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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 22.09.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-09-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-186909221
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18690922
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18690922
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-09
- Tag1869-09-22
- Monat1869-09
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ZMllkelldrM Rachrichtsblatt kabel ühlbach, 1VNÄ er werben Auszug aus dem revidirten Strafgesetzbuch »mler. -midt, «. October d. I, »midt, Kffentliche mit gutem in Lagerbier tte ich um vom 1 erhalten irium. hieht nach arten. 4 Uhr. gr, bis 8 bewill, warte, tags 4 Uhr , ergrbenft keisert. Erscheint wöchentlich drei Mal- Vierteljährlich 10 Ngr. — Zn beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. stigungs- und Sicherheitsmitteln, verübt worden, so tritt Bestrafung von amtswegen ein. < «zeige eines Baumfrevels. Ist die Beschädigung än Frucht- oder anderen Bäumen, an Weinstöcken, gen, oder an den bei diesen Gegenständen angebrachten Pfählen oder sonstigen Befestiguugs- und Stche- Derjenige, welcher den Thäter anzeigt, im Falle auf diese Anzeige die Bestrafung erfolgt, aus dem Vermöge». üs 4 Lhlr. . SS Ngr., !gr., Hafer Erbsen S el 1 Thlr. e: Weize« 7j Ngr., - Tblr. i 6 Thlr. is 5 Thlr. - Ngr. bis Ngr. bl» i. 7j Ngr. Thlr. — 3 Thlr, 100 Pfd. 100 Psd. 1100 Pfd. verein geschaffenen Anlagen am AuSgange der NathhauSgasse vergriffen und das in der Mille derselben gepflanzte, von einem Ruhesitz umgebene junge in frischem WachSthum begriffene Baum> stämmchm mitten durchgebrochen, außerdem auch noch eine der Tafeln, welche dem Publikum den Schutz dec Anlagen anempfehlen, herabgerissen und soll dieselbe am User der Zschopau aufge funden worden sein. In derselben Nacht sind an der Altenhainer Straße in nächster Nähe dec Stadt auf gleich empörende Weise 4 oder ö Bäume beschädigt worden. Möge eS gelin- gen, den "oder die Frevler zu ermitteln, damit an ihnen ein abschreckendes Krempel statuirt werden kann. Dem Publikum legen wir aber nochmals an'S Herz, für den Schutz unsrer An lagen nach Kräften mit Sorge tragen zu helfen und etwaige Verletzungen und Diejenigen, welche sie verübt, ungesäumt zur Anzeige zu bringen. Frankenberg, 21. Septbr. Gestern Nach, mittag gegen 5 Uhr ist in der zu dem Hum- mitzsch'schen Gasthose zu Obermühlbach gehöri gen Scheune Feuer auSgebrochen und hat diese nebst dem reichen Erntesegen nach mehrstündigem Brandt, dem der herrschende Wassermangel gün- O e r 1 l i ch e S. Frankenberg, 18. Septbr. In seiner ge strigen Geyeralversammlung, in welcher die Neu wahl des Vorstandes erfolgte, beriech der hie sige Gewerbeverein auch die schon in 108 d. Bl. von uns erwähnte bereits vom Arbeiter, terverein angenommene Petition, welche der ArbeiterfortbildungS-, Gewerbe- und VvlkSverein zu Glauchau an den in nächster Zeit zusammen tretenden Landtage zu richten beschlossen hat. Nachum sich unser Grwerbeverein bereits aus den beiden letzten Congressen der sächsischen Ge- werbevereine den daselbst ausgesprochenen An sichten über eine zeitgemäße Reform beS sächsischen Volksschulgesetzes und den bezüglichen Anträgen angeschloffen, so entschied er sich auch gestern nach einige Punkte erläuternder Debatte einstim mig für den Beitritt zu der Eingangs erwähn ten Petition. Frankenberg, 18. Septbr. Mit Entrü stung müssen wir heute leider einen Act der ver worfensten Gemeinheit berichten: frevelnde Hand, deren Ermittelung von allen Billigdenkenben ge wünscht wird, hat in letzter Nacht sich an den in diesem Jahr erst von