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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 12.03.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-03-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-188503124
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18850312
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18850312
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1885
- Monat1885-03
- Tag1885-03-12
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> u '.M«>U!!IW >WU ^.1, Großenhainer Unterhaltungs-« AnzchMtt. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwort!. Redacteur: Herrmann Starke sen. ÄmisM äer Königs Knissauximannscsaft, äeg Königs Amisgerickk unä äe8 Ztacltrailis zu Kro^enkmn. »i-rkW"«"«Druck und B-rlag von Herrmann Starke in Großenhain. '"'L7chV.-^L»°'uÄB«aM°L R-dLmr: Herrmann Stark- s°n. - s Lst°LL7!.'i.L' 73. Jahrgang. Donnerstag, den 18. März 1885. Nr. 31. Bekanntmachung. ZurückstellungSgesuche für den Fall einer Mobilmachung betr. Reservisten und Landwehrleute, sowie Ersatzreservisten I. Classe, ingleichen diejenigen Gestellpflichtigen, welche im dritten Militärpflichtjahre stehen, bei der diesjährigen Musterung aber von der Ersatz-Commission zur Ersatz-Reserve I. Classe designirt werden, haben, dafern sie auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse auf Grund von tz 64 und 69 Nr. 1 des Reichsmilitär-Gesetzes vom 2. Mai 1874 verbunden mit §8 17 und 18, sowie 15 Nr. 2 der Control - Ordnung Anspruch machen zu können glauben, ihre diesfallsigen beziehentlich eventuellen Gesuche vor Beginn der Musternng bei dem betreffenden Stadtrathe beziehent lich Gemeindevorstande anzubringen. Dieser hat die angebrachten Gesuche zu prüfen und darüber eine an den mitunter zeichneten Civilvorsitzenden einzureichende Nachweisung aufzustellen, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögens-Verhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Ueber die eingehenden Gesuche wird die unterzeichnete Königliche Ersatz-Commission, gemäß 8 30 Nr. 46 des angezogenen Gesetzes zusammengesetzt, Dienstag den 14. April dieses Jahres Vormittags 10 Uhr im Hotel zum Gesellschaftshause in Großenhain Entschließung fassen. Meißen und Großenhain, am 26. Februar 1885. Die Königliche Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks Großenhain, v. 272. Der Militär-Vorsitzende. Der Civil-Vorsitzende. Kotzebue, Oberstlieutenant z. D. von Weisseubach. Tn. Bekanntmachung. Der Königlichen Amtshauptmannschaft ist zu wissen nöthig, wie viel Handdruck spritzen im hiesigen Bezirke, mit Ausnahme der Städte, vorhanden sind. Die Herren GemeindevorstLnde und Gutsvorsteher werden daher veranlaßt, bis Cnde März dieses Jahres die Zahl der in jedem Orte beziehentlich jedem selbstständigen Gutsbezirke vorhandenen Handdruckspritzen anzuzeigen oder einen Vacatschein einzureichen. e. 2027. Königliche Amlshauptmannschast Großenhain, am 7. März 1885. von Weiffenbach. Tn. Die von der Königlich technischen Deputation im Ministerium des Innern verfaßte „Gemeiusatzliche Belehrung über die zweckmäßige Anlegung von Blitz ableitern" kann von der Kanzlei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft zum Preise von M. —.15 Pfg. pro Exemplar bezogen werden. Großenhain, am 26. Februar 1885. Die Königliche Amtshauptmannschast. 265 0. von Weissenbach. Tn. Bekanntmachung. Die auf den Monat Januar d. I. im Hauptmarktorte Großenhain festgestellten Durchschnittspreise für Marschfourage betragen: 6 M. 78 Pf. für 50 Kilo Hafer, 2 ,, 75 ,, ,, 50 ,, Heu, 1 „ 88 „ „ 50 „ Stroh. Großenhain, am 4. März 1885. Die Königliche Amtshauptmannschast. 