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Erzgebirgischer Volksfreund : 04.11.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-11-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-186911045
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18691104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18691104
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1869
- Monat1869-11
- Tag1869-11-04
- Monat1869-11
- Jahr1869
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 04.11.1869
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Amtsblatt der «e. Achwämt« Grünhatn, Jo» -«maeorgenstadt, Schn«» verLEchwarzenberg u.Wil- denselr und der Etudträthe Aue, Elterlein, Grünhatn, Hartenstein, Johannaeor- aenstadt,Lößnitz Neustädtel, Schneeberg,Schwarzenberg Wildenfels und Zwönitz. 257. Donnerstag, den 4. Npvember 1869. FrUeö-Vollisfrenith Erscheint täglich mitSuSnahme Mon tags. — Preisvierteljähr» lich 15 Ngr. — Jnsör» tionsgebühren die gespal tene Zeile 8 Pfennige. — Jnseratenannahuie für die am Abende erscheinende S Nummer bi- Vormittag» 11 Uhr. Bekanntmachung. Bon dem unterzeichneten Königs. Gerichtsamte soll den 7. December 1869 daS Christianen Friedericken verw. Reinhold und Genossen in Zwönitz zugehörige HauS- uns Garten-Grundstück Nr. 73 des CatasterS und Rr. 68 des Grund» und Hhpothckenbuch» für Zwönitz, welches G>umstück am 25. Sepiemoer 1869 ohne Be>ücksichtigung der Oblasten auf 1138 Thlr. — - —- ge« würdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch be kannt gemacht wird. Grünhain, den 1. October 1869. Königliches Gerichtsamt daselbst. K r e tzschmar. — Bekanntma ch u n g. In Bezug auf die auf den 16. November 1869 angesetzte Versteigerung deü zu dem Nachlaß Karl Gottlieb Junghänel« von Schönau gehö igen Gute», wird auf Antrag der Erben andurch bekannt gemacht, daß zu dem Tute ein Weißlalkbruch gehört, dasselbe 53 Acker 91 Qu. Ruthen ei thä t, mit 815,,o Steuereinheiten, die Gebäude auf 437 l Thlr. —» —-, die Grundstücke auf 8570 Thlr. —- —- und der Kalksteiubruch aut 3000 Thlr. —- —- gewürdert worden sind, übrigens nach der Suvhastalioa dcS Gute» das Rind-, Zug- und Feoeroiey meistbietend ve st igert werden soll Fürstlich Schönburg'sches Gerichtsamt Hartenstein, am 30 Ocloder 1869. Neumann. (9097) Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Gottschald. (8977) ihre Gebote, nachdem zuvor die und Tages gc schichte. von der Sache zu schweigen. Mai den 1870 angcrechnet, als mit wek- Licilanieu, anderweit verpachtet Erstatteter Anzeige zufolge ist in der Nacht vom 15. zum 16. October d. I. au« einer Wohnung in Ortmannsdorf mittelst EinsteigenS ein Trau- chirmesser nebst Gabel spurlos entwendet worden, wa» Behufs der Entdeckung dcS D.edes uns Wiedererlangung deS Gestohlenen hiermit zur öffentlichen Kennlmß gebracht wird. Wildenfels, am 29. October 1869. Der hiesige Raihskeller, mit welchem die volle GusthosSgerecbtigkeit verbunden ist, soll auf sechs Jahre vom 1. chem Zeitpunkt der damalige Pacht zu Ende geht, im Wege des Mcistgebotcö, j.voch mit Vorbehalt der Auswahl unter werben. Diejenigen Personen, welche auf diese Pachtung reflcctiren, werden hierdurch aufgefordert, am 8. December 1888, welchen Tag wir zum VerpachtunqStenwn bestimmt haben, Vormittags 10 Uhr an hiesiger RaihSstelle sich einzufinden Bedingungen, unter welchen vie Verpachtung erfolgen soll, werden bekannt gemacht worden sein, zu eröffnen. Da der dermalige Pachter, Welcker einen Gasthof zu seinem Eigemhum erworben Hai sobald es möglich aus dem Pachte entlassen sein will, so ist eS -'wünscht, wenn der Pacht unter Elnverständniß deS unterzeichneten Stadtralhes und des dermaligen Pachters, noch im Laufe dieses oder in den ersten Wochen -.S nächsten Jahres übernommen wirb. Die VerpachtungSbcdingunaen liegen von jetzt bei dem unterzeichneten Stadtrach zur EinsichtSnahme aus. Schwarzenberg, den 28. Oclbr. 1869. Befragt, waS der Angeklagte für einen Stock gehabt habe, sagt Frau Richter au», daß er ähnlich dem mit der Metallkrücke gewesen sei. — ES folgen jetzt Vernehmun- Aen von Zeugen über die widerlichen Neigungen deS Angeklagten, auf deren Deutschland. Preußen. Berlin, l. Nov. sProceß Zastrow.j Eine An zeige ist von dem Cigarrentabrikanten Leopold bei der Polizei gemacht worden, dahin gehend, daß der DrechSlermeiste Oettel nach seiner Erzählung den Stock deö Angeklagten reparirt habe und denselben genau recognosciren tönne. Ter Staatsanwalt beantragt, auch diesen Zeugen amtlich laden zu lassen. Ter Verteidiger Rechtsanwalt Holthoff: Es erheben sich so v ele neue Lelustungo- momente, doß der Angeklagte davon ganz verwirrt weiden müsse.