Anzeiger. 22. Freitag, dr» LS, Januar 1847. Bekanntmachung. Zur 'Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung bei Gelegenheit des am 22. d. Mts. im hiesigen Schauspielhause stattfindenden Maskenballes werden hiermit folgende Anordnungen getroffen: 1) Alle nach dem Schauspielhaufe zu gehenden Wagen fahren vom Marktplatze aus durch die Hainstraße und über den Theaterplah vor den Haupteingang des Schauspielhauses. 2) Sie halten sich von der Ecke des Marktes und der Hainstraße an auf de.r linken Seite dieser Straße, damit die rechte Seite für Fußgänger und Sanften frei bleibe. 3) Die Wagen fahren in der Reihefolge vor, in welcher sie nacheinander auf dem Marktplätze angekommen sind; es darf daher kein Wagen den andern überholen oder ausstechen. 4) Da am Haupteingange des Schauspielhauses Personen aufgestellt sein werden, welche die Wagen- thüren öffnen und den Äussteiuenden behülflich sind, so haben die Kutscher, zur Vermeidung jedes Aufenthaltes, ihren Srh nicht zu verlassen; auch würde es zu gleichem Zwecke erwünscht sein, wenn die Fahrenden das Fahrtlohn vor ihrer Ankunft am Schauspielhause entrichten wollten. 5) Die Abfahrt geschieht durch den Theatergarten, die Theatergaffe und das Hallesche Gäßchen nach dem Brühle. 6) Auf dem Theatervlatze, in der Theatergaffe und im Halleschen Gäßchen ist nicht anders, als im Schritte zu fahren. 7) Das Fahren durch die Theatergaffe, um zum Schauspielhause zu gelangen, darf nicht stattfinden; eben so wenig darf von 6 Uhr an bis um 9 Uhr vom Brühte aus in die Hain straße gefahren werden. 8) Von denjenigen Wagen, welche Personen aus dem Gchauspielhause abholen, stellen sich die Fiacres auf ihrem gewöhnlichen Halteplätze, dem Blumenberg gegenüber, herrschaftliche und Miethwagen dagegen vor der Reitbahn auf. 9) Den Kutschern wird Ruhe und Vorsicht beim Fahren zur ganz besonder» Pflicht gemacht, und sind die Polizeidiener angewiesen worden, Ln lämmtlichen Straßen mit verdoppelter Aufsicht darüber zu wachen, daß dem gegen das schnelle Fahren bestehenden Verbote nicht entgegen gehandelt werde. Leipzig, den 21. Januar 1847. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Stengel, Pol.-Dir. Außerordentlicher Landtag. Aum Vicepräsidenten der H. Kammer ist nicht der an zweiter Stelle vorgeschlagene Georgi, sondern der an dritter Stelle ge wählte von Thielau ernannt worden. Zur Stelle des Vicepräsidenten der l. Kammer sind Sr. Maj. dem Könige Bürgermeister Hüb.ler von Dresden an erster, von Welk auf Riesa an zweiter und Oberappellationsrath von Erie- gern an dritter Stelle vorgeschlagen worden. Der erste ist zum Vicepräsidenten ernannt. * Heber das Klöppelwesen im Erzgebirge enthielt die Deutsche Allgemeine Zeitung in Nr. 358 vom vorigen Jahre einen Aufsatz, welcher in Nr. 8 der Staatsbürger- Zeitung von diesem Jahre eine Entgegnung findet. Da diese letztere, aus Leipzig datirt, mehrfach interessante, auch für den Handel wichtige Aufklärungen über das Klöppelwesen enthält, so lassen wir dieselbe in Nachstehendem der Hauptsache nach folgen. Der Verfasser (des obbezeichneten Artikels der D. A. A.) — heißt es daselbst — verräth zuvörderst eine gänzliche Unkenntniß der besprochenen Verhältnisse des Erzgebirge- dadurch, daß er die Begriffe: Vorkäufer und Fabrikanten ganz verwechselt, wie einer, der etwa einmal davon hat reden hören. Schon an sich ist beim Spitzenhändler der Ausdruck Fabrikant ganz falsch, da man unter diesen im Erzgebirge die Hammerwerks besitzer und überhaupt solche Männer verstehen muß, welche Fabriken besitzen, der Spitzenhändler dagegen, der sich mit den Erzeugnissen von Waaren beschäftigt, die ohne Hülfe von Ma schinen rc. verfertigt werden, also bloße Handarbeit sind, ist