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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 06.09.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-09-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189209062
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18920906
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18920906
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-09
- Tag1892-09-06
- Monat1892-09
- Jahr1892
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 06.09.1892
- Autor
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UMMnlmMWM Wochen- und Nachnchtsblatt zugleich GksWs-AnMkr für Hohndorf, Ködlih, Aernsdorf, Wsdorf, Ä. Egidien, Heinnchsort, Morieno««. Mülsen. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. ——„— — —— ^2, Jahrgang. — ——— — Nr. 207. Dienstag, den 6. September 1892. Diese» Blatt erscheint täglich (außer Sonn« und Festtags) abends sür den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BekaMtmachlMg, Mastregel« gegen Einschleppung der Cholera betr. Da die Gefahr einer Verschleppung der Cholera nach dem Innern des Deutschen Reiches nahe liegt, so erscheint es geboten, in der Zeit geeignete Vor beugungsmaßregeln zu treffen. Wir ordnen daher hiermit folgendes an: 1) Von jedem ErkrankungS- oder Todesfälle an Cholera oder choleraverdächtiger Krankheit, mit Ausnahme von Brechdurchfall bei Kindern unter 2 Jahren ist sofort Anzeige anher zu erstatten. 2) Die Ankunft und Ausnahme von Personen aus Choleraorten ist ebenso sofort anher anzuzeigen. 3) Die Verpflichtung zu den unter 1 angeordneten Anzeigen liegt ob: den In habern von Wohnungen, Arbeitsräumen und Arbeitsplätzen, wo eine Er krankung oder ein Todesfall der bezeichneten Art vorkommt und, dafern von einem solchen Fall der Untermieter betroffen wird, dem Quartiergeber. Die Verpflichtung zu den unter 2 angeordneten Anzeigen liegt ob: den Familienhäuptern der aus den bezeichneten Orten zugereisten Personen, sowie den Quartiergebern der letzteren. Daneben sind für Erfüllung dieser Verpflichtungen die Besitzer oder Verwalter der betreffenden Grundstücke verantwortlich. 4) Alle dem öffentlichen Verkehr zugängigen Abtritt- und Pißanlagen (besonders in Gast- und Schankwirtschaften) müssen desinfiziert werden und z-nar in Gast- und Schankwirtschaften von deren Inhabern, in anderen öffentlichen Gebäuden von deren Besitzern oder Verwaltern. Die Desinfektion anderer Abtritt- und Pißanlagen wird empfohlen. Zur Desinfektion von Abtritt- und Pißanlagen ist eins der unter N bezeichneten Desinfektionsmittel zu verwenden. 5) Zuwiderhandlungen gegen die in Vorstehendem enthaltenen Anordnungen werden unnachsichtlich mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder im Uuvermögens- falle mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Lichtenstein, den 3. September 1892. Der Nat zu Lichtenstein. Fröhlich. O Anweisung zur Desinfektion der Abtritt- und Pißanlagen. 1. Kalkmilch. Zur Herstellung derselben wird 1 Liter zerkleinerten, reinen, gebrannten Kalks, sog. Fettkalks, mit 4 Litern Wasser gemischt und zwar in folgender Weise: Es wird von dem Wasser etwa b/4 Ltr. in das zum Mischen bestimmte Gefäß gegossen und dann der Kalk hineingelegt. Nachdem der Kalk das Wasser aufgesogen hat und dabei zu Pulver zerfallen ist, wird er mit dem übrigen Wasser zu Kalkmilch verrührt. Dieselbe ist, wenn sie nicht bald Verwendung findet, in einem gut geschlosse nen Gefäße aufzubewahren und vor dem Gebrauche umzuschütteln. 