unserm VerschönerungS- in der Rathsexpedition abzusühren. Frankenberg, am 17. September 1869. Art. 335. Beschädigung fremden EigenthumS. Die Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigenthums und die Beschädigung oder Tödtung fremden Viehes, aus Bosheit oder Muthwillen, ist auf Antrag, unter Berücksichtigung der Beweggründe zur That und des ancke- rtchteten Schadens, mit Gefängnißstrafe bis zu einem Jahre oder Arbeitshausstrafe bis zu vier Jahren zu ahnden. In Fällen, wo die Straf» nicht sechs Wochen Gefängniß übersteigt, kann auf Geldstrafe bis zu einhundert und fünfzig Thalern erkannt werden. Art. 336. Erschwerungsgründe. Ist die Beschädigung an den im Art. 277 unter 1, 2 und 3 genanntemGeaenständen, an Kirchen, Bethäusern, zum öffentlichen Gebrauche dienenden Bauwerken, öffentlichen Denkmälern, Gräbern oder Grabmälern, an öffentlichen FeuergeratH- schäften,,an Frucht- oder anderen Bäumen, an Weinstöcken, Hopfenanlagen, Sträuchern öder Holzpflanzungen oder an den bei diesen Gegenstände» angebrachten Pfählen oder sonstigen B " ' ' " ' - - Art. 337. Belohnung der Hopfenanlagen, Sträuchern, Holzpflanz rungsmittcln verübt worden, so soll s" des ThätSrs eine Belohnung von fünf bis zehn Thalern erhalten. Bekanntmachung. Die auf den H.iTermin d. I. gefälligen Brandkassenbeiträge sind auch diesmal wieder mit LHVvI Pfennigen-von ijeder Versicherungs- «inheit spätestens bis zum Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmkr. stig war, vollständig zerstört. Von unserem Thurme aus ist nichts als eine leichte keines wegs eine Feuersbrunst verrathende Rauchwolke nach jener Richtung hin bemerkt worden. Frankenberg, 21. Septbr. DaS benach barte Flöha ist in fortwährendem erfreulichen WachSthum und Aufblühen begriffen. Ein neuer Beweis dafür ist auch die jetzt dort erfolgte Er öffnung einer Apotheke, welche sich im Besitze deS Herrn Ferdinand Kriebel befindet, wie all dem Jnsrratentheile d. Bl. ersichtlich ist. Die Jahresversammlung des sächsischen GemeindetageS wurde am 11. September im Meinhold'sche» Saale in Dresden abgehalten. ES waren 5N Orte durch 118 Mitglieder vertreten. Nach der Tagesordnung handelte eS sich vorzugsweise um DiScussion beziehentlich Beschlußfassung über einen im Auftrag des zuletzt in Zwickau statt- gefundenen GemeindetaaS vom Vorstande auS- gearbeitetrn Entwurf einer Gemeindcverfaffung und war man bei dessen provisorischer Festste!- Bekanntmachung, Eigenthumsverletzungen betreffend. Eine Bande von bisher hier unbekannt gewesenen Frevlern hat, wie sie schon vor einiger Zeit Wasserleitungsvorrichtungen und Straßen laternen beschädigt hat, in der Nacht vom 17. zum 18. Septbr. d. I. (vom Freitag zum Sonnabend) an der Altenhainer Straße auf städtischem Gebiet fünf Straßenbäume umgebrochen, die Umzäumungen an dem Fußwege bei der Fabrik der Herren Uhlemann u. Lantzsch theilweise zerstört- - und in den neuen Anlagen unterhalb der Rathhausgasse einen jungen Baum herausgerissen, sowie die Schonungstafeln daselbst beschädigt. Indem wir alle Bewohner der Stadt, welche über dergleichen Bubenstreiche empört sein werden, andurch ersuchen, etwa ihnen be kannt, gewordene Momente, welche zur Entdeckung, beziehentlich zur Ueberführung der erwähnten Frevler dienen können, uns schleunigst mitzu- ' theilen, sichern wir Denjenigen, auf deren Anzeige die Bestrafung der Frevler bewirkt werden wird, eine Prämie von 5 bis 10 Thalern zu. Gleichzeitig lassen wir -zur Warnung vor weiteren Eigenthumsbsschädigungen die Artikel 335—337 des revidirten Strafgesetzbuches nachstehend abdrucken. Frankenberg, am 20. September 1869. Mittwoch, den 22. September,
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