Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.10.1855
- Erscheinungsdatum
- 1855-10-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185510018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18551001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18551001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1855
- Monat1855-10
- Tag1855-10-01
- Monat1855-10
- Jahr1855
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.10.1855
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 274 Montag den I. Oktober. 1855. Bekanntmachung. Alle diejenigen Einwohner unserer Stadt, welche nach Maßgabe des revidirten Communalgarden - Regulativs zum Eintritte in die Communalgaide verpflichtet sind, dieser Verpflichtung aber bis j.tzt noch nicht Genüge geleistet haben, werden hiermit aufgefordert, binnen 4 Wochen und spätestens bis zum 2V. October d. I. sich im Communalgarden- Bureau, Markt, alte Waage, I Treppe hoch, in den Stunden Vormittags von v bis 12 oder Nachmittags von 3 bis 6 Uhr zum Eintritte in die Communalgarde bei Vermeidung der in h. 6 des obgedachten Regulativs angedrohtcn Geld oder Gefängnißstrafe persönlich anzumelden. Die Außcnbleibenden haben sich des gesetzlichen Zwangsverfahrens zu gewärtigen. Leipzig, am 14. September 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Erinnerung an Bezahlung der Jmmobiliarbrandcaffenbeiträge. Den I. October d. I. sind die für den zweiten halbjährigen Termin lausenden Jahres gefälligen Beiträge zu der Landes-Jmmobiliar-BrandversicherungS-Anstalt und zwar nach 1 Rgr. ü Pf. p,. 25 Lhaler Versicherung zu entrichten. Die hiesigen Hausbesitzer werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Beiträge von ob-edachteW Lage an und längsten- binnen LT Tagen zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort executivische Maß regeln gegen die Säumigen euttrekn müssen. Leipzig, de« 2V. September 1855. Der RaH »er Stadt Leipzig. Loch. -- Getreide- Wucher. E« ist wirklich erstaunlich, bas ungeachtet der vielfachen Be- mühungen der amtlichen und nichtamtliche« Presse da< Gespenst des Getrelde-Wucher- noch in so vielen Köpfen spukt und oft gerade da, wo Aufklärung und unbefangenes Urtheil am ehesten voraus gesetzt werden sollte. Woran mag das nur liegen? DaS Derhältntß des Getreidehandels ist doch so einfach, daß wohl aazunehmen ist, jene Gespensterseher können sich aus purer Furcht nicht dazu ent schließen, der Sache auf de« Grund zu gehen. Man hat von Alters her geglaubt, diejenigen Früchte der Erde, welche zur menschlichen Nahrung unbedingt nöthlg find, lediglich als ein Geschenk des Himmels an die Gesammtheit betrachten zu müssen, und der kandmann, der in dem Gewinn der Ernte doch nichts weiter als den gerechten Lohn seiner mühseligen Arbeit hat, ist in Folge dessen häufig im Verkauf seiner Produkte beschränkt, ja selbst auch in mancherlei Weise verdächtigt worden, gleich wie man aus eben so falschen Gründe» la früherer Zeit (gewissermaßen auch jetzt noch) das Ainsaehm» für ausgeliehene Gelder für un christlich und ftrafdai erachtete. Jedermann ist berechtigt uud verpflichtet, seine Arbeit und sein Capital bestmöglichst zu verwerth»; je vollkommener ihm dies ge lingt, desto besser ist es für ihn wie für das Gesammtwoht. Der Handwerker, der Fabrikant wird in seinem Bestreben unterstützt durch mancherlei alte uub neue Einrichtungen, durtzpTnnstPNNng und Schutzzölle, «eist auf Ksste» seiner Mitbürger; d» Eantzmsn» aber, auf dem schon der verhättmßmäßig größte Theil der Ltants- lasten ruht, will man nach hinbesu, fet»«.Erze»g»iffr ba zu ver kaufen, «o sie am höchste« bezahlt werde«. Der Preis jeder Sache wirb doch im»« u«r dnrtzhtzas Lrge- bot und durch die Nachfrage bestimmt, und ist der Verkehr frei, d. h. kann sich jeder Versäufst und Sinlänf« ohne aLe Beschoß», kung den geeignetsten Markt suchen, so wtzd, befand«« bei den jetzt so sehr vervollkommnet» Transportmittel«, Niemand i« Stande sei«, de« Preis einer Maare auch nur aus einige Isit kßnsttkch Heden oder zu drücken. Go wenig wie man dm Zinsfuß oder d» Arbeitslohn durch bloßes Angebot von Geld oder Arbeitskraft, ohne daß man wirklich davon besitzt, erniedrigen kann, so «emg läßt sich der Preis eine Waare durch Nachfrage dauernd steigern, wen« nicht zugleich ein Verbrauch derselben damit verbunden ist. Da nicht jedes Land alle seine Bedürfnisse selbst erzeugt, können wir des Handels zur Ausgleichung der Bedürfnisse nicht entbehren ; es wäre unsinnig und unmöglich, jeden Producenten zu zwingen, nur mit dem Consumenten zu verkehren. Man ist immer geneigt, nach unzulänglichen Ernten od« Preis steigerungen der Leben-mittel dir Staatsregierung als den Vertre ter der Gesammtheit dafür verantwortlich zu machen und Adhülfr da zu verlangen, wo sie am allerwenigsten und am allertheuwste» gereicht werden kan«. Die Regierung hat die Pflicht, jeden Staats bürger in sein» Rechte» zu schützen und sein» Wohlstand zu be fördern, doch darf da- Letzter» nicht auf Kosten der Mitbürger geschehen. Sie darf wohl Geld ausgeden für die Sicherheit und zur Vermehrung der Productionskraft des Landes, nicht aber le diglich zur Erhaltung Einzelner. Alles, was dir Regierung zur Abwendung des Mangels und der Theuerung thu» kann und sollte, wäre, außer möglichster Berkehrsfreiheit, einzig und Mein, daß sie Eiurichtung» träfe zur schleunigen Ermittelung der ftbesrnalige» Erntedeträg« und des vorhandenen Getreidevorratds, deren Erg,buch nebst der monatlichen Producten-Ein - und Ausfuhr sofort veröffent licht m«d» müßte. Dadurch würde Jeder in den Staub gesetzt zu tzeMcheDe», ob die Ernte genügend oder unzulänglich ist; der Kauf mann könnte im letzter« Falle sofort aus den Ländern, die Ueder- fiuß an Getreide habe«, Beziehungen machm, um dem Mangel vopzudeugeu, und könnte sich auch durch die Einsicht der Ein- uud Achlfuhrliste« vor Verlusten schützen, denen er ausgesetzt ist^ wenn Über den Bedarf etngefflhrt wird. D« Gegen dieser Einrichtung siegt auf der Hand. In Preußen hatte man sich tznoch bis land- räthlich» Berichte von der Unzulänglichkeit der vtesjähEtzm EAWr k«r» überzeugt, als sofort für Rechnung von Privat» und der l» Kaufordrrs auf Brotfrüchte nach Nord-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite