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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.01.1855
- Erscheinungsdatum
- 1855-01-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185501208
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18550120
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18550120
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1855
- Monat1855-01
- Tag1855-01-20
- Monat1855-01
- Jahr1855
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.01.1855
- Autor
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und Anzeiger. -IS 20. Sonnabend den 20. Januar. 1855 Bekanntmachung. Nachstehende, der hiesigen Stadt gehörige Wiesen: 1) 3 Acker 7 Ruthen Cormewitzer Bauerwiese, Abth. Nr. 7, 2) 2 Acker 144 Ruthen Lrebiswiese bei Connewitz, 3) 13 Acker Kabelwiese bei Lindenau, sollen, und zwar letztere nach Befinden in zwei Parzellen, von und mit diesem Jahre an anderweit verpachtet werden. Pachtlustige haben sich deshalb Dienstag- den S. Februar d. I. Vormittags 1L Uhr bei der Rathsstube einzufinden und rönnen über die Lage der Wiesen und die Pachtbedingungen nähere Auskunft in der Marstalls-Expedition erhalten. Leipzig, den 18. Januar 1855. Des Raths der Stadt Leipzig Deputation zu dem «ekonomiewefen. Landtagsmittheilungen. 5. Sitzung der zweiten Kammer am 18. Januar. kandtag-ordnung erledigt und hierbei zugleich den Beschluß gefaßt. Im Verein «it der ersten Kammer bei der Staat-regienmg zu beantragm, daß diesethe den Entwurf einer definitiven LandtagS- ordnung noch dem aegenwärtig versammelten Landtage zur Be- rathung vorlegen möge. Verhandlungen der Stadtverordneten am 17. Januar. Unter den Eingängen zur Registrande, mit deren Vortrag der Vorsteher Adv. Francke in üblicher Weise die Sitzung eröffnet-, befand sich auch ein Schreiben des Rath-, worin derselbe anzeigt, daß er dem, von den Stadtverordneten über den Bauplatz zum neum Museum einstimmig gefaßten Beschlüsse nicht beitreten könne, vielmehr aus seiner Ansicht, daß da- Museum vor der dritten Bürgerschule zu erbauen sei, beharre, und die entstandene Meinungsdifferenz der RegienmgSbehörde am 26. diese- Monat- zur Entscheidung mittelst Bericht- vorgetragen werde. Der Vorsteher schlug in Bettacht der über diesen Gegenstand erschöpfend gepflogenen Verhandlungen vor, bei dem früheren Be schlüsse stehen zu bleiben. St.-D. Vr. Hauschild hielt dagegen, Meter Hervorhebung der Wichtigkeit de- Gegenstände-, ein Ein gehen auf die vom Stadtrath neuerlich für da- Beharren auf de« gefaßten Beschlüsse geltend gemachten Gründe für unerläßlich. St.-V, An schütz schloß sich der Meinung de- Vorsteher- an, ba da- Collegium ohnedie- seine Ansicht in einer besonderen Schrift «och der Regkemng-deh-rde vorlegen könne und werde, was der Vorsteher bestätigte. Ein Antrag de- St.-V. Lackirer Müller: die Vorlage de« BauauSschusse zu überweisen, wurde zahlreich unterstützt und, nachdem Adv. An schütz auf die Dringlichkeit der Sache yiugelvleje« hatte, einstimmig angenommen. Ein Antwortschreiben de- Rath- auf die Anzeige von den diesjährige« Borjkherwahlen wurde mitgetheilt und gab dem Vice- vorsteher Klein, welcher der ersten Versammlung de- Collegiums in diesem Jahr« beijuwohnen verhindert gewesen war, Veranlassung, daran seikeü Dank für die Wiederwahl und die Erklärung der Annahme dieser Wahl zu knüpfen. Vorsteher Francke erwähnte hierauf de- in Nr. 5 de- hies. Tageblattes von Herrn Julius A. Baumgärtner veröffentlichten Aufsätze- und de- von den Vorstehern die-fall- eingeschlagenen Verfahren-, lud da- Collegium ein, seine Erklärung über diese Angelegenheit adzugeben, und bemerkte, daß die fernerwelten Ver; öffentlichungen de- Herrn Baumgärtner in Rr. 8 und 17 de- Tagedlatte- an der Lage der Sache nicht- ändern dürsten. Gt.-D. Wi lisch bat hierauf'um da- Wort und bemerkte: Er habe sich erhoben in der Voraussetzung und von der festen Ueberzeugung durchdrungen, daß da-, was er sagen werde, Alles au-drücke, wa- die Mitglieder de- Collegium- in dieser Angelegen heit denken und fühlen. Gewiß hätten Alle den tiefsten Unwillen über einen Angriff empfunden, den er nicht näher charakterisiren wolle; gewiß hätten Alle mit der größten Befriedigung die Er klärung der Vorsteher gelesen; gewiß seien Alle gleich entrüstet gewesen über das, was von der anderen Seite weiter in dieser Sache geschehen. Daß der Anariff auf da- Collegium zur gerichtlichen Ver folgung de- Urhebers jenes Angriffs berechtige, unterliege keinem Zweifel ; und wenn er dennoch die Ansicht hege, daß da- Collegium wohlthue, wenn es von diesem Rechte keinen Gebrauch mache, so geschehe dies eben mit Rücksicht auf die Würde des Collegium-, die, wie er glaube, im vorliegenden Falle durch die von ihm später vorzuschlagende Erklärung besser gewahrt werde, al- durch gericht liche Verhandlungen. Da- allgemeine Urtheil über die fragliche Angelegenheit stehe sicherlich schon fest, und was eine Erwiderung an dem Orte be treffe, von wo der Angriff auSging, so habe sie der Vorstand schon in entsprechender Weise gegeben. Er wünsche daher, daß da- Collegium gegen den Verfasser jener Tageblattsaufsätze keine weiteren Schritte thue. Dagegen glaube er, daß da- Collegium es dem Vorstande schuldig sei, sich mit der von demselben in Nr. 7 de- Tageblatt abgegebenen Erklärung vollständig einverstanden zu zeigen und demselben dafür zu danken, zumal da jene Erklärung auf Grund von Berathungen und Beschlüssen abgegeben worden sei, an welchen das Collegium selbst Theil genommen, denen es beigewohnt habe. Nicht minder scheine es angemessen, daß das Collegium den Vorstehern sein Bedauern über die persönlichen Verunglimpfungen au-drücke, Kelche denselben in Folge der abgegebenen Erklärung zu Theil geworden. Die Versammlung werde dieser Angelegenheit, so weit sie da- Collegium als solche- betreffe, auf die angemessenste
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