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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.11.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-11-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186811194
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18681119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18681119
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-11
- Tag1868-11-19
- Monat1868-11
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.11.1868
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Anzeiger. A«MM dkS Kmgl. BkMznW md drS Rath» drrStM Schjiz. M Z24. Donnerstag den 19. November. 18K8. Bekanntmachung. Nachdem Herr Stadtrach Paul Ludwig Baffenge das Amt eine- StadtrachS auf Lebenszeit freiwillig niedergelegt hat, ist an besten Stelle heute Herr Adv. Alexander Schilling als Stadtrath auf Lebenszeit verpflichtet und eingewiefen worden. Leipzig, am 18. November 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. Schletßner. vr. Koch. Oeffenttiche Sitzung der Handelskammer.- — i. Leipzig, 14. November. Die reorganisirte Leipziger Handelskammer hielt gestern Abend ihre dritte öffentliche Sitzung ab. 1) AuS der reichhaltigen Registrande, mit deren Vortrag der Vorsitzende Herr Becker die Sitzung eröffnete, heben wir Folgendes hervor: Zu der in voriger Sitzung behandelten Frage der Erneuerung deS türkischen Handelsvertrags ist nach träglich noch ein Schreiben der Herren Gustav Spieß L Co. ein gegangen, welches in der Hauptsache mit dem von der Kammer abgegebenen Gutachten übereinstimmt, daneben aber den Antrag enthalt, die Kammer möge sich für Aufhebung derConsular- gerichtöbarkeit in der Türkei aussprechen. Der Vorsitzende bezeichnet diese Frage als eine ohne Zweifel sehr wichtige, üver die jedoch die Meinungen sehr auseinanderzugehen scheinen, und schlägt Verweisung an einen Ausschuß vor, welchem Vorschläge die Kammer einstimmig beitritt. — DaS K. Ministerium deö Innern übersendet eine Partie Programme einer vom Verband für Müller für daS Königreich Sachsen rc. im Mai 1869 im hiesigen Schützen hause zu veranstaltenden Ausstellung von Mühlen-Er- zeug nissen; die Kammer hält eS — vorbehältlich deS späteren ZurückkommenS auf diese Sache — für ausreichend, wenn durch Veröffentlichung deS Protokolls den Interessenten bekannt gegeben werde, daß auf ihrem Bureau solche Programme zu haben sind. Ebenfalls vom Königl. Ministerium des Innern ist der Kammer die 1. Lieferung der Petersburger Ausgabe deS russi schen Zolltarifs zugegangen; der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, daß eine andere, in Berlin erschienene Ausgabe sehr unzuverlässig sein soll. — DaS K. Justiz-Ministerium hat der Kammer Abschrift einer an den Vorstand der Handelsgenossen schaft ergangenen, die beantragte Verlegung des Handels gericht- in die innere Stadt betreffenden Verordnung mitgetheilt, deren wesentlicher Inhalt dahin geht, daß der Handelsstand selbst, nach einer vom vormaligen Handelsvorstand früher gemachten An deutung, zu den Kosten dieser längst als nothwendig empfundenen Maßregel beitragen soll. Herr Schnoor bemerkt, daß er sich be reit- vorgenommen gehabt, wegen Verlegung deS Handelsgerichts einen Antrag einzubringen, und befürwortet die Bestellung eines Ausschusses für diese Angelegenheit. Dieselbe wird einstimmig be schlossen. — Der bleibende Ausschuß deS Deutschen HandelS- tagS hat eine Zusammenstellung der vom 4. Handelstage in Berlin gefaßten Beschlüsse übersandt. Auf Anfrage deS Vorsitzen den erklärt Herr Schn vor sich bereit, in Gemeinschaft mit den beiden anderen Abgeordneten in der nächsten Sitzurg einen Bericht über die dortigen Verhandlungen zu geben. AuS den Beschlüssen hebt der Vorsitzende den folgenden (Nr. XIV) hervor: „In Erwägung, daß daS Vorhandensein eine- Bedürf nisses, die Geschäftszeit für junge Kausleute