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Sächsische Dorfzeitung : 11.10.1850
- Erscheinungsdatum
- 1850-10-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-185010118
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18501011
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18501011
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1850
- Monat1850-10
- Tag1850-10-11
- Monat1850-10
- Jahr1850
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 11.10.1850
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Neustadt. Sächsische Dorßeikmg Ein unterhaltendes Wochenblatt für dm Bürger und Landmann. Markt, Nr. 2, in der Ver lag« - Expedi tion zu Haden. vierteljährlich 12t Ngr. Au beziehen durch alle Post-An stalten. Redacteur: Friedrich Walther. — Verlag von Heinrich und Walther. . - « ----------- Politische Weltschau. Deutschland. Oesterreich ist wiederum einen Schritt weiter gegangen, um die bestehenden Rechtsverhältnisse auf zulösen und seinem Schooßkinde, dem Bundestage, die Ge walt in die Hände zu spielen. Bekanntlich besteht in Folge eine- abgeschlossenen Vertrags in Frankfurt eine auS zwei österreichischen und zwei preußischen Commiffaren zusamyren- gEsetzte provisorische BundeScommission, welche seit der Be- Migung der Centralgewalt und des ReichSverweserS die Bundesangelegenheiten und namentlich die Verwaltung des BundeSeigenthums leitet. Oesterreich wirkt nun längst da hin, diese Geschäfte dem unter seinem Schutze restaurirten Bundestage, den aber Preußen und die mit letzterem ver bündeten Regierungen nicht anerkennen, zu überweisen, was ihm aber bis jetzt durch den Widerstand des Berliner Ca- binets unmöglich gemacht worden ist. Oesterreich hat nun unter der Form eines Urlaubs seine beiden Commiffare, den Generalleutnant von SchönhalS und Freiherrn von Kübeck, zurückberufen und dafür zwei untergeordnete Beamte, den Ministerialrath Baron Nell und dm Major v. RzikowSky, nach Frankfurt gesandt; gleichzeitig wurden die übrigen Departements, welche nicht mit der Verwaltung deS Bun deSeigenthums Zusammenhängen aufgelöst, um so die Be deutung der Commission möglichst abzuschwächen. Ob unter diesen Umständen Preußen seine beiden Commiffare auch zu rückziehen wird, ist noch nicht bestimmt. — In dem Kreise der BundestagSmänner soll der merkwürdige Verlauf, wel chen die kurhessischen Wirren nehmen, die erste Lhatenlust doch etwas abgekühlt haben; namentlich sollen die Vertreter einiger königlichen Regierungen eS bedenklich gefunden haben, für Hassenpflug und seine Politik noch mehr zu thun, als bereits, geschehen. Ob diese diplomatischen Gewissensregun gen nachhaltiger Natur sein werden, dürfte sich bald zeigen. Bis jetzt hat der sogenannte Bunde-tag nych nichts gethan, um seine vor drei Wochen gegen die verfassungstreuen Kur hessen ausgesprochenen Drohungen wahr zu machen. In Würtemberg ist am 4. Octbr. die neugewählte Landesvertretung zusammengetreten. Die Regierung bean sprucht die Bewilligung zur Forterhebung der Steuern bi- zum Schluß deS Jahres. Möglich, daß auch hier wie in den beiden Hessen die Steuerfrage zu einem Conflicte führt. Nachträglich mag nicht unerwähnt bleiben, daß die erste Kammer in Hessen-Darmstadt am Tage ihrer Auflösung beschlossen hatte, feierliche Verwahrung gegen Beschickung der Bundesversammlung einzulegen und die großherzogliche Regierung zu ersuchen, den hessischen Bevollmächtigte* vsn Frankfurt sofort abzuberufen; dagegen wird die Regierung angegangen, auf Herstellung de- Reich-tag-, al- alleinigen MtttelS zur Einheit und Freiheit Deutschland-, hinzuwirren. Diese