Leipziger Tageblatt und Anzeiger. Sonnabend, den 27. März. 1847 Bekanntmachung. Von und mlt dem Grünen Donnerstage an bis mit dem 31. Oktober d. I. wird der Frühgottesdienst an Sonn- und Festtagen in den beiden Hauptkirchen zu St. Thomä und St. Nicolai, so wie in der Peterskirche seinen Anfang wiederum um 8 Uhr nehmen. ^ Der übrige Gottesdienst aber erleidet dadurch keine Aenderung. Leipzig, den 24. März 1847. Die Kircheninspection zu Leipzig. Der Rath der Stadt Leipzig. * vr. Großmann, Sup. Otto. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger Ostermeffe beginnt den Lv. April und endigt mit dew 8. Mai. 2) Während dieser drei Wochen können alle inländische, so wie die den Zollvereinsstaaten angehörenden Fabri kanten und Handwerker, ohne einige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, öffentlich hier feil halten und Firmen aushangen. 3) Gleiche Berechtigungen haben alle andere ausländische Fabrikanten und Handelsleule. 4) Außer vorbedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel, so wie das Aushängen von Handelsfirmen auch aller und jeder sonstiger äußerer, die Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Verkaufs, allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu bO Thalern verboten. 5) Jedoch ist zur Auspackung und Einpackung der Waaren die Eröffnung der in den Häusern befindlichen Meß- localien in der Woche vor der Böttcherwoche und tn der Woche nach der Zahlwoche gestattet. frühere Eröffnung,-so »ji. Hstiro Schließung eines .solchen DertaufSiBoalS wird, außer der sofortigen Schließung desselben, mit einer Geldstrafe, nach Befinden bis zu 2b Thalern belegt. 7) Allen ausländischen, den Aollvereinsstaaten nicht angehörigen Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meß wo che, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet. . ' - 8) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, werden durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. 9) Was endlich den, auch auswärtigen Spediteurs, unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Betrieb von Meß- speditionsgeschästen betrifft, so verweisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20. October 1837 erlassene Regulativ, die Betreibung des SpedirionShandelS allhier betreffend. Leipzig, den 19. Februar 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. , , Otto. Sächsisch-Baiersche Eisenbahn. Dom 1. April d. I. bis auf weitere Bekanntmachung werden täglich folgende Züge abgefertigt, und zwar Personenzüge . gleichzeitig »on Leipzig, Zwickau und Ikeichendach um 0 Uhr Morgens, um 12 - Mittag-, um 6 - AbendSz s Güterzüge mit Personenbeförderung gleichzeitig von Leipzig und Reichenbach um Uhr Morgen-, — um b ^ Nachmittags. Angehalten wird mit sämmtlichen vorgedachten Güterzügen außer an den Hauptstationen auch bei Gaschlvih, Böhlen, Brettingen, «erstenberg und Neumark. Zwischen Zwickau und Werdau gehen täglich besondere Tüterjüge, mit welche« jedoch kein« Personen befördert werden. Leiptig, 22. März 1847. Direetorium der Sächsisch-Baierschen Eisrnbahn-Compagnte. vr. H offmann, F. A» Dorn.