- ES folgt jetzt eine Vernehmung, die eine ungemein große Sensation hervorruft, näm lich die der Frau Schankwirth Richter, geb. Kuz. Dieselbe bekundet Folgen des: Im März 1867, zur Zelt deS Con.yschen Mordes, habe sie ihren fünf jährigen Sohn zu sich genommen. Zu dieser Zeit sei der Angeklagte 14 Tage lang fa?. täglich zu lhr in daS Geschäft Leipziger Straße 13t gekom men. Er habe sich sehr viel mit dem Knaben beschäftigt und sie ersucht, dcS Abends um 6 Uhr mit dem Knaben nach der Potödamerstraße zu kommen. Sie habe ihm erwiedert, daß sie keine Zeit habe, da gerade deS Abends die Arbeiter aus der Porzellanfabrik bei ihr verkehrten. Der Angeklagte sei im mer dringlicher geworden, habe ihr die Hand geküßt und gesagt, daß er für sie und ihr Kind — dasselbe war außer der Ehe geboren — sorgen und ihr monatlich 4 Thlr. geben wolle. Er sei ein wohlhabender Mann und von Adel. Den Namen habe er nicht genannt. Eines TageS habe er zwei Pa- quete mitgebracht, und als sie allein mit ihm gewesen, dieselben geöffnet, in dem einen Paquct sei eine welke grauenbrust, in dem andern ein männlicher GeschlechtStheil gewesen. Sie habe sich überzeugt, daß eS kein Modell, son dern wirkliches Fleisch gewesen sei. Dasselbe habe noch geblutet und sie habe Blut an der Hand gehabt. (AuSruf deS Staunens.) Der Angeklagte, der stets von religiösen Dingen gesprochen und auch zu ihr einen Prediger habe führen wollen, habe sie gebeten, von der Sache zu schweigen. Sie erkennt mit der allergrößten Bestimmtheit den Mann a>S den Angeklagten v. Zastrow wieder. Befragt, waS der Angeklagte Der Stadtr a t h das. Weidauer, Bürgermeister. — — - - - - .. . . — > ^-^7 letailS wir nickt weiter eingehen können. Criminal-Commifsarius v. Stut- terheim, darüber befragt, ob er Jemand kenne, der dem Angeklagten ühnl ch sehe, sagt auS, daß er allerdings einen Menschen kenne, der wohl eine ent- lerme Aekn lichkeil mit dem Angeklagten habe, aber blonder und viel kleiner sei. Zu d m sei aber auch der Mann, der jetzt sehr reducirt gehe, kein Pä- derast. Eine solche Aehnlichkeit, baß man beibe Personen mit einander ver wechseln kö ne, s i nicht vorhanden. ES folgt jetzt die Vernehmung der är-t- liwen Sachve, ständigen. Die Verhandlungen werden hierauf vertagt. — Am fünften und letzten BerhandlungStage erwidert der erste Zeuge, DrechSlerniti- ster Griz auf die Frage, ob er den Stock mit Elfenbeinkrücke erst nachträglich als baS Eigenlhum deS Angeklagten erkannt habe, daS sei ganz richtig, d nn bei einer so wichtigen Frage, wie die vorliegende, werde jeder gewissenhafte Mann sich vor Abgabe eines difiniliveu Unheils ganz genau versickern, ob er sich nicht täusche; heute, wo er sich an alle Merkmale deS schadhaften Stockes aufs lebhafteste erinnere, bleibe er bei seiner vorgestrigen Aussage stehen. — Angeklagter macht darauf aufmerksam, daß der Untersuchungsrich ter auS freien Stücken constatirte, der Stock habe so charakteristische Merk male, daß Jeder, der ihn zur Reparatur in der Hand gehabt, denselben auf den ersten Blick wieder erkennen müsse. — Der Hauslehrer Kolbe kennt den Angeklagten nicht, ist auch nicht mit einem Manne umgegangen, der größere oder entferntere Aehnlichkeit mit v. Zastrow hat. An dem fraglichen 17. Ja nuar ist Zeuge vor 4 Uhr vom Hause weggegangen und nach 9 Uhr zurück gekehrt. Trotzdem bleibt die Zeugin Frau Schreiber mit positiver Bestimmr- heit bei der Behauptung stehen, der ihr oorgcstcllte Kolbe sei derjenige Mann, welcher am 17. Januar Nachmittags, als schon das GaS auf den Treppen- fluren brannte, mit dem Angeklagten die Treppen hinauf ging. Auch behaup tet sie von dem Zeugen Kolbe, derselbe habe sich gleich nach der That den Backenbart abscheeren lassen, waS sie von einer Frau Müller gehört haben will. Zeuge bestreitet ditß und will sich den Bart schon am Sonnabend vorher haben abnehmen lassen. — Ain Schluß der Verhandlung trat der Vertbeibiger mit der Behauptung auf, der Angeklagte sei weder jetzt noch zur Zeit der That, noch überhaupt je zurechnungsfähig gewesen, dem gegenüber der Vorsitzende auf den Ausspruch der Sachverständigen hinwieS, daß die GtisteSintegrität de- Angeschuldigten zu keiner Zeit anzuzwtisrln sti. Dje
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