in vielen Fällen abzukürzen und ihre SonntagSarbeit einzuschränken, aner kannt werden muß und Abhülfe dieser Uebelstände, wo sie bestehen, dringend wünscheu-werth erscheint, beschließt der Deutsche HandelStag: seinen Mitgliedern zu empfehlen, in der ihneu geeignet scheinenden Weise in dieser Richtung wirken zu wollen." Derselbe wird zur weiteren Behandlung an den in der vorigen Sitzung für die Petition deS CentralcomitöS kaufmännischer Vereine, die AMrzung der Geschäftszeit rc. betr., bestellten Ausschuß ver wiesen. — Die Post-Agentur Elkan L Co., Hamburg und London, hat drei Exemplare ihre- Tarif- für Post-, Packet- und Geldsendungen nach Großbritannien und Irland via Ham burg mitgetheilt; davon ist eins an der Börse, ein- auf der Börsenhalle auSgelegt worden. Der Tarif bietet wesentliche Vor theile gegenüber der Beförderung via Hamburg oder Rotterdam. — DaS Königliche Ministerium deS Innern erfordert einen Anschlag über die muchmaßlichen Ausgaben und Einnahmen der Kammer. Cm aus den Herren Dodel, Schnoor, Schunck und Sonnen kalb bestehender Ausschuß wird mit der Vorbe- rathung dtffelben beauftragt. — DaS norddeutsche Consulat zu Mühlhausen im Elsaß ersucht die Kammer, den von verschiedenen ranzösischen Handelskammern beantragten Abschluß eine- Post- vertrags zwischen dem Norddeutschen Bunde und Frankreich auch ihrerseits zu befürworten, waS nach einigen Bemerkungen deS Vorsitzenden einstimmig beschlossen wird. — Vom bleibenden Ausschüsse deS Deutschen HandelStags ist ferner ein Rundschreiben eingelaufen, die gleichmäßige Regulirung der Börsen-Usancen betr. Diese Anregung wird allseitig als zeitgemäß begrüßt und ein Ausschuß, bestehend auS den Herren Bassen ae und Schröder, mit der Befugniß der Cooptation, mit der Vorberaihung beauftragt. — Eine Partie Drucksachen, Programme von Handels- und Realschulen, Berichte u. s. w. läßt der Vorsitzende circuliren. 2. Uedcr die (in dem Sitzungsbericht vom 3. October d. I. wörtlich mitgetheilte) Verordnung deS K. Justizministe riums, die durch Aufhebung der Schuldhaft erfor derlich werdenden gesetzlichen Maßnahmen betreffend, referirt NamenS des dafür bestellten Ausschusses Herr Adv. Wachsmuth. Der Ausschuß beantragt, die Handelskammer wolle dem K. Ministerium der Justiz erklären, daß sie a) im Allgemeinen sich dem Votum der früheren Handelskammer anschließe, daß sie aber lr) wenn gegen Einführung deS SicherheitSarresteS im Verord- nungSwege Bedenken obwalteten, wenigstens eine Reform der Real-Execution in der von der früheren Handelskammer wiederholt beantragten Weise als durch daö Interesse der Rechtssicherheit und somit durch daS allgemeine StaatSwohl dringend geboten erachte; daß endlich e) die Anführung specieller Erfahrungen (wie sie das Ministe rium erfordert) deshalb nicht möglich sei, weil die Folgen deS mangelhaften ExecutionSverfahreuS sich der Natur der Sache nach immer nur in negativer Weife äußern können. Der Referent legt die verschiedenen Stadien dar, welche diese Frage bisher durchlaufen hat. AlS die Aufhebung der Schuldhaft noch in der Zukunft schwebte — im April v. Ä. — hat die frühere Kammer sich dahin ausgesprochen, im Allgemeinen sei von der Aufhebung der Schuldhaft ein nachtheniger Einfluß auf die Creditverhältniffe auch selbst der kleineren Handel- und Gewerbtreibenden nicht zu er warten ; dies jedoch nur unter der Voraussetzung, daß a) an die Stelle der Personal-Execution eine ebenso prompte Real-Execution trete und d) daS eheliche Güter recht entsprechend reformirt werde. — Ausländern gegenüber sei die Einführung deS SicherheitSarresteS nach preußischem Muster zu empfehlen. Vor Schluß deS Landtag- hat dieselbe ferner beantragt, di« Regierung möge die Ermächtigung der Ständekammern nachsuchen, um die durch Aufhebung der Schuldhaft erforderlich werdenden
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