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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.08.1855
- Erscheinungsdatum
- 1855-08-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185508214
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18550821
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18550821
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1855
- Monat1855-08
- Tag1855-08-21
- Monat1855-08
- Jahr1855
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.08.1855
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Tageblatt Anzeiger. ^ 23S Dienstag den 21. August. 1855 «M V e r m i e t h u n g. Es soll das unter dem Rathhause allhier befindliche, mit Gasbeleuchtungs-Einrichtung versehene Bühnenßewölbe Nr. 23 und 24, welches seither die Herren Lehmann L Schmidt innegehabt haben, vom Ablauf nächster Michaelismefse ab, anderweitig auf drei und ein halbes und nach Befinden aus mehrere Jahre, mittels Meistgebots vermiethet werden und ist hierzu der S. September d. I. terminlich anberaumt worden. Miethlustige haben fich daher gedachten Tages früh um 1L Uhr bei der Rathsstube anzumelden, ihre Gebote zu thun und sich sodann weiterer Resolution, wobei fich der Stadtrath die Auswahl unter den Licitanten, so wie jede sonstige freie Verfügung vorbehält, zu gewärtigen. Leipzig, den 17 August I8LL. Des Raths der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Verhandlungen der Stadtverordneten am 15. August 1855. In der am Freitag den 17. August erschienenen Nummer d. Bl. befindet fich bereits eine Mittheilung über diese Sitzung. Diese Mitteilung ist nicht die officielle. Es ist dazu berichtigend zu bemerken: 1) die Ernennung des vr. Wendel zum conf. Lehrer an der > III. Bürgerschule wurde dem Collegium zwar angezeigt; eine Erklärung über Ausübung deS demselben verfassungsmäßig zustehenden WiderspruchsrechtS ist aber zur Zeit nicht erfolgt. Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung wird diese Erklärung vielmehr erst in der nächsten, nicht öffentlichen Sitzung abzugeben sein. 2) Die zu Cap. 9 der Deckungsmittel in der Stadtcaffenrech- nung auf das Jahr 1853 (-— nicht zu Conto 43 deS Haus- haltplan- —) gezogene Erinnerung betraf einen scheinbaren Ausfall in dem verhofften Gewinnüberschusse der Gasanstalt (— nicht Reste derselben —) und beruhte auf einer ver schiedenen Buchung der abzuschreibenden inexigibel« alten Reste von 2786 Thlr. 14 Ngr. 7 Pf. DaS Collegium faßte bei der vom Stadtrath gegebenen Erläuterung Beruhigung, nachdem zuvor St.-V. Bering sein Bedauern ausgesprochen hatte, daß sich so beträchtliche Reste hätten ansammeln können. 3) Es handelt fich nicht um zwei Hutungsablösungen beim Gute Thonberg, sondern nur um die Ablösung der Hutungs befugniß, welche diesem Gute auf den Stadt- und Thonbergs feldern zusteht. 4) Die Einladung deS TurnrathS zum Schauturnen betraf das bereit- am 5. diese- MonatS abgehaltene Turnfest. Der Eingang derselben konnte aber — da seit jenem Tage keine öffentliche Sitzung stattgefunden hatte, erst in der hier be sprochenen Sitzung mitgetheilt werden. Die übersendeten Ein trittskarten hatten die Mitglieder rechtzeitig zugeschickt erhalten. Der weitere Inhalt des Bericht- vom 16. August schildert die Verhandlungen nicht unrichtig; e- kann daher zur Vermeidung von Wiederholungen auf denselben Bezug genommen werden. Mit Rücksicht auf etwaige Wünsche deS Publikums wegen sofortiger Veröffentlichung der Stadtverordnetenverhandlungen ist übrigens wiederholt zu bemerken, daß den Wünschen des Stadt- rathS und dm diesfallsigen Beschlüssen de- Collegium- gemäß diese Veröffentlichungen erst daun erfolgen könne«, wenn alle in der be treffenden Sitzung gefaßten und an den Stadtrath zu bringenden Beschlüsse demselben in der gesetzlich vorgeschriebenen Form mitge- thent find. E- würde kaum angemessen erscheinen, «mn der Stadtrath aus der Veröffentlichung im Tageblatte die erste offi cielle Kunde von den Beschlüssen der Stadtverordneten erhielte. Nach der Menge des nach jeder Sitzung zu erledigenden Stoffe- richtet sich natürlich die frühere oder spätere Veröffentlichung der Verhandlungen. Weg nach Sahlis. (Eingesendet.) Von dem Einsender deS Aufsätze-: „Eine «eggesetzte Katze" in Nr. 228 diese- Blattes wird ein neu anzulegender Weg nach Gohlis und zwar von dem neuen Chausseehause durch daS Erlen- hölzchen führend, in Vorschlag gebracht. Dieser Gedanke ist jedoch erstens nicht so leicht ausführbar, als eS dem Einsender vielleicht scheint, weil der Bau selbst, nur durch Wassergebiet gehend, und da daS erforderliche Areal von den betreffenden Grundbesitzern erst gekauft werden müßte, etwa- kostspielig werden dürfte, und zwei ten- würde der neue Weg überflüssig sein, da der jetzige Fahrweg ja dicht neben jenem Gehölz hinführt und nur einen etwa- weitern Bogen beschreibt, als der in Vorschlag gebrachte, der Fußgänger aber in den meisten Fällen Abends, wo daS Rosenthal nicht gang bar ist, den nächsten Weg von der Gasanstalt quer über den Exercierplatz wählen wird. Eben dieser zuletzt bezeichnete gerade Weg, der nächste von und nach Gohlis, tagtäglich von Tausenden von Menschen betreten, sollte zu einer ordentlichen Straße für Fuhrwerk und Fußgänger umgestaltet werden. So lange die- jedoch nicht ermöglicht werden kann (woran nach bestem Wissen de-Schrei ber- dieser Zeilen die Gemeinde Gohlis, welche den ihr dabei zur Last fallenden Bau der Kosten halber scheut, die Schuld trägt), wäre im allgemeinen Interesse dringend zu wünschen, daß der be zeichnete Weg, jetzt bei ungünstiger Witterung eine Composüion von Schlamm und Sümpfen und deshalb kaum gangbar, nicht seinem gänzlichen Verfall preisgegeben, sondern endlich einmal durch Auffahren von KieS und Sand, welche- Material dicht daneben liegt, verbessert würde. Wollte man noch etwa- mehr thun, so wäre zu rathen, diesen Weg so hoch aufzufüllen, daß er etwa- höher als der Exercierplatz und die daneben befindlichen Felder zu liegen käme, damit er nicht wieder, wie e- im letzten Winter der Fall war, wochenlang mit mehreren Fuß hohem Schnee verschüttet und dadurch gänzlich ungangbar wird, während dessen e- den zahl reichen Fußgängern überlassen bleibt, sich Wege und Stege auf den Feldern daneben zu bahnen. ES wird von Seiten der Stadt so viel gethqn, um die Communication in der nächsten Umgebung zu erreichtem, daß man sich in der That wundem muß, warum gerade
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