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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.01.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-01-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184701255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470125
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470125
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-01
- Tag1847-01-25
- Monat1847-01
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.01.1847
- Autor
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Nlld Anzeiger. ^ 25. Montag, den 25. Januar. 1847. Bekanntmachung. Bei dem am 25. d. Mts. im hiesigen Schützenhause stattfindenden Maskenbälle haben von Abend- 5 Uhr an die «ach dem Schützenhause zu fahrenden Wagen durch die SchützenstraHe, die von selbigem kommende« aber durch die Duerftraße ihren Weg zu nehmen. Da am Haupteingange des Schützenhauses Personen aufgestellt sein werden, welche die Wagenthüren öffnen und den AuS- steigenden behülflich sind, so haben die Kutscher, zur Vermeidung jedes Aufenthaltes, ihren Sitz nicht zu verlassen; auch würde es'zu gleichem Zwecke erwünscht sein, wenn die Fahrenden das Fahrtlohn vor ihrer Ankunft am Schützenhause entrichten wollten. Den Kutschern wird Ruhe und Vorsicht beim Fahren zur ganz besonder« Pflicht gemacht, und sind die PoLizeidiener angewiesen worden, in sämmtlichen Straßen mit verdoppelter Aufsicht darüber zu wachen, daß dem gegen da- schnelle Kahren bestehenden Verbote nicht entgegen gehandelt werde. Leipzig, den 23. Januar 1847. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Stengel, Pol.-Dir. Mitheilungen I au- den Plenarverhandlungen der Stadtverordne ten zu Leipzig arm 30. December 1846. Als im Jahre 1844 der Pacht über die Oekenomie des Rittergutes Taucha ablief, wurde derselbe zwar auf Antrag des Pachters, Hrn. Veronelli, p.rolongirt, die Pachtverlängerung Seiten der Stadtverordneten jedoch vorläufig nur auf drei Jahre bis zum 17. März 1847 genehmigt, und von ihnen mit Rück sicht auf den anscheinend geringen Ertrag dieses Gutes beantragt, daß der Wohllöbliche Stadtrath die Frage, ob es nicht zweck mäßiger sei, dasselbe zu veräußern, in Erwägung ziehen, auch zu diesen; Behufs über den durchschnittlichen Reinertrag dieser Besitzung während der letztverflossenen 25 Jahre nähere Auskunft ertheilen möge Nach Inhalt verehrlichen Communicats vom 6. December 1846 hat der Wohllöbliche Stadtrath diesem Ge- suche, so weit thunlich, entsprochen, ist jedoch in dessen Erfolg zu dem Resultat gelangt, daß von dem Verkaufe des Ritter- gute- Taucha abzusehen sei, und erfordert nunmehr zur ander weiten Verlängerung des mir Hrn. Veronelli abgeschlossenen Pacht- contracts unter Erhöhung des Pachtzinses auf jährlich 1450 ^ und unter einigen anderen speciell mitgetheilten Modifikationen auf 9 Jahre vom 17. März 1847 ab die Zustimmung der Stadtverordneten. Zur näheren Begründung dieses Beschlusses hat Wohlderselbe dabei insbesondere geltend gemacht, daß die Anlage von Communvermögen in Grundbesitz und die Erhaltung des letzteren in der Regel nicht allein wegen der weit geringeres Schwankungen, denen der Ertrag des Grundbesitzes im Vev- gleich mit anderen Capitalanlagen ausgesetzt ist, sondern auch besonder- wegen der Sicherheit der Anlage räthlich sei, daß ferner da- Rittergut Taucha nach der beigefügteu Rentabilitäts berechnung keineswegs einen unverhältnißmäßig geringen Ertrag gewähre, außerdem auch die Rücksicht auf eine zweckmäßige, durch de« Fortbefltz diese- Gute- bedingte Arrondirung de- Gerichtö- sprengels, so wie der Umstand den Verkauf widerrache, baß eS noch zweifelhaft sei, ob nicht mehrere in der Nähe gelegene Dorfschaftkn als Aubehörungen des Rittergute- Taucha an gesehen werden müßten, indem sie in den ältern Lehnbriefen über letzteres mit aufgeführt würden, und ob nicht sonach die von ihnen der Stadtcasse zufließenden nicht unbedeutenden Ein nahmen an Erbzinsen, Gefällen, antheiligen Jagdpachtgeldern rc. mit der Veräußerung des Gutes der Stadt entgehen möchten. Im Uebrigen glaubt sich der Wohllöbliche Stadtrath für die Prolongation mit Herrn Veronelli um so unbedenklicher erklären zu können, als er demselben da- Zeugniß nicht versagen kann, daß er jederzeit auf das Pünktlichste seinen Verpflichtungen nach gekommen sei, die Felder diese- Gutes zum Theil nicht unwe sentlich metiorirt habe, und die von ihm genehmigte Erhöhung des jährlichen Pachtzinses sowohl dem Werthe des Gute-, al- dem Verhältnisse desselben zu anderen städtischen Besitzungen entspreche. Da- Collegium trat nach Anhörung de- von der Deputation zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über diesen Gegenstand erstatteten sehr ausführlichen Berichte-, worin selbige für jetzt die Beibehaltung diese- Gutes und die fragliche Con- tract-verlängerung bevorwortete, aus den von dem Wohllöblichen Stadtrathe geltend gemachten Gründen Dessen Beschlüssen all seitig bei, fand jedoch gleichzeitig für angemessen, Wohldenselben zu ersuchen, wegen Ermittelung der Pertinenzqualität der obge dachten Ortschaften zu dem Rittergute Taucha, welche von nicht geringem Einflüsse auf die Beurtheilung der Rentabilität dieser Besitzung erscheint, die nöthigen Erörterungen fördersamst anzu- stellen. Nachdem das Plenum hiernächst zur Ablösung eine- auf einer Wiese in CunnerSdorfer Mark haftenden Erbzinse- von jährlich 1 Thlr. 4 Gr. 8 Pf. die erforderte Zustimmung einstimmig er» theiit hatte, verschritt man zur Wiederbesehung der zur Erledi gung kommenden Archivar-- und Protocollantenstelle. Die Wahl
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