oder zu ertragen, sondern wahrhaft zu lieben. Hat sie in Bezug auf gesellschaftlichen Verkehr zwischen Katholiken und Nichtkatholiken Anordnungen getroffen, so und dieselben nur eingegeben von der Liebe zur Wahrheit und zn den Seelen. Die Wahrheit ist ihr heiliges Palla dium, das, vom Gründer der Kirche ihr in die Hand gedrückt, hält sie hoch. Von diesem Gesichtspunkte allein ans lassen sich die zwei Vorwürfe für jeden Einsichtsvollen beurteilen, die ihr in dem besagten Artikel der „Westend-Zeitung" gemacht werden. Der erste dieser Vorwürfe läuft darauf hinaus, katholische Krankenschwestern hätten die Pflicht, an nicht- katholischen Kranken Bekehrnngsversnche zn machen, ^cmt- üabitm oonatibus nt moriatur in mnu vorao reli^ionis oonvormm." Dieser Satz — „nach Ablehnung der Be mühungen, ihn vor dem Sterben zur wahren Religion zn bekehren", wie die „Westend-Zeitung übersetzt — beweise, daß nach Roms Vorschriften an nichtkatholischen Kranken Bekehrnngsversnche gemacht werden müßten. Was erwidern wir hierauf? Zunächst wollen wir hervorheben, daß Bekehrnngsversnche an sich keine unsittlichen Mittel nnd Veranstaltungen sind, solange sie sich in den von der christlichen Sittenlehre gezo genen Grenzen bewegen. Letztere aber schließen nur die Anwen dung voir Lüge, List, Drohung und Gewalt ans. Dagegen darf jeder Mensch durch Belehrung, in mündlicher oder schrift licher Form, also auch durch Bücher für seine Ueberzengnng, »veil er sie für die einzig beste hält, Propaganda machen, d. h. er darf die gegnerische Anschauung als irrig bezeichnen und nachznweisen suchen. Das tut auch der Protestantis- mns; er tut es in Missionen, in Millionen Flugblättern, in der sog. „Los von Nom-Bewegung" nsw. Und wie zahllose Protestanten darin eine nicht bloß erlaubte, sondern auch vom Recht gebilligte Handlung sehen, so müßte es uns wnndernehmen, wenn das Gewissen uns Katholiken nicht eine gleiche Nechtsanffassnng znbilligen sollte. Also Bekehrnngsversuche an sich sind von dem allgemeinen Moral- und Nechtsstandpimkte ans keine verwerflichen Unternehmungen. Freilich dürfte Gott nnd das natürliche Gesetz nur der „Wahrheit" an sich dieses Recht zngestehen. Aber, da Gott die religiöse Trennung zngelassen, können Ordnung und Frieden in der bürgerlichen Gesellschaft, im Staate nicht bestehen, wenn diese Freiheit nicht allen Gliedern des Staatsverbandes zngestanden wird. So hat ja auch der Katholik in einer gemischten Ehe. um auf die kleinste Gesellschaft, die Familie hinznweisen, — anders wird sie ihm von der Kirche nicht erlaubt! — von seiner Seite alles zn tun, den nichtkatholischen Teil zu seiner Religion herüberzuziehen. Wenn aber seine sittlich erlaubten Versuche auf Widerstand stoßen nnd auch nur einigermaßen die Gefahr bringen, den christlichen nnd familiären Frieden zu stören, so hat er sich auf die einzigen Mittel eines exemplarischen katholischen Wandels und des Gebetes zurückzuziehen und jene Versuche zn unterlassen. Dieses führt nun zu der beachtnngswerten Bemerkung, daß ein Katholik sittlich verpflichtet ist, nicht bloß zn er wägen, ob seine Bekehrnngsversnche znm gewünschten Ziele führen dürften, sondern auch zu beachten, daß jeder andere Bekehrnngsversuch außer dem Gebete zn unterlassen sei. wenn er geeignet ist, das allgemeine Wohl, das dem Privatwohle stets vorgeht, oder den religiösen Frieden zu stören. Bei katholischen Schwestern in Llrankenhänsern oder in Privatpflege kommt noch hinzu, daß die meisten Konstitutionen ihres Ordens diese Bekehrnngsversnche direkt verbieten. Würden die Krankenschwestern