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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.07.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-07-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184707256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470725
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470725
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-07
- Tag1847-07-25
- Monat1847-07
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.07.1847
- Autor
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und Anzeiger. ^ 20«. Sonntag, den 25. Juli. 1847 Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig den 24. Juli 1847. Ein ferneres Nachexerciren findet Freitag den LQ Juli, Montag den G., Mittwoch den 4. und Freitag den tt. August statt. Die hierzu commandirten Mannschaften haben sich an diesen Lagen Nachmittags 5 Uhr auf dem Fleischerplatze zu versammeln und daselbst bei ihrem Feldwebel oder Stellvertreter zur Aufzeichnung zu melden. Wer die Meldung unter läßt oder zu spät eintrifft, hat zu gewärtigen, daß ihm die Uebung nicht angerechnet wird. Im Fall das Ererciren an einem dieser Tage unterbleiben müßte, wird das Signal Los! gegeben werden. Der Commandant der Communalgarde. H. W Neumeister. Bruchstücke auS des Staatsministers von Lindenau Festrede bei der am Geburtstage des Königs gehaltenen öffentlichen Sitzung der hiesigen Gesellschaft der Wissenschaften. Wurde auch Sachsen im vorigen wie in diesem Jahrhunderte, im Kriege wie beim Frieden, erschöpft und miß, handelt, wurde es in Folge der hiesigen Völkerschlacht ver heert und zerstückelt, so sind doch alle Spuren von Verletzung und Drangsal durch das segensreiche Wirken dreier Könige verschwunden, die an Gesetz, Recht und Pflicht unerschütter lich festhaltend, die veränderten Bedürfnisse ihres Volkes erkennend und beachtend, mit umsichtiger Weisheit vermit telnd und ausgleichend, das Bestehende neu und besser ge statteten und so im wahren schönen Sinne des Worts zu Reformatoren ihrer Zeit und ihres Landes wurden. Das von den königlichen Brüdern Friedrich August und Anton begonnene Werk wurde von unserm jetzigen Könige der Vollendung zugesührt, und während seiner sechs zehnjährigen Regierung wurden die schönsten aller Siege, die der Vernunft über Vorurtheil und Herkommen, vielfach errungen. Die segensreichen Folgen dieses Handelns liegen vor unfern Augen; denn daraus, daß unsere heutige Staats- Verfassung das wahre Recht über das geschichtliche, Gesetz über Vorrecht, Verdienst über Geburt, gleiches Recht für Alle feststellt, Alle zu gleich berechtigten Staatsbürgern macht: daraus ist ein neues muthvolleres Leben, eine an gestrengte Betriebsamkeit, ein zuverfichtövoller Unternehmungs geist und eine Vertrauensfestigkeit am Staat hervorgegangen, die im gelungenen Zusammenwirken Verwaltung, Kunst und Wissenschaft, Ackerbau, Handel und Gewerbe auf einen blü henden,. beglückenden, das Vaterland ehrenden Höhepunct brachten. Selbst die jetzige, durch Theurung und geringen Arbeitsverdienst drangvolle Zeit wird in Sachsen störungslos vorübergehen, da die Regierung durch eine kräftig-väterliche Fürsorge den Nothstand zu vermindern strebt, und das Volk vertrauungSvoll das Unvermeidliche in gesetzlicher Ruhe er trägt. Lastet freilich dieser Druck, nur wenig fühlbar für den Reichen, schwer und schmerzlich auf dem Armen, so ist eine Milderung dieses Mißverhältnisses als die wichtigste, dringendste, leider noch ungelöste/Aufgabe der Staatskunst zu betrachten. Gewiß würde durch den edeln Willen unseres Königs seine Regierung auch ohne bindende Vorschrift eine wohl> lhätige, dann aber auf Zerr beschränkte, nur vom Zufall einer Persönlichkeit abhängige sein; allein wußte seine Weisheit diese Wohlthat in eme dauernde dadurch zu verwandeln, daß er Gesetz und Verfassung zur obersten Richtschnur erhob, so haben wir diesen Sieg des Gemüths und der Vernunft über den trügerisch-lockenden, schwer zu bekämpfenden Reiz des willkürlichen Herrschens um so dankbarer zu verehren, als der Uebergang zur bessern Ueberzeugung und das Verlassen einer lang gewohnten Bahn eine hohe moralische Kraft erheischte. Daß aber hochherzige, pflichterfüllte Fürsten, die Satzungen einer düstern Vorzeit verlassend, ihren mündig gewordenen Staatsangehörigen die Sicherheit des RechtS und eines geordneten Staatshaushalts für Gegenwart und Zukunft gewähren, dazu muß die innere Stimme des Ge wissens, dazu der laute Wunsch der Völker, dazu die Er scheinung ausfordern, daß selbst die Allgewalt ihre Willkür Naturgesetzen unterwarf. Im frohen Lob der heutigen Zeit darf die Befürchtung nicht verschwiegen werden, daß hier und da die geistigen Interessen den materiellen untergeordnet erscheinen, und ein solches Beginnen um so lebhafter zu bedauern wäre, als das wahre und dauerhafte Wohlsein von Staat und Volk nur aus geistiger Quelle entspringen, nur auf geistigem Grunde mit Sicherheit ruhen kann, und es darum für Schulen, Aka demien und wissenschaftliche Vereine Beruf und Pflicht ist, einer solchen Neigung und ihren nachtheiligen Folgen ge meinsam und kräftig entgegenzuwirken. Unsere älteste Schwe ster, die Gesellschaft der Wissenschaften zu London, und die Gestaltung der dortigen höhern Bildungsanstalten wird uns zum Vorbild dienen können. Das Studium der Sprachen, der Geschichte, der Mathematik und der Staatswissenschaften in ihren weit verzweigten Anwendungen wird dort tief und ernst betrieben, und dadurch jene hohe praktisch-wissenschaft liche Befähigung gewonnen, der eS gelungen ist, alle Ele-
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