Leipziger Tageblatt Md Anzeiger. 196. Donnerstag, den 15. Juli. 1847 Bekanntmachung. B-i der bevorstehenden Einführung eines Regulativs für Ausübung der Gast- und Schanknahruna in hiesiger Stadt, wel-bes außer den bis jetzt concessionirt gewesenen Schenkwirthen auch alle diejenigen betreffen wird, welche aewerbsmäßia Gäste setzen und mit Speise und Getränk bewirthen, hat es sich nvthwendig gezeigt, diejenigen Personen, welche aeqen- wärtig ein solches Gewerbe, gleichviel ob mit oder ohne Concessio», betreiben, genau zu ermitteln, um dieselben bei der künftig dafür erforderlichen Concessionsertheilung thunUchst zu berücksichtigen. Es werden daher hierdurch alle diejenigen, welche gegenwärtig das gedachte Gewerbe betreiben, insonderheit also Schenkwirthe, Speisewirthe, Conditoren Sckweirer- ZuckerbLcker, Destillateurs, Liqueurfabrikanten, Bierbrauer, Branntweinbrenner, Inhaber von Wei^ Waarenhandlungen, Kaffeewirthschaften und Restaurationen u. s. w-, insofern dieselben Gäste setzen und mit Speise und Getränk bewirthen, aufgefordert, sich innerhalb Sechs Wochen und spätestens bis zum LS. Juli dieses Jahre- bei der Rathsstube zu melden, auch dafern sie Reversabschriften besitzen, diese gleichzeitig vorzuzeigen Wer diese Meldung innerhalb der bestimmten Frist unterläßt, kann bei der mit dem neuen Regulativ eintretenden Concessionsertheilung in keinem Falle berücksichtigt werden. Leipzig, den 21. Mai 1847. Der Rath der Stadt Leiozia. ^ Or Gross. Ta gesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig den 14. Juli 1847. Das Nachexerciren derjenigen Gardisten der Bataillone, welche mit Uebungen im Rückstände sind, findet > Mittwoch den 21. Juli, Freitag den 23. Juli und Montag den 26. Juli statt. Die Mannschaften versammeln sich an diesen Tagen Nachmittags 5 Uhr auf dem Fleischerplatze und melden sich sofort uach ihrem Eintreffen daselbst bei ihrem Feldwebel oder dessen Stellvertreter zur Aufzeichnung. Wer die Meldung unter läßt oder zu spät eintrifft, hat zu gewärtigen, daß ihm die Uebung nicht angerechnet wird. Im Fall das Ererciren an einem dieser Lage unterbleiben müßte, wird das Signal: Los! gegeben werden. Der Commandant der Communalgarde. H. W. Neumeister. Mittheilungen aus den Plenarverhandlungen der Stadtver ordneten am 30. Juni 1847. Nach Eröffnung der Sitzung gab das Collegium beim Bortrag der Registrandennummern zuvörderst seine Zustim mung zu der vom Stadtrathe beschlossenen Annahme des angebotenen AblösungScapitals sür den alljährlich 23 Gr. 4 Pf. betragenden Erbzins, welchen der Gutsbesitzer Härting in Stünz von einer in Crottendorfer Flur gelegenen Felb- parzelle an das Landgericht seither zu entrichten gehabt hat. Auf der heutigen Tagesordnung stand I) daS Gutachten der Deputation zum Localstatut, über die vom Stadtrath postulirte Gehaltszulage von 25 ^ für den Neuangestellten Obernachtwächter. Die Deputation sprach sich in ihrem Gutachten dagegen aus, weil die dem Vorgänger des Neuangestellten bewilligt gewesene persönliche Gehaltszulage in der von demselben be wiesenen Brauchbarkeit und Tüchtigkeit ihren Grund gefun den, waS man von dessen Nachfolger, um demselben eine gleiche Bewilligung machen zu können, erst noch zu gewarten habe. Das Collegium trat dem Gutachten der Deputation mit überwiegender Stimmenmehrheit bei. 2) Das Gutachten derselben Deputation über die vom Stadtrathe beschlossene tauschweise Abtretung der Real jurisdiction über 11 Acker Wiese in Schleußiger Flur an das Königliche Kreisamt alltzier. Die Deputation hielt es vor einer Entschließung in der Hauptsache für nöthig, sich vom Stadtrathe zuvörderst nähere Auskunft über den Umfang und die sonstigen Verhältnisse des durch den Tausch für die städtische Gerichtsbarkeit zu erwerbenden Flurstücks zu erbitten, wozu das Plenum seine Beistimmung gab. 3) Das Gutachten der Marktdeputation über die von den Marktbudenbesitzern Herrn Römer und Genossen an das Collegium gerichtete Eingabe. ^ Die Petenten machten darin auf die Nachtheile aufmerk sam, welche die neue Budenordnung auf dem Markte für sie zur Folge gehabt habe, und baten insbesondere um Ver, stattung eines geeigneten Locals oder Platzes zur Aufbewahrung ihrer Buden außer den Markttagen. ^ ^ Letztem Punkt erachtete man als eine Pnvatsache für