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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.03.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-03-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184703047
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470304
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470304
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-03
- Tag1847-03-04
- Monat1847-03
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.03.1847
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eben 017. 198 a/U. n ge- rnden ähren >e bei zahl sagen uävor ind, irische!« ks und Lehrer, liebend . Aber später au. ?a«r«. Haus. Sav. gvldves Gtr. 16. n. l. um. irburg. sie«. Sieb. cnberg. n. Haus. Hotel de r, Stadt Stadt Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ «s. Donnerstag, den 4. März. 1847. Bekanntmachung. Diejenigen Studirenden der Medicin, welche königliche, Meißner Procuratur-, Ministerin!- oder FacultätSstjpendieü' genießen, »erden andurch aufgefordert, . den «. März I84V, welcher zu Abhaltung der ersten halbjährigen Prüfung pro term. komilÜ8e. angesetzt worden, Nachmittags um 2 ^thr in dem PrüsungSsaale der medicinischen Facultät sich einzusinden. Zugleich wird die genaue Beobachtung der Vorschriften der Stipendiaten-Ordnung wiederholt in Erinnerung gebracht und haben alle Diejenigen, welche denselben nachzukommen unterlassen, die daraus erwachsenden Nachtheile sich selbst zuzuschreiben. Leipzig, den 10. Februar 1847. Die medieinische Facultät daselbst. Or. Wemdler, d. A. Decan. RslNdlslA. 1 Bemerkungen über den Gang dieser Angelegenheit voraus, um Sitzung der zweiten Kammer am 2. März 1847.1 namentlich die Deputation von dem Vorwurfe zu reinigen, als Die Kammer begann heute in Gegenwart der Staatsminister I sei sie allein oder überhaupt daran schuld, daß diese so wichtigen ».Könneritz, v. Carlowitz und v. Faltenstein die Berathung Sachen erst so spät zur Berarhung in die Kammer gelangt, des Berichtes der 1. Deputation 1. über das Decket, d a s I Hierauf erhebt sich StaatSmin. v. Könne ritz: die Deputation Verfahren bei außerordentlichen Landtagen be-Ihabe sich damit einverstanden erklärt, daß über die Principftage treffend, vom 21. Januar 1847, ingleichen II. über die in I jetzt nicht verhandelt werde, daber enthalte sich auch die Regie re dritten öffentlichen Sitzung der 2 Kammer vom 26. ej8li. I rung, die von jener angeführten Gründe zu widerlegen; nur wolle zur Sprache gekommenen Zweifel gegen die Verfassung-- er erwähnen, .warum die Regierung diese Frage nicht jetzt zur mäßige Zusammensetzung dieser Kammer 1. hat I DiScussion und Berathung gebracht wissen wolle. Diese Gründe die Deputation vorgeschlagen: iw 'Kammer wolle 1) mit der »lägen theils in der Natur des außerordentlichen Landtags, der in jenem Decrete ausgesprochenen Ansicht, daß! nur auf vier Wochen festgestellt; theilS im Zusammenhänge das Verhältniß der ordentlichen und äußerordent-1 dieser Frage mit andern wichtigen, daher man eine Trennung lichen Landtage zu einander im Allgemeinen durch! nicht wohl vornehmen dürfe, besonders über die Wirksamkeit der eine an eine künftige ordentliche Ständeversamm-1 Stande bei außerordentlichen Landtagen; je mehr man dieselbe lung zu bringende (Gesetz-) Vorlage geregelt! bei außerordentlichen Landtagen ausdehne, desto mehr beschränke «erde, zwar sich einverstanden erklären, dabei aber I man die eines ordentlichen. Gegen die Anträge sub 1 und 3 im Voraus dagegen sich aussprechen, daß durch die! habe da- Ministerium durchaus nichts, da sie die Verwahrung -»gekündigte Vorlage die Wirksamkeit der StändeI nur als eine zu Protokoll gegebene Erklärung betrachte. Mehr bei außerordentlichen Landtagen einer größer»I Bedenken könnte 2. erregen, da dieser dem Dekrete geradezu ent- veschränkung, als die Verfassungsurkunde bereits I gegenzulaufen scheine; wollte die Kammer Alle- vornehmen, was ausgestellt hat, unterworfen, und daher in so n de r-1 gerade an sie gelangte, so bedürfe es eigentlich gar keiner Ver- heit die Berathung und Beschlußfassung ü b e r! Wahrung. DaS Ministerium könne diesen Antrag nur dahln andere Gegenstände, als die den außerordentlichen I verstehen, daß die Kammer im Princip nur ihre Verwahrung Landtag zunächst veranlaßt haben und von der! ausspreche, daß sie aber eS faktisch auSüben wolle in Bezug Negierung vorgelegt worden sind, der ständischen! auf das, was sie für dringend anerkenne. Die Regierung werde Wirksamkeit bei außerordentlichen Landtagen ent-1 erwarten, ob die Berathungen sich nur auf allseitig für dringend zogen werde; 2) die Befugniß, andere Berathung--1 anerkannte Dinge erstrecken würden; sollte man sie auf weniger gegenstände, als die beiden Regierungsvorlagen, I dringliche Gegenstände auSdehnen, so werde die Regierung — in den Kreis ihrer verfassungsmäßigen Wirksam-1 durch Nichterscheinen der Königl. Commissare — ihre Rechte keit ziehen zu dürfen und über selbige, so lange I wahren, wie dies die Stände ebenfalls thäten. Präsident her Landtag noch nicht geschlossen ist, zu verhan,! Braun versichert, daß die Verzögerung der Berathung des Ne beln und zu beschließen, auch bei gegenwärtigem! richtS keineswegs am Präsidium liege. Todt: einen solchen Landtage in Anspruch nehmen und in AusübungI Vorwurf habe er auch nicht aussprechen wollen. Was den bringen; 3) von einer vollständigen Erörterung! ersten Antrag anlange, so sei dessen Sinn derselbe, welchen der der hier einschlagenden Principsrage gegenwärtig I Staatsminister darin gesucht habe; bezüglich des dritten aber zwar absehen, gegen jede nachtheilige Folgerung l könne er nicht so ohne Weitere- im Namen der Deputation aber, die hieraus wider ihre verfassungsmäßigen I erklären, daß er mit dem Dekrete so ganz einverstanden sei; die Rechte etwa gezogen werden wollte, sich verwahren! Deputation glaube, Haß die Berathungen nicht lediglich auf »ab 4) der 1. Kammer von diesen Ansichten, E r -1 dringende Gegenstände zu beschränken seien, denn um da- Recht klärungen und Beschlüssen Mittheilung zugehenl zu wahren, müßten alleBeralhungSgegenstände zur Verhandlung zu lasse»." Zuerst schickt Refermt Todt einige historische l gelangen, da- schließe aber eine Sichtung derselben nicht aus.
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