Leipziger Tageblatt und Anzeiger ^ 163. Gonnn-e»-, dm 12. Juni. 1847. Bekanntmachung. Bei der bevorstehende» Einführung eines Regulativs für Ausübung der Gast- und Schanknahrung in hiesiger Stadt, welches außer den bis jetzt concefsionirt gewesenen Schenkwirthen auch alle diejenigen betreffen wird, welche gewerbsmäßig Gäste setzen und mit Speise und Getränk bewirthen, hat es sich nothwendig gezeigt, diejenigen Personen, welche gegen wärtig ein solches Gewerbe, gleichviel ob mit oder ohne Concesfion, betreiben, genau zu ermitteln, um dieselben bei der künftig dafür erforderlichen ConcesfionsertheiluriH thunlichst zu berücksichtigen. Es werden daher hierdurch alle diejenigen, welche gegenwärtig daß gedachte Gewerbe betreiben, insonderheit also Schenkwirthe, Speisewirthe, Conditoren, Schweizer- Zuckerbäcker, Destillateurs, Liqueurfabrikanten, Bierbrauer, Branntweinbrenner, Inhaber von Wein-, italiänischen Waarenhandlungen, Kaffeewirthschaften und Restaurationen u. s. w., insofern dieselben Gäste setzen und mit Speise und Getränk bewirthen, aufgefordert, sich innerhalb Sechs Wochen und spätestens bis zum L«. Juli diese- JahreS bei der Rathsstube zu melden, auch dafern sie Reversabschriften besitzen, diese gleichzeitig vorzuzeigen Wer diese Meldung innerhalb der bestimmten Frist unterläßt, kann bei der mit dem neuen Regulativ eintretenden Concessionsertheilung i keinem Falle berücksichtigt werden. rn Falle berücksichtigt Leipzig, den 31. Mai 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. l)r Gross. Tagesbefehl au die Eommunalgarde zu Leipzig de« 11. Juni 1847. Jum vierten Exerciren rücken: das Iste Bataillon Mittwoch den 16. Juni, aber zum Sten und 4ten Exerciren aus. 2te - Freitag 18. Ste - Montag - 21. 4te - Mittwoch - 23 - di« GSeadron Sonnabend den 1V. Juni und Dienstag - 22. , Die Mannschaften haben sich hierzu an den genannten Tagen in vorschriftsmäßiger Die-stkleidung, ohne vorher- grgangeneS Dienstsignal, auf ihren Sammelplätzen zu der aus den EommandirdilletS angegebenen Zeit zu versammeln. Im Fall daS Exerciren an einem dieser Lage nnterbteiben müßte, wird das Signal: Lös! geschlagen und geblasen werden. Der Commandant der Commü.nalgarde. H. W. Sreumeister, Pa- Betteln betreffend. (Eingesendet.) Es ist traurig, daß man sich in unserem Leipzig, wo in der That viel für Nothleidende jeder Claffe gesorgt wird, veranlaßt.sehen muß, über eine Angelegenheit zu sprechen, die, falsch verstanden, leicht zu der Beschuldigung führen könnte, daß eS mit unserm Wohlthätigkeitssinne gar nicht so weit her sei. Es betrifft dieß, zrv deutlich zu sprechen, eine in unserer Stadt herkömmliche Bettelei, die geschäftsmäßig Frei tags betriebm wird. Schreiber dieses gehört wahrlich nicht zu denen, welche Bedürftige unbefriedigt von der Thür weisen, scheut sich aber nicht und gewiß im Sinne vieler seiner Mitbürger, gegen diese lästigen Besuche öffentlich Klage zu führen. Geschieht in unserm Leipzig wirklich das Gute, dessen es sich und wohl mit Recht rühmt, warum wird diesem Unfuge nicht gesteuert? Dieser geht gewöhnlich von Personen aus, bn denen man sehr in Zweifel sein muß, ob eiye, wenn auch die kleinste Gabe, angewendet ist. Es handelt sich hierbei nicht um die Gabe selbst, sondern um Störungen, welche dergl. Personen selbst in Geschästslocalen verursachen und vor denen zu schützen es kein anderes Mittel giebt, will man sonst nicht den Borwurf der Unmenschlichkeit auf sich laden, als jemanden zu besolden, der eigens zur Befriedigung und Abfertigung dieser Leute bestimmt ist. Möchte es doch unserer wohllöbl. Behörde gefallen, diesen Worten geneigte Aufmerksamkeit zu schenken. Nur Warnung. Am 7. Juni wurde durch Geistesgegenwart das gefährdete Leben dreier Kinder gerettet; in dem benachbarten Dorfe Dölitz nämlich sah ein vorüberfahrender Haferhändler aus den Fensterritzen eines Häuschens Qualm und Rauch heraus ziehen und vernahm deutliches Kindergewimmer. Ohne sich lange zu besinnen, siürzte er mit der zufällig in seinem Fuhr-