>. und z . Anzeiger. ^ W6. Sonnabend, den 10. April. 1847. Bekanntmachung. An Gemäßheit Hoher Anordnung und der akademischen Gesetze wird hierdurch Folgendes bekannt gemacht: 1) Die in dem nächsten Sommersemester auf hiesiger Universität zu haltenden Vorlesungen nehmen am 10. Mai ihren Anfang. Da eS nun eben so nothwendig als räthlich ist, daß die Studirenden den Anfang der Vorlesungen nicht verabsäumen, weil biesek Theil sehr wichtig ist und weil bei Verleihung akademischer Beneficien der fleißige Besuch der Borlesungen vom Anfang bi- zum Schluffe ganz besonder- berücksichtigt werden wird, so »Herden die Stadirenden ln ihrem eigenen Interesse aufgef-e-ert, sich zu der angegebenen Zeit pünktlich einzufinden. . 2) Hat jeder hiesige Studirende sich über seinen Aufenthalt wäbrmd der Ferien auSzuwekfen und dieserhalb innerhalb der ersten acht Tage nach Beginn de- neuen Semester- vor der Unterzeichneten Commission unter Producirung der erforderlichen Zeugnisse, bei Vermeidung der in den akademischen Gesetzen angedrohten Ahndung sich zu melde«. 3) Die gedruckten Verzeichnisse über die im nächsten Semester zu haltende« akademischen Vorlesungen find in der Expedition de- Univerfität-gericht- und in der Seligsten Buchhandlung zu erlangen. ' ^ ^ Leipzig, den 30. März 1847. Die zur Jmmatriculation der Studirenden allhi.er nkedergesetzte Commission. v. Broizem, vr. v. d. Pfordtea, vr. G. Morge»-eim, Kreisdkrector und Regierung-bevollmächtigter. z. A. Rector. Universität-richter. .... i. r«. Sächsisch - Bayersche Staats - Eisenbahn. auf die von dem Direktorium der Sächsisch-Ba-erschen Eisenbahn-Compagnie unterm 23. März l. I. erfolgte Kündigung de- für gedachte Compagnie contrahirten Priorität-,Anlehn- wird auf Verordnung de- Königlichen Hohen Finanzministeriums nach Uebergang der fraglichen Bahn auf den Staat-fiscu- von der Unterzeichneten Direktion annoch bekannt gemacht, daß dem in den SubscriptionSbedinqungen sub 4e. gedachten Präjudiz, wonach derjenige Subskribent, welcher spätesten- bi- Ende Juni 1847 die Einzahlung von 100 Thlr. nicht erfüllt hat, von der Theilnahme an der Anleihe ausgeschlossen sein und nur Anspruch auf Rückzahlung desjenigen,, was er über 10"/,, eingezablt hat, ohne Zinsen haben soll, keine weitere Folge gegeben werden wird, und mithin die unterlassene Volleinzahlung weder den Zins- noch Prämienverlust, noch den der ersteingelegten 10"/o nach sich zieht, so wie daß die Einlösung der Obligationen schon vom L Mai d. I. an mit Zinsen bi- zur Zahlung und der Prämie bei der Haupteaffe allhier erfolgen kann. ^ Leipzig, den 9. April M7. Königliche Direktion der Sächsisch - Bayerschen Staats-Eisenbahn. . Schill. Sächsisch Bayersche Staats - Eisenbahn. Von nächstem Sonntage den 11. d. MtS. an soll bis auf Weitere- auch mit dem Mittags 12 Uhr von Leipzig, Zwickau und Reichenbach adgchend-a Person,Njug« bei Gaschwitz, Böhlen, Brettinge», Gerilenbera und Renmark angehalten «erden. L«'„!g, den s. April 1847. Königliche Direktion der Sächsisch - Bayerschen Staats » Eisenbahn. Schill. Wiesenverpachtung. Nachstehende der hiesigen Stabt gehörige Wiesen, als: ^ ^ 31/2 Acker 25 Rth. Bauerwiese vor dem Zeitzer Th-re, 2?/i - 30 -- Schafwiese bei Ltndenau, 10- 51 - hinter Wahren, 15*/, - 50 - Aabelsche Wiese bei Barneck, - 21 - schön« Lehde bei Leutsch, , E , bl - Schtlbwiese bei Liadena«,