2. Chlorkalk. Der Chlorkalk hat nur dann eine ausreichende desinfizierende Wirkung, wenn er frisch bereitet und in wohlverschlossenen Gefäßen aufbewahrt ist. Die gute Beschaffenheit des Chlorkalks ist an dem starken dem Chlorkalk eigentümlichen Geruch zu erkennen. Er wird entweder unvermischt in Pulverform gebraucht oder in Lösung. Letztere wird dadurch erhalten, daß 2 Teile Chlorkalk mit 100 Teilen kalten Wassers gemischt und nach dem Absetzen der ungelösten Teile die klare Lösung abgegojsen wird. 3. Lösung von Kaliseife (sogenannter Schmierseife oder grüner oder schwarzer Seife). 3 Teile Seife werden in 100 Teilen heißen Wassers gelöst (z. B. ein halbes KZ Seife in 17 Litern Wasser). 4. Lösung von Carbolsäure. Die rohe Carbolsäure löst sich nur unvollkommen und ist deswegen ungeeignet. Zur Verwendung kommt die sogenannte „1OOo/oige Carbolsäure" des Handels, welche sich in Seifenwasser vollständig löst. Man beredet fich die unter Nr. 3 beschriebene Lökung von Kaliseife. In 20 Teile dieser noch heißen Lösung wird 1 Teil Carbolsäure unter fortwährendem Umrühren gegossen. Diese Lösung ist lange Zeit haltbar und wirkt schneller desinfizierend als einfache Lösung von Kaliseife. Soll reine Carbolsäure (einmal oder wiederholt destillierte) verwendet werden, welche erheblich teurer, aber nicht wirksamer ist, als die sogenannte „100°/oige Carbolsäure", so ist zur Lösung das Seisenwasser nicht nötig, es genügt dann einfaches Wasser. BeküUUtMachu«g. Die öffentliche Versteigerung der in diesem Jahre auszumuster«- de« Dienstpferde der Kavallerie, Arnllerie und des Trains soll an den nach genannten Tagen und Orten von vormittags 10 Uhr ab stattfinden: Donnerstag, den LZ. Septbr, in Dresden (Garde-Reiter-Regiment), Freitag, den 16. Septbr., in Dresden und Riesa (1. Feld-Artillerie« R giment Nr 12) Montag, den IS. Septbr, in Oschatz, Montag, de 26 Sept , in Grimm«, Pegau, Rochlitz u Freiberg, Mittwoch, d u 28 Septbr., in Pirna und in Riesa (an letzterem Ort: 3. Feld-Urtillerie R giment Ni. 32). Donnerstag, d u LS. Septbr.. in Grosreuhai«, Freitag, den 88 und Sonnabend, den LS Oktober, in Dresden (Train-Bataillon Nr. 12). Die Pferde der Garnison Lanstgk werden in Grimma, diejenigen der Garnison Borna in Pegau und die der Garnison Geithain in Rochlitz zur Versteigerung gelangen. Das Nähere wird durch die betreffenden Lokalblätter und an den Ver steigerungsplätzen bekannt gemacht werden. Dresden, den 31. August 1892. Kriegs-Ministerium. vonderPlanitz. Preusker. Tagesgeschichte. *— Das sächsische Ministerium des Innern ver öffentlicht eine Verordnung gegen die Cholera, in der den städtischen Gemeindebehörden die An weisungen zur Vermeidung der Krankheit und zum Verhalten im Falle des Eindringens der Krankheit gegeben wird. *— Während manche der unlängst errichteten Vorbereitungsanstalten für die Postgehülfenprüfung nach kurzem Bestehen wieder eingegangen sind, oder nur noch mit schwerer Mühe ihr Dasein fristen, ist das Vertrauen, welches der Postschule zu Lom matzsch i. S. bisher geschenkt ist, nicht erschüttert worden. Das Bestreben derselben, ihren Schülern eine möglichst gründliche, allgemeine Bildung zu geben und sie zu charakterfesten Jünglingen zu erziehen, ist nicht ohne Erfolg und Anerkennung geblieben. Die Anstalt wurde Ostern 1890 ins Leben gerufen; bis jetzt sind 157 ihrer Zöglinge im Staatsdienst ange stellt worden und zwar 127 bei der Post, 30 bei der Eisenbahn. Gegenwärtig beträgt die Zahl ihrer Schüler 175. Ein neuer Kursus beginnt am 5. Oktober d. I. Wir unterlassen nicht, Eltern auf diese Anstalt aufmerksam zu machen. — Auf denSächsischen Staatseisenbahnen wird zur weiteren Einschränkung des Dienstes an Sonn- und Festtagen vom Sonntag, den 11. Sept, ab bis auf weiteres der Güterzugsverkehr, sowie der Rangierverkehr auf Gütergleisen, soweit möglich, gänzlich eingestellt. Als Festtage gelten der Neu jahrstag, der Charfreitag, der zweite Ostertag, der Himmelfahrtstag, der zweite Pfingsttag, der erste und zweite Weihnachtstag und die beiden Bußtage der evangelischen Landeskirche. An diesen Festtagen und an allen Sonntagen soll die Zeit von 4 Uhr morgens bis abends 8 Uhr der vollständigen Ruhe gewidmet sein. Zu diesem Zwecke ist der Güterzugs verkehr an Sonnabenden und Tagen vor den ge nannten Feiertagen so einzurichten, daß nur die jenigen Güterzüge abgelassen werden, die ihren Be stimmungsort vor 4 Uhr morgens erreichen. Von 8 Ubr abends an beginnt der regelmäßige Verkehr der Züge wieder. Eilgüterzüge und Viebsonderzüge kommen auch Sonn- und Festtags zur Abfertigung. Auf Strecken, wo solche Züge nicht verkehren, ist die Beförderung von Vieh und Eilgut Sonn- und Fest tags auf die Personen- und gemischten Züge, welche Sonntags und an Feiertagen ebenfalls verkehren, zu verweisen; die Züge haben an solchen Tagen auch leicht verderbliche Güter zu befördern Die Beförderung von Vieh an Sonn- und Festtagen wird jedoch gegen Zahlung von 50 Prozent Fracht zuschlag auf allen Linien zugestanden. Da die Bayrischen und Oesterreichischen Bahnen gleiche Maßnahmen noch nicht getroffen haben, so müssen einzelne Züge auf den an diese anschließenden Linien auch künftig Sonntags noch verkehren, im Ganzen aber wird die vollständige Sonntagsruhe im Güter zugsdienste angestrebt. — Gustav-Adolf-Stiftung. Zum 75. Male sendet jetzt der Zentralvorstand des seit 58 Jahren bestehenden evangelischen Vereins der Gustav-Adolf-Stiftung sein Flugblatt an die Mit glieder und Freunde der Stiftung. Klein hat er angefangen, wuchs aber rasch empor. Im Jahre 1889/90 hat der Verein 1580 Gemeinden mit 1003163 Mark unterstützt und im Ganzen seit seinem Bestehen bereits nahe an 25 Millionen Mk. für mehr als 3730 Gemeinden verwendet. Die meisten dieser Gemeinden verdanken dem Verein ihre Rettung vor völligem Untergange. Er hat mit gewirkt bei dem Baue von 1837 Kirchen und Bet häusern, 734 Schulen und 635 Pfarrhäusern. Er hat Beiträge geleistet zu 676 Reparaturbauten, 158 Erwerbungen von Grundstücken für Kirchen, Schulen und Friedhöfe, 1273 Schuldentilgungen, 528 Pfarr- und 1448 Lehrergehalten. Er hat und unterstützt noch 554 Seminarien, Konfirmandenanstalten und Witwenkassen. Diese Zahlen sprechen laut von der Not unserer Glaubensgenossen in der Diaspora, aber auch von der stärkenden und rettenden Bruder liebe. Wie viel aber noch zu helfen und zu retten ist, wird auch durch Zahlen bewiesen. Nicht weniger denn 1579 Gemeinden bitten genwäriig den Gustav- Adolf-Verein um Unterstützung. — Dresden. Herr Tischlermeister Langner, Josephinenstraße 27, hielt sich seit 3 Jahren in seiner Werkstatt einen Star, der so zahm und zutraulich geworden war, daß er auf die bloße Handbewegung seinem Herrn Parierte. In diesem Sommer ver schwand „Jakob" plötzlich. Doch siehe, nach 11 Wochen suchte der gefiederte Geselle sein altes Heim
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