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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.03.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-03-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184703163
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470316
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470316
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-03
- Tag1847-03-16
- Monat1847-03
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.03.1847
- Autor
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I Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ 75. Dienstag, dm 16. März. 1847. Bekanntmachung. Hoher Anordnung zufolge findet gegen das Ende jedes akademischen Halbjahre- eine Revision der Universitätsbibliothek statt, und es werden hiernach Alle, welche dermalen Bücher aus derselben entliehen haben, hierdurch mit Beziehung auf h. 25 u. 26 det Bibliothekordnung aufgefordert, diese in den nächsten Tagen und spätestens bis Sonnabend den 20. d. M. zurückzuttrfrrn. Leipzig, am 15. März 1847. Die Universitätsbibliothek. - , Ger-dorf. Morgen Mittwoch den 17. März 1847,^Abends 6 Uhr, ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Zur Berathung kommen: 1) Gutachten der Deputation zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen über den Antrag de- Herrn Ander- auf Einführung der Stenographie als Lehrgegenstand in den Bürgerschulen, 2) Gutachten derselben Deputation über die ihr zur Prüfung überwiesenen XI. XU. u. XIII. des diesjährigen Budget-, 3) Gutachten derselben Deputation über da- Rathscommunicat, die Erhöhung der Lehrergehalte an der Realschule s. w. d. a. betreffend. . .... . .. Warnung. In dem Dresdner TagebLatte vom 12. März d. I. befindet sich unter dieser Ueberschrlft folgender Aufsatz: ES sind gestern eine große Anzahl Briefe, datirt: Frank furt a. M, den 1. März 1847, an hiesige Privaten ab- gegeben worden, worin Staats-Anleihen - Loose, sowohl in Original-Loosen, als auch in Promeffen, Angeboten werden. Unter Andern werden dann offerier: Original-Loose der Königlich Sardinischen Anleihe vom Jahre 1844 zum Preise von 35 Fl. oder 20 Thlr., welche in Berlin mit 8^/4 notirt und hier mlt 10, höchstens 10^/4 Thlr., zu haben find; ferner: Original - Loose deb Kurfürstlich Hessischeil Anleihe vom Jahre 1845 zum Preise von 105 K. oder 00 Hhh., welche in Frankfurt a. M. 32^ Thlr. notirt sind und hier mit circa 88 Thlr. zu haben sein dürften. Ich halte e- daher für Pflicht, da- mit den Börsen- Coursen nicht speciell vertraute Publicum über den Werth derartiger Offerten aufzuklären und vor deren Benutzung zu warnen. Dresden, am 11. März 1847. C. W. I. Kockel, verpflichteter Wechselsensal. Die iM Vorstehenden gedachten Offertenbriefe, von welchen bei dem Einsender dieses, dessen Name bei der Redaction d. Bl. zu erfahren ist, ein Exemplar zu Jedermanns Ansicht bereit liegt, sind auch ln Leipzig, so wie wahrscheinlich in den meisten Städten Sachsens, in großer Menge vertheilt worden. Sie sind unterzeichnet: Fried r. Becker, Banquier. Schon seit vielen Jahren kommen von dem obengenannten Hause in kurzen Pausen wiederholt derartige Offerten in die Welt, und müssen daher doch einen für den Absender reichlichen Erfolg finden. Da nun Einsender dieses wenigstens einige Fälle mit Bestimmtheit kennt, in welchen sich Privaten durch die Ln das vortheilhaftefte Licht gestellten Anpreisungen des erwähnten Frankfurter Hauses täuschen ließen, so hält er es für seine Pflicht, obiger Warnung noch einige Worte, die er in ihrer vollsten Ausdehnung vertritt, hjn- znzufügen. Das Geld nämlich, welches für Promessen von Lotterie- Anleihe» oder noch mehr für Loose österreichischer Güterausspie lungen, welche letztere in Hachsen sogar zu den gesetzlich verbotenen Spielen gehören und von denen trotzdem von dem gedachten Hause zahlreiche Offerten kierher kommen, da- Geld für alle diese Spielbetheiligungen ist in den meisten Fällen so gut wie verloren. Hat der Käufer des LoofeS das ziemlich fabelhafte Glück, einen kleinen Gewinn zu erlangen — bei Promessen und Güterlotterieen gewiß ein seltener Kall! — so erhält er mit der Anzeige davon die Aufforderung, da- Gewinnlos- Behufs der Zahlung einzusenden, welcher Einsendung gewiß von den meisten Inhabern im guten Vertrauen auf ein „Banquierhaus" ohne Weitere- Folge geleistet wird, sofern sie nämlich nicht schon ein mal gewitzigt worden sind. Anstatt baaren Geldes erfolgt jedoch die Zusendung anderweitiger Promeffen -der Loose. Nun sind zwei Falle möglich; entweder geht das Spiel so fort, bis der arme Glückliche zuletzt durch eine Niete von dem vielen unnützen Porto, denn da- muß er natürlich bis auf den ersten Offerten brief nunmehr allein tragen, befreit wird, oder der Gewinner nimmt, sein Schicksal voraussehend, die neuen Loose, welche vor erst wohlweislich nur in Anweisungen auf die Original-Loose, sogenannten Certificaten, bestehen, weil der Ausender es immer so einrichtet, daß er noch herausbekommt, nicht an, so hat sich folgende Praxis gebildet. Das Frankfurter Haus antwortet auf den das neue Spiel ablehnenden Brief gar nicht, antwortet auch auf weitere das Geld verlangende Briefe nicht, und diese letz teren müssen doch srankirt sein Hieraus entsteht ein Ingrimm bei dem Gewinner und er entschließt sich dazu, die ihm kom menden 2 Thlr. 22 Sgr., um die Sache ohne weitere Porto verluste zu beenden, auf das Frankfurter Haus abzugeben. Das Papier wird natürlich nicht honorier und kommt zurück. Da- Frankfurter Haus entschließt sich aber vielleicht dazu, folgenden Brief an den Gewinner zu schreiben, der, wenn auch unfrankirt, doch angenommen wird, weil der Empfänger etwa glaubt, daß damit das Mißverständnis wegen Zurückweisung der Abgabe aus geglichen werden könnte: , . .„Antwortlich Ihres Werthen v. — beträgt Ihr Gut haben nur 2 Thlr. 20 Sgr. (es wird aber nicht gesagt, warum 2 Sgr. weniger!) und bietet sich bei mir tägliche Gelegenheit dar, in dessen Besitz zu gelangm. Ich bitte
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