der Pflicht unterworfen sein, nämlich „Bekehrnngsversuche zn machen", wie die „Westend-Zeitung" behauptet, nnd, wenn alle „Bekehrungs versuche" abgeschlagen sind, demnach einem sterbenden Pro testanten nicht behilflich zn sein, den verlangten Seel sorger seines Glaubens zn vermitteln: dann müßte dies ausdrücklich in den Ordenskonstitntionen einer jeden Kongregation enthalten sein, die sich mit Krankenpflege be schäftigt. Wir können aber Nachweisen, daß sowohl in dem Statut der Barmherzigen Brüder als jenem der Barm herzigen Schwestern nicht nur kein solcher Passus vorkonnnt, sondern das gerade Gegenteil gefordert wird. So heißt es z. B. in der Konstitution der Granen Schwestern: „Gespräche über Glan b enssa chen mit Andersgläubigen haben die Schwestern durchaus zn vermeiden." Und um hier gleich auch einen anderen Anklagepnnkt zn berühren, der den Schwestern in Teplitz vorgeworfen wurde, so heißt es in der Konstitution an anderer Stelle weiter: „Da den Schwestern nur die Pflege von Kranken obliegt, haben sie sich auch jeder Einmischung in die ärzt liche Behandlung derselben nnd in die Wahl des Arztes streng zn enthalten. Ihre Aufgabe besteht vielmehr darin, die Anordnungen der Aerzte gewissenhaft zur Ausführung zn bringen." Das sind Vorschriften in den von Rom aus bestätigten Ordensregeln. Der zweite Vorwurf der „Westend-Zeitung" gruppiert sich dahin: Katholische Krankenschwestern dürfen keinen „haeretischen" Religionsdiener rufen, auch wenn nichtkatho lische Kranke dies verlangen nnd wünschen. Allerdings würden die Katholiken gegen die Pflicht der Religion sich verfehlen, wenn sie sich dazu herbeiließen, einen nichtkatho lischen Neligionsdiener zn dem Zwecke zn rufen, daß er einen haeretischen Gottesdienst halte, wozu ja z. B. das protestantische Spenden des Abendmahles gehört. Ein Katholik würde sich auch deshalb verfehlen, weil er zu einem haeretischen Gottesdienste mitwirkt. Darum wurde am 31. Januar 1872 die Erklärung gegeben und am I I. Dezember 1838 bestätigt: liovro s>or »6 inoroin garere iiisirinnrnm aüntlioli- oornin ciosicisrio vooancio oorum ininmtrnin, ot Iioo ciiota oooa^inno oi» 0880 cloolarancium; »iinnl tnmon iuülnnt «1^. IÜ. 1'. 1'.), acl nooornoininin miiimtruin oo» Go. infirmo») nti opora nlioujim, c>ni n<1 ouinlom »ootam portinoatG Das heißt auf deutsch: „Es sei an sich nicht erlaubt, auf Wunsch nichtkatholischer Kranker einen ihrer Religionsdiener zn rufe» nnd es sei dies ihnen bei genannter Gelegenheit zn erklären. Gleichwohl fügen die Jin Goldfieber. Ein Roman aus dem Kapland. Von Erich Friesen. Fortsetzung.) (Nachdruck verboten.) Endlich kommt ihm Irene selbst zu Hülse. .Sie sehen so erregt aus, Kusin! Als ob Sie mir etwas schlechtes mizuteilen hätten und getrauten cs sich nicht!" Acd Roberts lächelt ein wenig. „Sie sind sehr scharfsichtig, Irene." So sprechen Sie dochl" „Werden Sie auch tapfer sein?" „TaS ist jetzt gleichgültig. Sprechen Sie!" „Meine Nachricht ist eine sehr schlechte, Irene!" Äe springt empor. „Betrifft sie — betrifft sie — Paul?" „Fa, Irene." „O mein Gott! Ist er krank? Schwer krank? Tot? Henry, Paul ist tot! Sprechen Sie! Um Gottes willen, sprechen Sie!" Gcisterbleich, mit weit aufgerissencn Augen, die Appen bebend vor Erregung — so steht Irene vor dem Monne. der im Begriff ist, mit einem Wort ihr ganzes Abensglück zu zerstören. Fast überfällt ihn ein leises Gefühl des Mitleideus mil diesem stolzen Mädchenherzen, dem er den Todesstoß persetzen will. Doch nur wenige Sekunden. Ein Blick in das schmerzverzogene und dabei doch so wunderbar