Leipziger Tageblatt Md Anzeiger. ^l, 172. Montag, den 21. Juni. Bekanntmachung. 1847 krr Lehrling, welcher in einer Groffohandlung ausgenommen wird, ist von dem Lehrherrn längstens binnen drei en nach erfolgür Annahme bei dem Cassirer der Handlungsdeputirten anzumelden, welcher denselben gegen Erlegung Auf den Antrag des hiesigen Handelsvorstandes werden rucksichtlich der Aufnahme und des Auslernens der Lebrlinae von dm nicht zu der Kramerinnung gehörigen Mitgliedern des Handelsstandes folgende Bestimmungen getroffen. " Außer den Mitgliedern der Kramerinnung sind npr Grossokaufleute. welch« zu der kaufmännischen Steuerauote aeroaen find, berechtigt, Lehrlinge des Handelsstandes anzunehmen und auslernen. ^ ^ ^ 2. Jeder Monaten von zwei Lhalern zut Caffe der Handlungsdeputirten in die Lehrlingsrolle eintragt. Rach voSendetev LeirM ist der Lehrherr binnen gleicher Frist verbunden, ebendaselbst die Anzeige weaen Ausschreibung des Lehrlings zu bewirke^ und dafür drei Thaler an dieselbe Caffe zu entrichten. ' ' - ; »''i'.c s > .V« Nach ertztgtn? Ausschrebung de- Lehrlings hat der Lehcherr einen Lehrbrief, worin die Zeit der AnnahmeLund der brikudßHHNs Lehrjahre anzzrgedn ist, auszustellen und mit dem von ihm geführten Handlung-siegel zu besiegeln, und ist s<sh«DH hichr Lrdrbriof PM den jedesmaligen Senior und Eassirer der Handlungsdeputirten ume, Beifügung des Siegels da, Hs««m»-Hdep»eMa» «N z ^ - « ... ^ ' ' , Ohne die gehörig erfolgte Anmeldung und Abmeldung des Lehrlings findet diese zur Gültigkeit des Lehrbriefs erforder liche Wtvaüzirhung nicht statt. , ^ 6. Die Anmeldung der zir Zeit dieser Bekanntmachung bereits in der Lehre stehenden und noch nicht angemeldeten Lehrlinge ist von den Lehrhrren spätestens binnen einem Monate von dieser Zeit an zu bewerkstelligen. Jeder Lehrherr, welcher ie Befolgung vorstehender Vorschriften unterläßt, ist auf erfolgte Anzeige des Handelsvorstandes mit einer Strafe von zehn Talern zu belegen. Leipzig, den 19. Juni 147. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Gross. Bekanntmachun, wegen ausgelooster Leipziger Stadt-Schuldscheine. Bei der heute stattgehabtewffentlichen Verloosung sind nachverzeichnete, zu der im Jahre 1830 gemachten hiesigen Stadt, Anleihe von B,4OO,000 «aler gehörende Schuldscheine herausgekommen. Es werden daher deren Inhaber hiermit aufgefvrdert, den Capitaldetrag,jt den bis ultimo Decbr. 1847 verfallenden Zinsen, gegen Rückgabe dieser Scheine nebst Talons und Coupons, vom 1. Dir. 1847 an spätestens binnen acht Wochen auf hiesigem Rathhause in Empfang zu nehmen, widrigenfalls aber sich zu gewärdn, daß Capital und Zinsen auf Gefahr der säumigen Interessenten deponirt werden. Leipzig, den 14. Juni 1847 Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Gross. Lisi der ausgeloosten Stadt-Scheine. eoo« Thaler Capital Litt. ^ Nummer Nummer Numml 13 296 S81 149 344 431 I Nummer Nummer Nummer Nummer Nummer Nummer Nummer 449 L39 677 741 74o 7L4 821 i 478 638 678 Nummer 11 108 126 176 SSV Thaler Capital Ktt. Zr. Nummer > Nummer i Nummer Nummer Nummer Nummer Nummer Nummer Nummer 184 ! 364 l 814 978 11L1 1»80 1263 14»7 1610 212 790 ? l 847 1020 1136 122« 1366 1448 ISS8 217 316 79» s 92« 1 1029 1148 1236 1417 1464 .*«a 1694