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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-03-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184703140
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470314
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470314
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-03
- Tag1847-03-14
- Monat1847-03
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1847
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und Anzeiger. ^ 73. Sonntag, dm 14. März. —— 1847. Außerordentlicher iöondtag. Sitzung der ersten Kammer am 12. März. Anwesend: die Staat-minister v. Könneritz und v. Fal» kenstein. Nach Dortrag des Protokoll- und der Registrande zeigte S. K. H. Prinz Johann an, daß die l. Deputation sich constituirt, ihn ^um Präsidenten und v Erregern zum Secretair gewählt habe.. Hierauf erstattet Dr. Gross münd lichen Bericht der 4. Deputation, 1) auf eine Beschwerde Schul- ze'S au- Stötteritz gegen die dortigen Geeichte wegen Bei treibung de- Miechzrnses und „daraus entsprungenen meuchel mörderischen Verfahrens/' Diese wird formell und materiell abgewiesen. 2) üher eine Beschwerde und Petition der Seifen sieder- und Lichtziehrrinnung zu Auerbach, welche, was die Beschwerde betrifft, nach einigen Worten der Mitglieder von Erlegern, Gottschald, de- Referenten und de- Vicepras. Hübler au- materiellen Gründen abgewiesen wird. Ueber die Petition, welche auf Entwerfuttg einer Gewerbsordnung antragt, entsteht eine DiScussion, indem die 4. Deputation nicht beantragt har, was mir derselben geschehen, oder ob man sie, wie die zweite Kammer auf Antrag Tode*- beschlossen, sofort an die Staats- kegierung adgeben solle. An derselben betheiligen sich Secretair Rltterstädt, von Criegern, Vicepräsident Hübler, Hon Pp fern und der Präsident, und es wird schließlich genehmigt, daß die Petition an die 3. Deputation abgegeben werden soll, da ein Beschluß der zweiten Kammer vorliege. Man kommt nun zur Tagesordnung, Berathung des Bericht- über die Pe tition de- Schmiedemeisters Ernst Gottfried Hofmann und drei Genossen au-H a y n um ein Gesetz, welches denen, die sich bei Anmeldung von Real- und Gewerbeberechtigungen ver säumt, eine Nachfrist gestatten soll. Hierzu ist noch eine gleiche Petition auS Kleinzschocher gelaugt. Die Deputation verwendet sich für den Antrag und will, daß der nächsten Standeversamm- luvg ein solcher Gesetzentwurf vorgelegt werde. Nachdem Referent Ritterstadt dev Bericht vorgetragen, hält eS Präsident von Friesen für seine Pflicht, der Kammer die von der Deputation behauptete und bejahte Fragte der Dringlichkeit dieser Sache zur Besathung vorzulegen. Vicepräsident Hübler: diese Pe tition sei als eine unaufschiebbare nicht anzusehen, und könne die Berathung derselben füglich bis zum nächste» ordentlichen Landtage ausgesetzl bleiben^ da der Gegenstand für die Ge sa mm theit der Staatsbürger von gar keiner Wichtigkeit sei, indem hier nur von 6 Individuen die Rede. Das Argument, daß den Petenten großer Nachtheil an Hab und Gut erwachse, wenn man ihr Gesuch unbeachtet lasse, beweise nicht»; auch werde den Petenten durch den Vorschlag der Deputation gar nicht ge holfen, dä sie ja von gegenwärtigem Landtage schon das Gesetz verlangten. Gottschald ist ganz andrer Meinung und dankt der Deputation für die so freundliche Berücksichtigung der Pe tenten, deren übrigen- noch eine große Menge im Lande vor handen seien. Ptinz Johann findet eine Lücke im Deputalions- berichte, da hier nicht gesagt sei, ob die Regierung diesen Gegenstand für