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Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend : 28.02.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-02-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Pulsnitz
- Digitalisat
- Stadt Pulsnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1801270953-188302288
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1801270953-18830228
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1801270953-18830228
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Bestände der Stadt Pulsnitz
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, ...
- Jahr1883
- Monat1883-02
- Tag1883-02-28
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Wochenblatt für Pulsnitz, Kiinigslmilk, Radrbcrg, Radrlwr^ Moritzburg und Umgrgcnd. Erscheint: Mittwoch* und Sonnabend«. AbonnemcntspreiS: <ti«schUrßlich de« jeder Eonnabend-Nummer »eUie«enden S°nnt«a«blalte,) Vierteljährlich I Mk. 2b Pfg. Inserate werden mit w Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstag« und Freitags Vormittags V Uhr hier aufzugeben. Arntsölatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Stadtrathes zu Aulsniß. l FünfnuddreWgster Jahrgang. Buchdruckcrei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Nedaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz.^ Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstein L Vogler u. Invalidenvank. Leipzig: Rudolph Moss« von uns rmbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XPkMivN Ü68 ^Mi8blatik8. 17 28. Februar 1888 Mittwoch Söhnel, Ger.-Schr. DaS Konkursverfahren über daS Vermögen des vormaligen Kaufmanns Curt Rowland zu Pulsnitz wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hier Söhuel, Ger.-Schr. Pulsnitz, am 26. Februar 1883. durch aufgehoben. Pulsnitz, den 24. Februar 1883. Königliches Amtsgericht, vr. Krenkel. Königliches Amtsgericht, vr. Krenkel. Königliches Amtsgericht, vr. Krenkel. Die Versteigerung der zu dem Nachlasse des Herrn Johann Gott-ned Schöne in Großröhrsdorf gehörigen Grundstücke studel nicht den 6 März, sondern den SS März 188S, Nachmittags S Uhr, an Ort und Stelle statt, was unter Bezugnahme aus die Bekanntmachung vom 19. d. Mon. hiermit Veröffentlicht wird. , /X/ Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Schmiedemeisters Friedrich Richard Krauße zu Pulsnitz wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hier durch aufgehoben. Pulsnitz, den 21. Februar 1883. Bekanntmachung. Auf Anordnung des Kgl. Ministeriums7des Innern wird hiermit folgende Verordnung desselben zur öffentlichen Kenntniß gebracht: X Vcrlirsnung, die für die constgnirten Rinder und Pferde, zur Deckung der im Jabre 1882 aus der Staatskasse bestrittenen Verlage an Entschädigungen, zu erhebenden Beträge betreffend. Auf Grund der im Monat December v. I. vorgenommenen Consignation der im Lande vorhandenen Rinder und Pferde ergiebt sich, daß zu Erstattung derjenigen, auf das Jahr 1882 verlagsweise aus der Staatskasie bestrittenen Beträge, die nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 an Entschädigungen für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung getödtcten oder nach dieser Anordnung gefallenen Thiere zu gewähren gewesen, beziehentlich an erwachsenen Verwaltungskosten entstanden sind aus jedes von den constgnirten a) Rindern ein Jahresbeitrag von drei Pfennigen, d) Pferden ein Jahresbeitrag von elf Pfennigen, entfällt. Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in Z 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1881 Seite 13 — andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung dcr beregten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände) andurch angewiesen, auf Grund der Eingangs gedachten, aus den Kreishauptmannschaften, beziehentlich Amtshauptmannschaften abgestempell an sie zurückgelangten Constgnationcn die im Vorstehenden ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Rindvieh- und Pferdebesitzern unverzüglich einzuheben und, unter Beischluß der Cosignationen, an die Kreishauptmannschaften, beziehentlich Amtshauptmannschaften, einzuzahlen. DreSden, am 15. Februar 1883. Ministerium des Innern. gez.: von Nostitz-Wallwitz. Körner. Im Anschluß hieran wird den Herren Bürgermeistern zu Königsbrück und Elstra, sowie den Herren Gemeindevorständen des hiesigen Bezirks noch Folgendes bekannt gegeben: Als Schlußtermin für die Einhebung der oben erwähnten Jahresbeiträge wird der 10. Mürz, als Schlußtermin der Ablieferung der erhobenen Beiträge an hiesige Kassenverwaltung der SS. März dieses Jahres festgesetzt. Gegen Säumige wird mit Ordnungsstrafe verfahren werden. In Rest gebliebene Beiträge werden nach den Vorschriften für die Beitreibung öffentlicher Abgaben eingehoben. Kamenz, am 17. Februar 1883. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Bekanntmachung. In Gemäßheit von § 128 der Ausführungsverordnung vom 9. Mai 1881 zum Neichsgesetz vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das dem Schwarzviehhändler Carl Röschke genannt Mickwausch in Deutschbaselitz gehörige Pferd Fuchs-Wallach mit verwischter Bläffe, ca. 18 bis 20 Jahre alt, mit der Räudekrankheit behaftet ist. Kamenz, am 22. Februar 1883. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Zeitereignisse. Pulsnitz, Von Setten des Vorsitzenden der Han dels- und Gewerbekammer Zittau, Herrn Reißmann in Kamenz, ist uns dieser Tage folgendes Cirkular zuge sandt worden; wir glauben dieses im Interesse Aller ver öffentlichen zu müssen: Die Einführung des neuen Lan- deSgrsangbuchS steht in Sachsen allgemein nahe, in vielen Gemeinden unmittelbar bevor. Exemplare dieses Gesang buches werden daher gegenwärtig stark angeboten. Un gebunden liefert die mit dem Druck betraute B. G. Teubner'- sche Buchdruckerei zu Leipzig das Buch in der Volksaus gabe für 1 Mark, in der feineren für 2 Mark baar. Niemandem werden Vorzugspreise gewährt, auch bei Mafsenbezug nicht. Wenn also gebundene Exem plare zu den verschiedensten Preisen abgegeben werden, so kann der Grund der Preisdifferenz bei diesen ledig lich in dem höheren oder geringerem Werthe des Ein bandes liegen. Uebereinstimmend bekunden nicht allein die Buchbinder kleinerer Städte, sondern auch die mit besten technischen Einrichtungen versehenen vereinigten Buchbinder zu Chemnitz und Dresden, daß um den Preis von 30 bis 40, ja 50 Pfg. ein solider dauerhafter Ein band des Gesangbuchs, auch bei größter Einfachheit, nicht hergestellt zu werden vermag. Trotzdem werden gebun dene Exemplare der Volksausgabe bereits zum Preise von 1 Mk. 30 Pfg. und 1 Mk. 35 Pfg. zum Verkauf gebracht. Der billige Preis mag manchen Familienvater Ucken, ein solches Buch zu kaufen, anstatt des solider gebundenen etwas theuerern, und doch möchte er sich erst besinnen, ehe er sich dafür entscheidet. Das Gesangbuch
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