Wünsche paffen freilich nicht zu den Ansichten de- mit Oesterreich gehenden großherzoglichen Ministerium-. In dem Regierungsblatte wird übrigen- ziemlich deutlich darauf hingewiesen, daß in nächster Zett die Octroyirung eine- neuen . Wahlgesetzes zu erwarten sei. vorläufig ist eine Verord nung erschienen, welche der Presse strenge Fesseln anlegt, ZwSMer Jahrgang. IV. EluartaL. sowie eine andere, welche alle politischen Vereine auf die Dauer von 6 Monaten aufhebt. In Kurhessen hat auch daS letzte Mittel, durch Ge walt daS gute Recht zu beugen, nicht verfangen, und die verfassungstreuen Behörden haben, unterstützt durch da- mu sterhafte Verhalten der Bevölkerung den Machtbefehlen des Absolutismus ruhig die Stirn geboten. Wir haben schon erwähnt, daß der 72 jährige penstonirte General Haynau (ein natürlicher Sohn deS Großvaters vom jetzigen Kurfür sten) wieder in den activen Dienst berufen und als Ober befehlshaber ernannt worden ist. Bon ihm hoffte man in Wil helmsbad, daß er, wie sein Bruder der österreichische Gene ral in Ungarn, in Kurhessen mit der Macht der Bajonette den Volksgeist bezwingen und fesseln werde. Der alter- schwache General scheint aber beim beßten Willen außer Stande zu sein, das gnädige Vertrauen seine- Herren zu rechtfertigen. Er hat sich höchsten- lächerlich gemacht. Vor erst ließ er die Tambours durch die Stadt ziehen und eine in ganz eigenthümlichem Style abgefaßte Proclamation auS- rufen, worin er verkündet, daß er berufen sei, da- wieder gut zu machen, was die „pflichtvergessenen Stände" ange richtet hätten, daß er deßhalb den durch die Aufreizungen deS bleibenden ständischen Ausschusses herbeigeführten Wi dersetzlichkeiten mir der Gewalt de- Schwerte-, da- ihm verliehen, entgegentreten werde. Hierauf gab er Befehl, man solle Anstalten treffen, um glühende Kugeln Herstellen zu können, wa- um so mehr verwunderte, da die Stadt sich fortwährend in größter Ruhe befand. Endlich taufte sich der General ein Reitpferd, um zu Roß eine große Pa rade über die Garnison abzuhalten und diese letztere an ihre Pflichten zu mahnen. Man sah den alten Mann, der sich kaum noch auf seinen Füßen erhalten kann, im Schloßhofe zu Bellevue im Schlafrocke herumreiten, um sich zu üben, da er lange nicht zu Pferde gesessen. Alle- dieß erregte nur Lächeln unter der Bürgerschaft, während sich die höheren Offiziere verstimmt zeigten, daß ein solcher ohnehin verhaß ter Mann berufen worden, um den Befehl über sie zu führen. Mittlerweile hatten mehre höhere Berwaltung-beamte, welche Haffenpflug nach WilhelmSbad berufen, e- vorgezo gen, durch Einreichung ihrer Entlassung-gesucht auS dem Staatsdienste jedem verfassungswidrigen Ansinnen auSzuwei- chen. Andere lehnten auS gleichen Gründen jede ihnen zu gedachte Beförderung ab. Der zum Commandanten der Hauptstadt ernannte Generalmajor v. Starck ließ sich krank melden, sein sofort ernannter Nachfolger, Generalmajor v. Helmschwerdt, zeigte ebenfalls sofort nach seiner Ernennung an, daß ihn Krankheit verhindere, dem erhaltenen Auftrage Folge ju leisten. Der Commandant der Bürgergarde wurde, weil er den Oberbefehlshaber in seiner verfassungswidrigen Stellung nicht anerkennen wollte, su-pendirt, machte aber bekannt, daß er nach wie vor fortcommandiren werde. Hay nau ernannte dm UataillonScommandanten Voigt zum Conf- mandanten, dieser wies die Ernennung al- verfassung-wi drig zurück. Der nach ihm ernannte BataillonSchef Eggena that ein Gleiche-. Ueberall, wo sich Haynau hinwandte, fand er keine Werkzeuge zu seinem Beginnen. Während
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