Leipziger Tageblatt Md Anzeiger. 143 Montag den 23. Mai. 1883. Bekanntmachung. In Folg« des Neubaues eines Stückes Schleuß« im oberen Theiie der Joliannisgasse bleibt die Passage daselbst für Fuhrwerk aller Art, und zwar vom Eingänge am Augustusplatze bis zum Nies'schen Hause, vom 23. d. M. an bis aus Weitere« gesperrt. Leipzig, den 21. Mai I8L3. Der Rath der Stadt Leipzig. K o ch. Bek anntmachung, die Zuführung von Privetflüssigkeiten in die Straßenschleußen betreffend. Es ist bisher mehrfach vorgekommen, daß der flüssige Unrath aus Privetgruben, insbesondere aus den sogenannten Senkgruben in die Straßenschleußen theilS unmittelbar geschüttet, theils diesen durch Ausgießen der Grubenjauche in die mit den Hauptschleußen in Verbindung stehenden Beischleußen der Häuser zugeführt wird. Dergleichen Beischleußen sind zum Theil auch so angelegt, daß die Privetflüssigkeiten aus den Gruben nach den Straßenschleußen ohne Weiteres ab fließen. Dies ist jedoch nächst der fortwährenden Verunreinigung der Straßenschleußen, wodurch deren öftere Räumung nothwendig wird, nicht nur für die Bewohner der benachbarten Grundstücke äußerst belästigend und sonst mit mancherlei Unzuträglichkeiten verbunden, sondern auch aus gesundheitspolizeilichen Rücksichten nicht zulässig. ES wird daher hiermit das Ausschütten von Privetflüssigkeiten in die Straßenschleußen oder in die nach denselben auS de» Häuft»« führenden Beischleußen bei einer Strafe von Fünf Thalern für jede Zuwiderhandlung untersagt, auch find die Anlagen solcher Neifthleechen, aus welchen die Privetflüssigkeiten unmittelbar abflie-en, innerhalb vier Wochen, vom Lage der gegenwärtigen Bekanntmachung an, dergestalt abzuändern, daß ein solcher Abfluß nicht mehr stattfinden kgfln. Dafern dieser Anordnung innerhalb der festgesetzten Frist nicht genügt werden sollte, haben die betreffenden Haus besitzer sich zu gewärtigen, daß entweder gegen die Säumigen mit erhöhter Strafe verfahren oder auf ihre Kosten der gleichen Anlagen entsprechend werden abgeändert werden. Leipzig, den 16. Mai 1853 Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. In den Monaten Januar bis mit April dieses Jahres sind wegen feuer- und straßenpolizeilichen Contraventionen in den nachstehend verzeichnten Fällen Strafen, beziehentlich Bedeutungen von uns auszusprechen gewesen, was wir hier durch zur öffentlichen Kenntniß bringen. Leipzig, den 17. Mai 1853 Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. — Schleißner. 1) Mangel oder ordnungswidrige Beschaffenheit der Aschmbehältniffe in Häusern und Grundstücken .... 3V. L) Labakrauchen und unvorsichtige- Umgehen mit Feuer und Licht in Ställen und an anderm feuergefährlichen Orten . 33. 3) Betreten de- Rathhause- mit brennender Cigarre oder Pfeife 70. 4) Unbeaufsichtigte- Stehenlaffen von Fuhrwerk mit Bespannung auf den Straßen 34. 5) Straßenverunreiniaung und sonstige Ordnung-Widrigkeiten beim Räumen der Privet- und Senkgruben, so wie beim Ab fahren de- Dünger- 6) Au-schütten von Asche, Ruß, Scherben, Bauschutt rc. auf den Straßen überhaupt, ingleichen von Kehricht außerhalb der Kehrzeit (Markttag- Nachmittag- von 2 bi- 4 Uhr) . . 41. 7) Herabgießen von Flüssigkeit und Herabwerfen von Unrath und dergleichen auS den Fenstern auf die Straßen . . 8. 8) Adladen von Kohlen auf den Straft« ohne Säcke oder Körbe 3. 9) Abwerfen von Schnee aus den Häusern und Höfen auf die Straßen und an anderen als den hierzu angewiesenen Orten .............. 4 O»»«,,«widrige« Passtren der Trottoir« und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagen und dergleichen . . 111^ ") Versperrung ^rStraßen und Trottoir« durch Kaufmannlgüter, Fässer, Kisten und dergleichen . . ,1. * Rvllwagen ohne Kiffen unter der Schrolleiter oder im Trade ZS '»> - !V2 .°°? -« den Fenstern ohne vorschriftsmäßige B.nvahrung durch Stangen »der Gitter . ». Vorschriftswidrige« »«bringen von Doppel- und Stellfirmen ........ zz W «äumung der Meßduden und M.ßstände (am letzt« Tag. der «sss. di« Rachmittag« 4 Uhr) ' . . ' . angespanntem AuHunde I 17) Verschied«« ander» feuer- und straßeapoiijeiliche Sontra»«,!»»« . SS. 8uww» 668.