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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-03-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184703255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470325
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470325
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-03
- Tag1847-03-25
- Monat1847-03
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1847
- Autor
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Anzeiger. 84. Donnerstag, .dm 25. März. 1847. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die am Sonntage Palmarum stattfindende Confirmation der Katechumenen auch in diesem Jahre in der Thomas- und Nicolaikirche Vormittags erfolgen soll, und wegen des Frühgottes- diensteS folgende Einrichtung getroffen worden ist: 1) Früh 7 Uhr ist Beichte und Communion. 2) Die Confirmanden finden von halb V Uhr an ihren Eintritt irr die Sacristei der Kirchen, von wo aus sie auf die ihnen bestimmten Plätze geführt werden. 3) Den Aeltern der Confirmanden wird nur gegen Einlaßkarten, welche sie von den Herren Geistlichen zu empfangen haben, der Eintritt in das Schiff der Kirche ebenfalls UM halb V Uhr gestattet; 4) Für alle übrigen Theilnehmer an der Feier werden die Emporkirchen um ^9 Uhr und die Eingänge in das Schiff der Kirche um 9 Uhr geöffnet werden. , 5) Der Gottesdienst beginnt um 9 Uhr. Auch in der Neukkrche erfolgt die Confirmation der Katechumenen, wie bisher, während des Frühgottesdienstes. .. Leipzig, den24. März 4647. Die Kircheninspeetion zu Leipzig. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Großmann, Sup. Otto. . Bekanntmachung. Rach einer vom Könkgk. Bayerischen Landgericht Weilheim uns gemachten Mittheilung ist daselbst für einen gewissen Gabriel Ostler, Gohn Siegmund Ostlers von Forst^Mvelcher letztere als Handlungsbeflissener hier in Leipzig sich verehelicht und vorgenannten Sohn hinterlassen haben soll, aus cMr Erbschaft eine Summe Geldes hinterlegt. Da von uns angestellte Erörterungen erfolglos geblieben sind, so fordern wir Ernannten Gabriel Ostler, eventuell dessen rechtmäßige Erben andurch auf, sich bei uns zu melden und weitere Auskunft zu erwarten. . Leipzig, den 12. März 1847. ' DerRathderStadtLeipzig. Otto. Außerordentlicher Landtag. Sitzung der ersten Kammer am 22. März. Die erste Kammer hielt heyte Ahend noch eine Sitzung, um den Bericht ihrer ersten. Deputation „über das Decret: das Verfahren bei außerordentlichen Landtagen be treffend, vom 21. Januar 1847, so wie über die in der dritten öffentlichen Sitzung der zweiten Kam mer zur Sprache gekommenen Zweifel gegen die verfassungsmäßige Zusammensetzung dieser Kam mer" zu berathen. Gegenwärtig waren der Staatsminister v. Koenneritz und 30 Kammermitglieder. 1)r. Gross refe- rirte und zwar zunääMn^n ersten^Lhekl des Berichts, welcher de« Schlusantrgg enAM: „beider Zusicherung der StaatSregierunL^Dl Erledigung der in Ansehung des Verhältnisses außerordentlicher Landtage zu den ordentlichen hervortretenden Zweifel eine be sondere Vorlage an die künftige ordentliche Stände versammlung gelangen zu lassen, Beruhigung zu fassen." — Dieser Antrag wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Zweitens schlägt die Deputation, um auch ihrer seits zu Beseitigung der angeregten Zweifel mitzuwirken, vor, die Erklärung im Protokoll niederzulegen: „daß sie die von der hohen StaatSregierung genommene Ansicht über die, deshalb angeregten Bedenken 1) „daß ein bäuerlicher Wahlbezirk — der drei und zwanzigste — bei dem gegen wärtigen Landtage gänzlich unvertreten ist und bleibt, 2) daß mehrere Stellvertreter von Abgeordneten einberufen worden sind, welche bereits am vorigen Landtage oder doch unmittelbar nach dem selben gänzlich ausgeschieden sind, und endlich 3) daß die Ein berufung dieser Stellvertreter durch die Regierung erfolgt ist — so wie namentlich die Bedenken über die Anwen dung der Uebereinkunft vom Jahre 1836/37 auf tz. 69 der Verfassungsurkunde als verfassungs> mäßig anerkenne." Nachdem Prinz Johann hierzu eine Erläuterung gegeben, bemerkt Schanz: Nach der Landtags- Ordnung solle, jeder Bericht drei Tage in den Händen der Mit, glieder sein, ehe er zur Berathung gelangen dürfe. Dies sei hier nicht geschehen, man möchte daher doch erst die Kam mer fragen: „ob sie sofort über den vorliegenden berathen und beschließen wolle." Präsident v. Friesen erklärt sich geneigt, dies zu thun. Referent vr. Gross: das sei wohl nicht nöthig, da das Erscheinen des Berichts schon am Sonnabende an gekündigt worden sei. Schanz: vorgelegt sei er aber heute erst worden, und darauf komme es an. Präsident v. Friesen ist derselben Ansicht und stellt die gewünschte Frage an die Kammer, welche sie einstimmig bejaht, dahin, daß die Be rathung sofort vorgenommen werden solle. Da aber Niemand das Wort nimmt, so schließt der Präsident die Debatte, und der Antrag wird, da der Referent ebenfalls nichts hinzu fügt, einstimmig angenommen. Weiter bemerkt Re ferent 1)r. Gross in Maßgabe des Berichts zu den ferneren Anträgen der zweiten Kammer aä 1. b. an. „man habe zwar nicht ve-kannt, daß eS wünschenSwerth sei, Fürsorge zu treffen, daß auch bei außerordentlichen Landtagen einzelne Wahlbezirke
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