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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 28.04.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-04-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189804287
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18980428
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18980428
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1898
- Monat1898-04
- Tag1898-04-28
- Monat1898-04
- Jahr1898
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 28.04.1898
- Autor
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Erscheint jeden Wochentag Abend» Uhr für de» anderen Tag. Prri» vierteljährlich S M. 2b Pfg. zweimonatlich 1 Ml. bO Pfg. u. eimnonatlich 7SPsg. ^§96 V—'— —bl. Jahrgang. ss Donnerstag, de» 28. April, j MiöergerAuzeig^ Md Tageblatt Amtsblatt sw die MWchm und Wüsche» Behörden z» Freiberg W Brand. Verantwortlich« L«tt««-r »«»»» »«»-harvt. Inserate werden bi» Bormtttag LI Uhr i angenommen. Prei» für die Spaltzeile 13 Pfg. E Autzerhalb de» Landgericht»bezirkS 15 Pfg M.V W Verordnung a» sämmtliche Ami-Hauptmannschaften, Stadträthe, Bürgermeister ««d GemeindevorstSnve, die Wahlen zum Reichstage betreffend. Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 22. laufenden Monats zur Vornahme von Neuwahlen zum Reichstage der 16. Juni diefeS Jahre ¬ festgesetzt worden ist, so werden die Gemeindeobrigkeiten — als welche in dieser Beziehung für die Städte, in welchen oie Revidirte Städteordnung eingeführt ist, die Stadträthe für die Städte, in welchen die Städteordnung für mittlere und kleine Städte gilt, die Bürgermeister und für das platte Land die Amtshauptmannschaften zu betrachten sind — hierdurch angewiesen, unter Be obachtung der in dem Wahlgesetze für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 Seite 145 flg.) und in dem zur Ausführung des Gesetzes erlassenen Reglement vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 275 flg.) enthaltenen Bestimmungen, und zwar zugleich für die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grundstücke, die in den Atz 6 und 7 deS angezogenen Reglements vorgeschriebene Abgrenzung der Wahlbezirk« vorzunehmen. Hiernächst haben die Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände in Gemäßheit von 8 8 des Wahlgesetzes und 8 1 deS Reglements die Wählerlisten aufzustellen. In Gemeinden, welche in mehrere Wahlbezirke einzutbeilen sind — 8 7 Absatz 3 des Reglements —, hat die Aufstellung dieser Listen für jeden Bezirk gesondert zu erfolgen, es sind daher die Gemeindevorstände von den Amtshauptmannschaften wegen der geschehenen BezirkS- eintheilung rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. Die Auslegung der Wählerlisten hat spätestens am 16. Mai diefes Jahr«S zu erfolgen und eS ist deshalb von den Stadträthen, Bürgermeistern und Gemeindevorständen vorher die in 2 deS Reglements vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen. Die sür die Wahlhandlung benöthigten Protokoll- und Gegenlisten-Formulare werden für die städtischen Wahlbezirke den Stadträthen und bez. Bürgermeistern, für die Wahlbezirke des platten Landes den Amtshauptmannschaften zur Behändigung an die Wahlvorsteher zugehen. Die Amtshauptmannschaften haben anher anzuzeigen, welche Anzahl der bezeichneten Formulare sie für ihren Bezirk bedürfen. Dresden, am 25. April 1898. Ministerium de- Inner«. v. Zeibig. Auf Folium 31 deS Handelsregister- für die Stadt Freiberg, die Firma Ludwig ä° Co. in Freiberg betreffend, sind heute Herr «ar» Friedrich Georgi in FretbergSdorf und Herr Hugo Friedrich Zetzsche in Freiberg als Prokuristen mit der Beschränkung eingetragen worden, daß sie die Firma nur gemeinschastlich zeichnen dürfen. Freiberg, den 26. April 1898. Königliche- Amtsgericht. Leg. V. 101/98.Schurig. Im Handelsregister für die Stadt Freiberg sind heute auf Folium 644 die Firma Georg Buchholz in Freiberg und als ihr Inhaber Herr Kaufmann Georg Buchholz in Freiberg eingetragen worden. Freiberg, am 26. April 1898. Königliche- Amtsgericht. Leg.V. 104/98.»rstsvlmvlckvr. Schurig. Auf Folium 643 des Handelsregisters für die Stadt Freiberg sind heute die Firma Max Hänig in Freiberg und als deren Inhaber Herr Franz Max Hänig, Mineralwasserfabrikant in Freiberg, eingetragen worden. Freiberg, am 26. April 1898. Königliches Amtsgericht. Leg. V. 100/98. Schurig. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche aus den Namen des in Konkurs gerathenen Stellmachermeisters und jetzigen Eisengießereiarbeiters Oswald Clemens «teilt in Kleinschirma eingetragenen Grundstücke, als: L. das Haus mit Garte« und Feld unter Nr. 4 des Brandkatasters, den Nrn. 64, 65, 156 und 157 des Flurbuchs und Folium 3 des Grundbuchs für Kleinschirma, Herrschaft!. Anth., umfassend eine Fläche von — du 98,9 » und belegt mit 62,98 Steuereinheiten, und d. das Feldgrundstück unter Nr. 155 d deS Flurbuchs und Folium 51 des Grund buchs sür Kleinschirma, Amtsantheils, mit einer Fläche von 1 da 28,0 a, worauf 31,43 Steuereinheiten ruhen, welche Grundstücke zu »: auf 4314 M., zu d: auf 2291 Bk. localgerichtlich geschätzt worden sind, sollen im hiesigen Königl. Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und eS ist der 1S. Mai 189«, vormittags 1« Uhr, als Versteigerungstermin, sowie der 24. Mai 1898, Bormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplan- anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältniffes kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Zum Bieten wird nur zugelassen, wer seine Bereitschaft zur Zahlung oder Sicherstellung den bestehenden Bestimmungen gemäß nachweist. Freiberg, am 4. April 1898. KöniglicHes Amtsgericht, Abth. l. 2». 3/98 Nr. 16. vr» Nicolai Stipendien-Stiftung der Erzgevirgischen Gewerbe- «. Industrie-Ausstellung vom Jahre 1894. AuS der unter Verwaltung des unterzeichneten Stadtraths stehenden obenbezeichneten Stipendienstiftung sind die zu MichaeliS 1898, beziehentlich Ostern 1899 fälligen Zinsenerträg nisse an zwei bis drei bedürftige, eine deutsche Fach- und Gewerbeschule besuchende, durch Fleiß, Wohlverhalten und tüchtige Leistungen ausgezeichnete Schüler zu deren weiterer Ausbildung zu vergeben. Ausnahmsweise soll auch solchen Bewerbern eine Unterstützung zugebilligt werden, die durch ihre Vorbildung und ihr Verhalten begründete Hoffnung auf einen erfolgreichen Besuch einer Fachschule oder einer Akademie bieten. Bewerbungsgesuche sind unter Beifügung eine- VermögenSzeugnisseS, eines Zeugnisses des Leiters der vom Gesuchsteller bis zur Schulentlassung besuchten Bildungsanstalt, eines Zeugnisses deS Lehrherrn sowie deS Leiter) der vom Gesuchsteller gegenwärtig besuchten Fach- und Gewerbeschule bis spätestens den 16. Mai diese- Jahres hier einzureichen. Dabei wird darauf hingewiesen, daß in erster Linie Söhne Freiberger Ein wohner, in zweiter Linie auS dem Sächsischen Erzgebirge stammende Personen stiftungsgemäß zu berücksichtigen sind. Freiberg, den 26. April 1898. Der Stadtrat h. 8vL»»7»«ck«r. Mllr Bekanntmachung. Die für den Neubau der Deutsche« Versuchsanstalt sür Lederindustrie erforderlichen Maler- und Anstreicherarbeiten sollen auf dem Wege der Ausschreibung vergeben werden. Das hierüber aufgestellte Angebotsformular ist gegen Erlegung von — M. 20 Pfg. im Stadtbauamte, Stadthaus II. Etage, Zimmer Nr. 4 zu entnehmen und ausgefüllt, namensunterschriftlich vollzogen, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, bt- 2. Mai 189« an die Empfangsstelle abzugeben. Die Auswahl unter den Bewerbern, sowie die Zurückweisung sämmtlicher Angebote bleibt ausdrücklich Vorbehalten. DaS Stadtbauamt. Kde Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kleiderhändlers und Grundstücks- Agenten Johann Andreas Neubert in Brand ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 9. Mai 1898, Bormtttag '/.9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. Brand, den 25. April 1898. Aktuar Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Kolzversteigerung auf Tharandter Staatsforstrevier. Im Gasthose „zur Tanne« in Tharandt sollen Dienstag, den 3. Mai 1898, von Bormittags 9 Uhr an nachstehende Nutzhölzer, als: 127 h. u. 2998 w. Stämme, 191 h. u. 1827 w. Klötzer, 1883 w. Derb- u. 21505 w. Reisstangen, 1 rm h. Nutzknüppel, sowie Mittwoch, den 4. Mai 1898, von Bormittags 19 Uhr an nachstehende Brennhölzer, als: 8 rm h. u. 55,5 rm w. Brennscheite, 20,5 rm h. u. 189 rm w. Brenn knüppel, 11 rm h. u. 135 rm w. Aeste und 229 rm w. Stöcke, aufbereitet auf dem Hauptrevrer und dem Döhlener Reviertheil, versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Königl. Forstrevierverwaltung und Königl. Forstrentamt Tharandt, am 24. April 1898. «ross. Bekanntmachung für Freivergsdorf. Wegen Erkrankung des Ortssteuereinnehmers Herrn Götze sind bis auf Weiteres säMMt liche Abgaben im Gemeindeamt zu bezahlen. Freibergsdorf, den 27. April 1898. O. Gem.-Vorst. Englisch-Amerika und Spanisch-Amerika. Mit Recht unterscheiden die Historiker bei der Betrachtung oer geschichtlichen Ereignisse ihre Anlässe von den Ursachen. Jene pflegen eng begrenzter Natur zu sein, diese mitten in das Wesen der großen historischen Entwickelungen hineinzuführen. Das gilt auch von dem gegenwärtigen spanisch-amerikanischen Kriege. Nicht die Anlässe, die wir ja alle vor unseren Augen sich entwickeln sahen, sondern nur die tieferen Ursachen des Zusammenstoßes zwischen dem ältesten und dem jüngsten Koloni sationsvolke des amerikanischen ErdtheilS können uns die ganze Bedeutung des Kampfes erklären. Einst reichte der spanische Kolonialbesitz in Amerika von Valparaiso bis nach San Franzisko und von der Mündung deS La Plata bis nach Florida. Nimmt man dazu, daß große Theile Nord-Amerika's, vor allem Kanada den Franzosen gehörten, so muß man zweifellos sagen, daß der amerikanische Erdtheil geraume Zeit einen wesentlich romanischen Charakter trug. Die germanische Rasse der Angelsachsen trat relativ spät in den Kampf um den Erdtheil und in die Arbeit um ihn ein, über flügelte dann aber als die produktivere und ungleich schaffens- krästigere die spanische Rasse so schnell und in solchem Maße, daß es über lang oder kurz zu einem Zusammenstöße kommen mußte. Diese Abrechnung erfolgte bekanntlich in den ersten Dezennien unseres Jahrhunderts in dem Unabhängigkeitskampfe der spanisch-amerikanischen Kolonien. Damals entstand die berühmte Monroe-Doktrin, deren Wirkungen ja bis heut reichen, ja heut sich nur in verstärktem Maße geltend machen. Die Folgen der Loslösung der spanischen Kolonien vom Mutterlande waren für die große Republik des Nordens in hohem Grade günstig. Veränderte Handelsverträge öffneten ihr alle Häfen und sicherten ihr im Handelsverkehr die erste Stelle. Hand in Hand damit ging ihr wachsender politischer Einfluß, zumal, da das spanische Element in den Ländern Süd-und Mittel-Amerikas jetzt doch nicht mehr den Rückenhalt hatte, wie vordem. Die Dankees haben diese Politik ihren Einfluß in ganz Amerika vor zuschieben, die ganze Zeit hindurch mit großer Zähigkeit verfolgt. Wie sie die kubanischen Aufstände schon seit lange geschürt und unter stützt haben, das mag man in Zimmermann's trefflicher Geschichte der spanischen Kolonialpolitik nachlesen. In Mittel-Amerika giebt es mehrere Staaten, die bei anscheinender Unabhängigkeit doch thatsächlich ganz in der Hand von Aankees sind, die die werth- vollsten Besitzungen desLandes, ja in gewissem Sinne das Land selbst einfach aufgekauft haben. Und wie die Union in der Venezuela-Ange legenheit das schiedsrichterliche Amt beanspruchte, das ist noch frisch in aller Erinnerung. So schiebt sich die Macht der Vereinigten Staaten unaufhalt sam über Amerika vor. Je mehr aber dies geschieht, um so
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