0. 135. von Weissenbach. Tn. Im amtsgerichtlichen Aucti onslocale, hier, kommen Donnerstag, den IS. März 1883, Vormittags 10 Uhr, 11 Tische, 21 Stühle, 1 Waschtisch, 5 Bettstellen, 4 Deckbetten und Kopfkissen, 3 Spiegel, 2 Kleiderschränke, 1 Brodschrank, 2 Ledersophas, 1 Regulator, 1 Tafelwaage, 2 Laden tische, 1 Wanduhr, Reale, verschiedene Materialwaaren, 155 Stück verschiedene Damen- Stroh- und -Filzhüte, 1 Partie künstliche Blumen und -Kränze, und hierauf desselben Tags Nachmittags 3 Uhr ¬ in der Boigt'schen Schankwirthschaft, Langestraße hier, 1 VLvrnppnint gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Großenhain, am 10. März 1885. Der Gerichts-Vollzieher. Höpfner. Städtische Feuerwehr. Die Mannschaften der Spritze Nr. 3 haben sich Donnerstag den 12. März Abends V48 Uhr in der Turnhalle pünktlick einzufinden. Großenhain, den 9. März 1885. Der Zugführer. Bekanntmachung, die Reinigung der Schornsteine betreffend. Die in Bezug auf die Reinigung der Schornsteine im hiesigen Stadtbezirke be stehenden Bestimmungen werden im Nachstehenden anderweit zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1) die gewöhnliche« Hauseffe« sind, ihren Gebrauch vorausgesetzt, jährlich mindestens viermal, 2) die Schornsteine der Waschhäuser, dafern nicht andere Feuerungsanlagen in dieselben einmünden, jährlich zweimal und bei nur geringer Benutzung jährlich einmal, 3) die Schornsteine in den Bäckereien, Brauereien, Färbereien, Gasthäuser« und Schlächtereien in Zwischenräumen von je vier Woche», 4) die Schornsteine in den Werkstätten der Schlosser, Schmiede, Feilenhaner und ähnlicher im Feuer arbeitenden Gewerbe in Zwischenräumen von je sechs Wochen zu reinigen. 5) Räucherkammern, die zur gewerblichen Benutzung dienen, sind jährlich ein- nach Befinden zweimal, und zwar stets nur unter Leitung des Bezirksschornsteinfegers auszubrennen. 6) Uebrigens ist der Grundsatz festzuhalten, daß die Reinigung sich nach dem Be dürfnisse und nach der stattgehabten Benutzung in jedem einzelnen Falle zu richten und daß sie unter Umständen, namentlich bei andauernd starker Feuerung, bei größeren Haushaltungen und bei der Zuleitung von mehr als drei gangbaren Feuerungsanlagen in den einzelnen Schornstein in kürzeren, dagegen andererseits, wenn die Schornsteine zeitweilig nicht benutzt wurden, auch in längere« als den vorstehends angegebenen Zwischenräumen zu erfolgen hat, worüber in Zweifelsfällen von uns besondere Be stimmung getroffen werden wird. 7) Wegen der Dampfschornsteine wird, wenn über das Erforderniß der Reinigung Zweifel entstehen, von uns das Nöthige verfügt werden. 8) Der Bezirksschornsteinfeger hat zu fordern für das einmalige Reinigen eines Schornsteines: 9) in einem bloS aus einem Erdgeschosse bestehenden Hause 13 Pfennige, 6) in einem aus Erdgeschoß und einem Stockwerk bestehenden Hause 25 Pfennige, e) in einem aus Erdgeschoß und zwei Stockwerken bestehenden Hause 38 Pfennige, 6) in einem noch höheren Hause 50 Pfennige und e) für das Fegen eines Schlundes 10 Pfennige.. Die Entschädigung für das Ausbrennen eines Schornsteines oder einer Räucherkammer, sowie für das Reinigen eines Dampfschornsteines wird der besonderen Vereinbarung zwischen dem Hausbesitzer und dem Bezirksschornsteinfeger überlassen. Wer es unterläßt, dafür zu sorgen, daß die Schornsteine seines Hauses zur rechten Zeit gereinigt werden, wird nach § 368 Punkt 4 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geld bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Großenhain, am 10. März 1885. Der Stfldtrsth. Herrmann. Submission. Seiten der unterzeichneten Garnison-Verwaltung soll die Erneuerung der Rohrdecke und die Veränderung der Dunstableitung in einem Stallgebäude des hiesigen fiscalischen Casernements im Submissionswege verdungen werden. Bewerber werden ersucht, die diesbezüglichen Bedingungen im Bureau, Kloster gasse 79, einzusehen und alsdann schriftliche Offerten, versiegelt und mit der Aufschrift „Submission auf Bauausführung betr." versehen, bis Freitag, den SO. März 188S, Vormittags 11 Uhr im bezeichneten Bureau abzugeben. Großenhain, den 1!. März 1885. Königliche Garnisonverwaltung. Pferdeversteigerüng^ Nächsten Sonnabend, den 14. März 1885, Vormittags 11 Uhr soll von dem unter zeichneten Regiments 1 überzähliges Dienftpferd vor dem „Rothen Hause" allhier öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden. Großenhain, am 11. März 1885. Königl. 1. Husaren-Ucgimcnl Nr. 18. Bekanntmachung. Das alte Lagerstroh aus 411 Strohsäcken in den Baracken auf dem Artillerie- Schießplatze bei Zeithain soll an den Meistbietenden verkauft werden. Reflectanten wollen die bezüglichen Bedingungen bei dem Kasernenwärter Herrns- dorf daselbst einsehen und ihre Gebote bis Sonnabend, den LZ. März 1883, Mittags 12 Uhr versiegelt und mit der Aufschrift versehen: „Verkauf des alten Lagerstrohes betreffend" dahin einsenden. Dresden, am 11. März 1885. Königliche Garnison - Verwaltung. Tagesnachrichten. Sachse«. Die geologische Landesvermessung hat den Beweis geliefert, daß ehemals die nördliche Hälfte Sachsens ganz vergletschert war und etwa dieselben klimatischen Ver hältnisse aufwies, wie jetzt Grönland. Außer in der Gegend von Leipzig hat man auch bei Riesa die Ueberreste von Gletschermoränen entdeckt. Durch Herrn SectionSgeolog vr. Beck, welcher die Sectionen Adorf und Brambäth geo logisch untersucht hat, wurden bei letzterem Orte ebenfalls Gletscherschliffe gefunden, woraus man schließen kann, daß auch im südlichen Theile Sachsen» früher große Gletscher Von den sächsischen Reichstagsabgeordneten haben bei der namentlichen Abstimmung über die Position von 20,OM M. für die Errichtung einer neuen Directorstelle im auswärtigen Amte die Nationalliberalen, die Deutsch- und Freiconserva- tiven, sowie der deutschfreisinnige Abg. Fährmann für die Bewilligung, die Socialdemokraten und die deutschfreisinnigen Abgg. vr. Braun, Buddeberg und Ehsoldt dagegen gestimmt. Deutsches Reich. Wie verlautet, hat der Kaiser den Reichskanzler wegen des glücklichen Erfolges der Londoner Mission des Grafen Herbert Bismarck in besonders aus- zeichnender Weise beglückwünscht. Nm Sonnabend empfing der Kaiser dm General-Feld- marschM Grasen v. Moltke. Welcker darauf am Montaa ! Berlin mit etwa fünfwöchigem Urlaub verlassen und sich zunächst nach der Riviera begeben hat. Der Reichstag verwies am Montag nach längerer Dis- cussion die von freisinniger und nationalliberaler Seite zu der Zolltarifnovelle gestellten Zusatzanträge an die Holzzoll- Commission. Die gedachten Anträge bezwecken, gewisse ge setzliche Bestimmungen in die Zolltarifnovelle aufzunehmen, durch welche die zu rigorosen Bestimmungen, welche der Bundesrath zur Ausführung des Sperrgesetzes unter dem 20. Februar d. I. erlassen hat, im Interesse des Handels nach verschiedenen Richtungen hin gemildert werden. Am Dienstag begründete Abg. Ackermann seinen Antrag, betreffend
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