dringend erachtet habe, ein Einverständniß der Kammer und der Regierung aber vorhanden fein müsse. Präsident v. Friesen als Vorstand der 3. Deputation: die Regierung habe sich mit der Dringlichkeit nicht ausdrücklich rmverstanden erklärt, sondern sich dies in der Kammer zu thun Vorbehalten. Er verstehe den Ausdruck Im Decket: „ allseitiges Verßändvjß," nux von einem Einverstehen der beiden Kammern, nicht aber zwischen diesen und der Regierung. Prinz Johann ist der letzter« Meinung. Staatsmin. v. Könner ltz: die Regierung habe allerdings voraus gesetzt, daß auch sie sich mit der Dringlichkeit einverstehen müsse, keineswegs aber, daß diese Frage erst in beiden Kammern berathen werden müsse- Die Regierung habe kein Recht, zu verlangen, daß die Kammern Petitionen berathen müssen; wenn aber die eine Kammer Etwa- nicht für dringlich oder nothwendig erachte, des halb müsse eS nicht gerade auch die andere thun. v. Erteoern ist mit der Deputation einverstanden, denn: bis ciat, qui eito äktt. Domherr Vr. Schilling wendet sich gegen Vicepräsid. Hübler und giebt chm zu bedenken, daß, wenn da- Wohl des Einzelnen leide, sich dadurch immer größerer oder kleinerer Nach thell über das Ganze verbreite. Staat-minister v. Falken» stein: für so dringlich, wie dieser Ausdruck im Dekrete verstan den sei, könne die Regierung besonders nach den neueren Er fahrungen diesen Gegenstand nicht halten; ander- würde sich die Sache verhalten, wenn dir Petenten nachgewkefen hätten, daß ihrem Rechte zu nahe getreten wordm wäre. Sie hatten sich aber an ihrem Rechte selbst versäumt, seien an ihrer Lage selbst schuld; faßte aber auch die Kammer jetzt einen Beschluß, so hätten die Bittsteller damit immer noch kein Realrecht, sondern müßten dasselbe erst Nachweisen. ES liege ein großer Unterschied zwischen dem in Anspruchnehmen und dem Nachweisen der Reakrechte. Dam't erklärt sich Starke ganz einverstanden, v. Hohen- thal-Püchau vertheidigt die Deputation, die viele freie Stun den, also Aeit gehabt habe, die Petition zu berathen, die Frage der Dringlichkeit habe sie Der Kammer zu beantworten überlassen müssen; daß die Petenten den Nachweis ihrer Rechte würden liefern können, habe die Deputation freilich vorausgesetzt. Der Oeputationsantrag sei so unschuldig, daß er nicht ejnsehe, warum die Kammer ihm nicht beirreten wollt, v. Heynitz stimmt mit der Deputation; v. Po fern ebenfalls, aber aus Billigkeit. Präsident v. Friesen: ihm scheine dir Sache dringlich zu sein, nicht bloß im Interesse der Einzelnen, sondern im Interesse der Gesitz^edung. Man könne nicht wollen, daß die Klage: Jemand sei in seinem wohlerworbenen Rechte durch Gesetze gestört worden, langer gehört werde;« es dürfe nicht länger eine solche Unsicher heit des Besitzes bestehen, v. Welck findet eine solche gar nicht, hält auch den Deputationsantrag nicht für so unschuldig, wa- v. HohenthalPüchau zu einer Bertheidigung der Unschuld veranlaßt, v. Potenz: der Begriff „dringlich" habe nicht ganz genaue Grenzen; schaden werde es aber nichts, wenn man sich schon jetzt mit dieser Sache beschäftige, denn sie führe wenig stens nicht zur Verlängerung des Landtag-. Prinz Johann: Sie haben die Erklärung des Ministeriums gehört; wollen Sie, wie Sie früher beschlossen haben, dem Dekrete nachgehen, so dürfen Sie das Materielle nicht berathen. v. Po fern wieder holt seine frühere Erklärung. Gottschald bringt noch einen Grund, nämlich die Belästigung der KreiSdirectionen und de- Ministerium-, zu deren Fernhaltung dir Ständeversammlung
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