und Anzeiger. Bekanntmachung. ^ Auf den Antrag deS hiesigen Handelsvorstandes werden rücksichtlich der Aufnahme und des AuSlernens der Lehrlinge von den nicht zu der Kramerinnung gehörigen Mitgliedern deS Handelsstandes folgende Bestimmungen getroffen. z Außer den Mitgliedern der Kramerinnung sind nur Groffokaufleute, welche zu der kaufmännischen Steuerquote gezogen sind, berechtigt, Lehrlinge des Handelsstandes anzunehmen und auslernen. Jeder Lehrling, welcher in einer Groffohandlung ausgenommen wird, ist von dem Ledrherrn längstens binnen drei Monaten nach erfolgter Annahme bei dem Cassirer der Handlungsdeputirten anzumelden, welcher denielben gegen Erlegun- von zwei Thalern zur Caffe der Handlungsdeputirten in die Lehrlingsrolle einträgt. 4. Nach vollendeter Lehrzeit ist der Lehrherr binnen gleicher Frist verbunden, ebendaselbst die Anzeige wegen Ausschreibung des Lehrlings zu bewirken, und dafür drei Thaler an dieselbe Caffe zu entrichten. 4. Nach erfolgter Ausschreibung deS Lehrlings hat der Lehrherr einen Lehrbrief, worin die Zeit der Annahme und der bestandenen Lehrjahre anzugeben ist, auszustellen und mit dem von ihm geführten Handlungssiegel zu besiegeln, und ist sodann dieser Lehrbrief von dem jedesmaligen Senior und Cassirer der Handlungsdeputirten unter Beifügung des Siegels der Handlungsdeputirten mit zu vollziehen. Ohne -Le gehörig erfolgte Anmeldung und Abmeldung deS Lehrling- findet diese zur Gültigkeit des Lehrbrief- erforder liche Mrvollziehung nicht statt. 6. Die Anmeldung der zur Zeit dieser Bekanntmachung bereits in der Lehre stehenden und noch nicht angemeldeten Lehrlinge ist von den Lehrherren spätestens binnen einem Monate von dieser Zeit an zu bewerkstelligen. Jeder Lehrherr, welcher die Befolgung vorstehender Vorschriften unterläßt, ist auf erfolgte Anzeige des Handelsvorstandes mit einer Strafe von zehn Thalern zu belegen. Leipzig, den 1V. Juni 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. 1)r. Gross. Aufforderung. Die Herren Geburtshelfer des Stadtbezirks, welche mit Abgabe ihrer pflichtmäßigen Tabellen oder Vacatscheine noch im Rückstände sind, werden hiermit amtlich aufgesordert, deren Einreichung unverweilr zu bewerkstelligen. Leipzig am 16. Julius 1847. Der Stadtbezirksarzt l)r. Küntz. Ueber da- Bettel« der Kinder sagt der Oberpfarrer Marbach in Schneeberg im dasigen Localvlatte folgende, auch hier so beherzigenswerthe Worte: „Darüber, daß das Beiteln der Kinder, wie es gegen wärtig unter uns sich bemerklich macht, m,t unberechnenbaren Nachtheilen verbunden sei, will ich nicht viel Worte ver lieren, denn wer hätte sich dies nicht längst schon selbst ge sagt? Wer wüßte nickt, daß im Gefolge desselben die Lüge, die Verstellung, die Schamlosigkeit, der Müssiggang, die Unehrlichkett sich befinden; daß aus den unglücklichen Ge schöpfen, welche von gewissenlosen Aeltern dazu verdammt werben,- Jahr aus Jahr ein die Zahl derer sich ergänzt, welche früher oder später dem Gemeinwesen zur Last fallen, und nur dann auf einige Zeit unfern Blicken entzogen wer. den, wenn sie in die Arbeit-- oder Zuchthäuser wandern müssen? Nein! Hierüber kein Wort weiter! Der Zweck dieser Zeilen ist vielmehr der, auf das Mittel aufmerksam zu machen, welches meiner Ansicht nach das einzige ist und bleivt, um diesem Unwesen gründlich zu wehren. Und es ist dasselbe in der That das allereinfachste, welches sich denken läßt; Jeder von uns kann es anwenden, und hat sogar die heilige Pflicht, es anzuwenden. Wollten wir nämlich Alle dabin uns vereinigen, bettelnde Kinder ohne Ausnahme von unfern Thüren wegzuweisen, so wird und muß es ja" sehr bald dahin kommen, daß wir diesen bedauernswürdigen Ge stalten nlcht mehr begegnen. Aber wie, wird man sagen, ein Geistlicher, welcher im Geiste des himmlischen Meisters zur Liebe und zu Werken der Barmherzigkeit ermahnen soll, ein Gastlicher scheuet sich nicht, eine solche Maaßcegel öffent lich anzurathen? Nem! antworte ich ich scheue mich dessen nicht, ja ich thue noch mehr, ich e»k äre sogar, daß ich seit längerer Zeit schon rücksichtslos jedem Kinde auch die kleinste Gabe verweigert habe, und mein Gewissen straft mich des halb nicht, weder vor Gort, noch vor den Menschen. Darf ich mir doch sagen, daß mein Herz nicht kalt ist gegen die Noth der armen Brüder, und, so weit es die Mittel gestat ten, meine Hand offen stehet für solche Gaben der Liebe, von welchen ich gewiß bm, daß sie Segen bringen; welß