liebliche Antlitz, auf das goldigschimmernde biclock, ans die ganze jugendfrische Gestalt, die in fiebernder Erwartung des Kommenden sich ein wenig vorbeugt — »nd Lord Roberts ist wieder der mitleidslose, unbeugsame Mann, der, „ohne mit einer Wimper zu zucken, einem Mit menschen das Lebenslicht ausblasen kann." „Nein, kein andrer darf dieses Mädchen sein eigen nennen! Und wenn ich ein Verbrechen begehen sollte, hundertmal größer als alles, was ich bisher getan!" schwört er sich. „Sprechen Sie! Sprechen Sie!" flehtJrcne. „Er ist tot?" „Nein, liebes Mnd. Beruhigen Sie sich nur! Nehmen Sie wieder Platz." „Mich beruhigen! Platz nehmen!" ruft Irene vorwurfs voll. „Wie kann ich ruhig werden, bevor ich weiß, was mit Paul geschehen ist! O, ich ahne es. Er ist ja ein Bnr. Ihr haßt ihn. Ihr Engländer! Ihr habt ihm etwas angetan!" Laut aufschlnchzcnd birgt sie das Gesicht in den Händen. Da zieht er ihr sanft die Hände vom Gesicht nnd hält sie fest in den seinen. „Irene, hören Sie mich an!" sagt er bestimmt. „Ich, Ihr Vormund, wünsche es." Die ängstliche Spannung in ihren Zügen weicht. Es ist, als ob die Berührung seiner Hände, sein fest auf sie gerichteter Blick sie hypnotisiere. „Sprechen Sie, Henry!" bittet sie ruhiger. „Ich habe Ihnen eine sehr ernste Mitteilung zu machen. Irene," beginnt er, ohne ihre Hände losznlassen oder den Blick von ihr zu wenden. „Entsinnen Sie sich des Briefes, welchen Herr van Gülpen vor etwa acht Tagen an Sie schrieb und welcher Sie so sehr erfreute?" Glückseliges Lächeln huschte über Irenes bleiches Ge- sichtchen. „Ob ich mich des Briefes entsinne! Ich trage ihn stets bei mir." „Sie wollten mir dainals den Inhalt nicht Mitteilen, nicht wahr?" „Paul wünschte es nicht." „Aha! Er hatte nämlich seine Gründe dafür. Sie wissen, ich habe den Brief nicht gelesen. Dennoch kenne ich den Inhalt. Soll ich Ihnen denselben nennen?" Groß und voll schlägt sie die Augen zu ihm auf — Augen, aus denen eine ganze Welt voll Empfindung und Vertrauen leuchtet. Bezwingen diese unschuldsvollen Mädchenangcn nicht das Böse in diesem Männerherzen? Wecken sie nicht sein schlummerndes Gewissen? „Mein liebes, liebes Kind," fährt er etwas erregt fort. „Herr van Gülpen machte Ihnen in diesem Briefe die Mitteilung, ich hätte ihm zweitausend Pfund Sterling geliehen. Ist es so?" „Ja, ja. Sie wollten cs nicht wahr haben, Henry. Aber ich weiß. Sie taten es. Sie sind so gut, so groß mütig — mein wahrer, uneigennütziger Freund." Jetzt schlägt der Mann doch die Augen nieder. „Denken Sie nicht zn gut von mir, Irene! Wie, wenn ich mm nicht großmütig nnd uneigennützig gewesen wäre?" Mit einer raschen Bewegung befreit sie ihre Hände aus den seinen. „Wie?" „Ich habe van Gülpen niemals zweitausend Pfund geliehen." Ungläubig lächelt sie. „Aber er schreibt es doch, Henry! Sie hätten ihm einen von Ihnen Unterzeichneten Check gegeben, um Diamantminen-Aktien mit dem Gclde zn erstehen. Er kaufte die Aktien nnd hofft, bald die Summe zn ver hundertfachen." „Ich habe ihm niemals eine» Check gegeben, Irene!" „Aber er schreibt es doch!" „Dann ist eben das, was er schreibt, eine Lüge!" Verletzt tritt Irene einen Schritt zurück. „Henry!" Kleine Panse .... „Ja, ja, mein armes Kind. Sie müssen sich schon an den Gedanken gewöhnen," sagt Lord Robert nach einer Weile in tief bedauerndem Tone. „Der Mann ist Ihrer nicht wert!" Sie erbleicht bis in die Lippen bei diesen schonnngs- losen Worten. „Fahren Sie fort!" erwidert sie kalt. „Haben Sie noch mehr zn sagen?" sFortsctzung folgt.)
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