Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.03.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-03-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184703293
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470329
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470329
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-03
- Tag1847-03-29
- Monat1847-03
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.03.1847
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
n die leßcn iesene und esohn ger, rnden st an >847. er, senen. liebe- ein- für -üften Zerren Leben welche lckten, uer. ten. ondon. on. aum. Baum. Rusfie. »um. mburg. eSlau. . Riesa. Haus, nmenb. Vav. nberg. >. eutsches »«. aum. 7. mburg. kailand. -u.Hof. Bav. S- Ltipzigcr Tageblatt UNd Anzeiger. ^ 88. Montag, dm 2S. März. 1847. Erinnerung an Abentrichtung der Jmmobiliar-Brandcaffen-Beiträge. Am 1. April d. I. sind die für den 1. halbjährigen Termin laufenden Jahres gefälligen Beiträge zu der LandeS-Jmmobillar- Brandversicherungsanstalt und zwar nach 9 Pfennigen von jeden 25 Thalern Versicherung zu entrichten. Die hiesigen Hausbesitzer werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Beiträge vom obgedachten Tage an und längsten- binnen L4 Tagen zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort executivische AwanqSmaßreaeln gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, den 2V. März 1847. Der Rath der Stadt Lekviia. Otto. ^ Bau- und Betriebsverwaltung bei der sächsisch-baierscheu Eisenbahn gestellten besondern Anträge, und zwar zuvörderst den Antrag betrifft: 1) daß diese Verwaltung einem Directorium übergeben werde, ln welchem sich Personen befinden, welche in festem Gehalte stehen und ihre ganze Thätigkeit diesem Berufe widmen, so wie, daß bei Zusammensetzung und Wahl de- Directoriums auf die erforderliche Geschäftserfahrung für die einschlagende« technischen und kaufmännischen Fragen Rücksicht genommen werde; so halten Wir UnS im Allgemeinen überzeugt, daß Seiten der getreuen Stände mit diesem Anträge zwar den Befugnissen der Verwaltung nicht hat vorgegriffen werden mögen, welcher zu über lassen sein wird, waS sie in der gedachten Hinsicht zu Erreichung des Zwecks für nützlich und erforderlich erachtet. In so fern jedoch die in jenem Anträge enthaltenen Andeutungen im Wesent lichen mit den für die Organisation des fraglichen Geschäftszweigs gehegten Absichten der Regierung übereinstimmen, wird hierbei auch die geeignete Berücksichtigung jenes Antrags stattfinden können. Der Antrag, 2) daß das Direktorium unmittelbar unter dem betreffen, den Ministerium stehen und mit den erforderlichen Befug nissen zu Verwaltung und Beschleunigung der Geschäfte versehen werden möge, entspricht der Bestimmung, welche Wir über die Stellung und den Wirkungskreis der erwähnten Behörde zu treffen gemeint sind. Auch sind Wir, dem ferneren Anträge gemäß, damit ein verstanden, 3) daß die bei der sächsisch-balerschen Staatsbahn Angestellten in der Regel durch diese Anstellung nicht die Staats dienereigenschaft im Sinne des Staatsdienergesetzes erhalten sollen, um so mehr, als sich hiernach unsere Regierung nicht behindert sehen wird, zu Erlangung geeigneter Individuen, namentlich für die höheren Functionen, die erforderlichen Ausnahmen eintreten zu lassen. Dem Anträge, 4) daß für die Gehalte der Direktoren, Oberingenieurs und übrigen Beamten ein Normaletat entworfen und den Ständen zur Genehmigung vorgelegt werde, , steht zwar ein erhebliches Bedenken nicht entgegen; Wir mögen jedoch nicht unbemerkt lassen, daß die wechselnden Bedürfnisse einer Verwaltung, wie die hier fragliche, die genaue Einhaltung 'eines diesfallsigen Normaletats in Bezug auf Zahl und Gehalts- Die Sächsisch-Baierfche Eisenbahn. Die Uehergabe der Sächsisch-Baierschen Eisenbahn an den Staat wird dem Vernehmen nach nächsten 1. April erfolgen. Der Staat übernimmt die Eisenbahn dergestalt, daß jede Aktie der Gesellschaft bis mit dem Monat September 1855 mit 4 pCt. verzinst, hernach aber gegen ein 3 pEt. Zinsen tragendes StaatSpapier umgetauscht werden soll. Dem künftig zu bildenden Tilgungsfonds für die aus der Uebernahme deS Aktienkapitals ent stehenden Schuld wird */z pCt. dieser Schuld nebst den durch die zurückgezahlten Eapttalien entstehenden Amsüberschüssen alljähr lich zugewiesen, hierbei jedoch ausdrücklich die Verstärkung des 'Tilgungsfonds und Beschleunigung der Tilgung Vorbehalten. Die Verhandlungen mit der Herzogl. Altenburgischen Regierung wegen Abtretung des ihr an der Eisenbahn zustehenden Antheils an den Sächsischen Staatssiscus sind ihrem Abschlüsse nahe. Wegen der übrigen von den Ständen gestellten Anträge heißt es im Landtagsabschiede folgendermaßen: „Wenn sich die getreuen Stände in Absicht auf denFortbau der gedachten Bahn zu dem Anträge bewogen gefunden haben: daß, wenn die StaatSregierunL aus dem Erfolge der ange- stellten Untersuchungen über die zweckmäßigste Ausführung der Überschreitung de- Göltzfchthales die Notwendigkeit und Zweckmäßktzkeit der Ausführung der projeetirten Ueber brückung abnehmen sollte, sie sodann denj Ständen annoch Mittheilung über den Stand der Sache und den Kostenbetrag behufs der Zustimmung zu Ausführung de- Baues machen möge; so wollen Wir, verschon vorliegenden, sehr gründlichen technischen Gutachten unerachtet, die gewünschten nochmaligen Erörterungen zwar anstellen, werden aber, wenn diese in so weit ein günstiges Resultat ergeben, daß das jetzt vorliegende Projekt eine entsprechende wesentliche Modifikation erleiden kann, die Bahnverbindung an der fraglichen Stelle, in Gemäßheit der erlangten Ergebnisse, in Ausführung bringen, dagegen, wenn bei den gedachten Erörte rungen die Unvermeidlichkeit einer Ueberbrückung de- Göltzfchthales unverändert in der jetzt projectirten Maaße sich Herausstellen sollte, der nächsten Ständeversammlung darüber geeignete Mittheilung zugehen lassen. Wir hoffen jedoch, daß die getreuen Stände den dann etwa schon geschehenen Vorschritten ihre Zustimmung nicht vorenthalten werden, wenn mit einem zu langen Verzüge derselben für den Verkehr und den Ertrag der Bahn wesentliche Nachtheile oder Verwickelungen bezüglich des mit der Krone Baiern bestehenden StaatsvertrageS zu besorgen sein follten. So viel die vott den getreuen Ständen in Hinsicht auf die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite