/ und Anzeiger. ^ 2S1. Mittwoch, den 8. September. 1847. Bekanntmachung. Aus das mit dem 1. Oktober 1847 beginnende neue Quartal des Leipziger Tageblattes werden Bestellungen in Unterzeichneter Expedition (Johannisgaffe Nr. 48) angenommen; auswärtige Interessenten aber wollen sich deßhalb an die hiesige Königs. Zeitungs-Expedition oder an die mit derselben in Ver bindung stehenden Postämter wenden. Der Preis beträgt vierteljährlich 1 Thlr. pränumerando. An kündigungen aller Art, welche durch dieses Blatt die größte Verbreitung finden, werden eine breite oder zwei Spaltzeilen zu 24 Ngr. berechnet, mit größerer Schrift nach Verhältniß, und angenommen in der Expedi tion. Johannisgaffe Nr. 48, so wie in den Wochentagen auch in der Buchhandlung von I. Klink, Hardt, Ritterstraße, gr. Fürstencollegium, neben der Buchhändlerbörse. Eine einzelne Nummer kostet 12 Pf. Für eine Extrabeilage sind 2 Thlr. zu vergüten. Leipzig, im September 1847. GxpeSilisn des Leipziger Tageblattes» Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf die gemachte Wahrnehmung, daß neuerlich mehrfache Fälle von Varioliden in hiesiger Stadt sich gezeigt haben, soll in diesem Jahre, damit bereits geimpfte Personen sich revacciniren, diejenigen aber, welche noch nicht geimpft sind, sich annoch impfen lassen können, eine fernerweite unentgeldliche Impfung der Schutzpocken vorgenommen werden und eS wird dieselbe hiermit allen unbemittelten Personen jeden Alters, welche in hiesiger Stadt, ben Vorstädten und den zu der Stadt, dem Königlichen Kreisamte und der Universität gehörigen Dörfern wohnen, angeböten. Dieselbe soll von künftiger Woche an während eines Zeitraumes von sechs Wochen und zwar in jeder Woche Donnerstag- Nachmittag- von D bis 4 Uhr auf dem Rathhause allhier zwei Treppen hoch in einem daselbst linker Hand befindlichen Locale stattfinden. Leipzig, den 23. August 1847. (l^. 8.) Der Rath der Stadt Leipzig. Or. Gross. Im Monat August 1847 wurde das hiesige Bürgerrecht ertheüt an: Hrn. Burckhardt, Johann August, Hausbesitzer; - Müller, Hans Adolph, Kaufmann; - Kretz sch mar, Jmanuel Traugott, Schenkwirth; - Krebs, Karl Friedrich Wilhelm, Tuchbereiter; - Beyer, Friedrich August, Lohnkutscher; - Thomas, Friedrich Ernst Gustav, Antiquar und Leih bibliothekar; - Welter, Hugo Anton, Kaufmann; Frau Richter, Johanne Caroline verw., Hausbesitzerin; - Kühne, Amalie Caroline verw., desgleichen; Hrn. Damm, Friedrich August, Meublespolirer; - PLisch el, Julius Robert, Lithograph; - Uhlemann, Karl Julius, Kaufmann; ^ Becker, Gottfried Gustav, Glaser; - Erler, Johann Friedrich Gottlob, Kürschner; - Seidel, Karl August, Schenkwirth; - Kutschers, Johann Friedrich, Schuhmacher; * . ..... E—— Nachrichten a«S Sachsen. Der Hülfsverein zu Miltweida hatte dem Stadtrath daselbst dle Errichtung eine- Arbeits-Nachweisungs-Büreaus vorgeschlagen. Der Stadtrach erklärte, er halte dies nicht für nöthia, weil e- nicht an Arbeitern fehle, auch jeder, der Arbeiter suche, solche bei dem Stadtrache zugewiesen erhalten könne. Die Stadtverordneten rrwiederten, sie könnten diese Hrn. Schöne, Karl Friedrich, Victualienhändler; - Ebert, Robert Flodoard, Kaufmann; - Hörich, Heinrich Gottlieb, Schneider; - Dreidler, Karl Heinrich, desgleichen; - Stolze, Christoph Gottlob Theodor, desgleichen; - Ritter, Heinrich Rudolph, Zuckerbäcker; - Walther, Christian. Wilhelm, Lackierer; - Haustein, Karl Ernst, Steinkohlenhändler; - Zehrer, Christian Karl Wilhelm, Glaser; Frau Zeunev, Johanne Marie Christiane verw , Hausbes.; Hrn. Viehweg, Friedrich August, Vergolder und Lackirer; - Hennig, August Julius Ferdinand, Buchbinder; - Binderch, Johann Gottlieb Martin, desgleichen ; Fräul. F.ischer, Jeanette Emma, Hausbesitzerin; Hrn. Hoffmann, Wilhelm Friedrich, Täschner; - Riese, Johann August, Mehlhändler; - Falcke, Karl Friedrich, Fabrikant. Ablehnungsgründe deshalb nicht stichhaltig finden, weil eS sich nicht darum handele, denen, die Arbeiter suchen, solche zuzu weisen, sondern eben weil eS nicht an Arbeitern, wohl aber an Arbeit mangele und der Zweck dahin gehe, unbeschäf tigten Arbeitern Arbeit auszumitteln, und dann, weil die Ge. schäfte eines Arbeits-Nachweisungs-Büreaus nicht zu dem stadträthlichen Wirkungskreise gehörten, und man nicht wünschen