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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-11-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184711155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18471115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18471115
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-11
- Tag1847-11-15
- Monat1847-11
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1847
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Anzeiger. 319. Montag, den 15. November. 1847. Bekanntmachung. Das 14. Stück deS diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Nr. 55. Bekanntmachung, die der Sparcaffenanstalt zu Lichtenstein ertheilten Rechtsvergünstigungen betreffend; vom 4. September 1847. Nr. 56. Verordnung, die mit verschiedenen auswärtigen Regierungen getroffene Uebereinkunft über die Leistung gegenseitiger Rechtshülfe betreffend; vom 23. September 1847. Nr. 57. Dekret wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcaffenanstalt in Pulsnitz; vom 14. Septbr. 1847. Nr. 58. Verordnung, die Veranstaltung von Landtagswahlen betreffend; vom 15. October 1847. ist bei uns eingegangen und wird bis zum 30. November d. I. auf hiesigem Rathhaussaale zur Kenntnißnahme öffentlich aushängen. Leipzig, den 11. November 1847. Der Rath.der Stadt Leipzig. vr. Gross. Erinnerung an Abentrichtung der Gewerbe- und Personalsteuern. In Folge gesetzlicher Bestimmung wird der 2. halbjährige Termin der für dieses Jahr zu zahlenden Gewerbe- und Personalsteuern künftigen LS. November dieses Jahres fällig. Da nun nach der gesetzlichen Vorschrift jedesmal 14 Tage nach der Verfallzeit die diessallsigen Erinnerungen und Erecutionen ihren Anfang nehmen müssen, so werden die Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge aus gedachten Termin nebst den als Zuschlag zu denselben zu entrichtenden städtischen Schoß- und Communalgefällen binnen der bestimmten Frist pünktlich abzuführen, damit sie nicht in Bezahlung von Erinnerungs- und Erecutionsgebühren verfallen. Uebrigens wird zugleich aus die im 67. tz. des Gewerbe- und Personalsteuer-GesetzeS enthaltene Bestimmung: „daß Rekurse gegen die Ansätze und Einbringung dieser Steuern keine Suspensivkrast haben," aufmerksam gemacht. Leipzig, am 6. November 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. ' vr. Gross. - > — > Mittbeilungen aus den Plenarverhandlungcn der Stadtver ordneten vom 3. November >847. Die heutige Sitzung wurde in üblicher Weise mit dem Vortrage aus der Negistrande eröffnet. Einer Mittheilung des Stadtraths zufolge hat derselbe beschlossen, auf die bean tragte Ablösung der von dem Besitzer der Stcinwegsmühle in Plösen, Christian Ernst Klemm in Taucha, an die Stadt alljährlich zu entrichtenden Getreidezinsen an lv Scheffeln 2-/z Metzen Roggen und 2-/z Metzen Hafer unter der Be dingung einzugehen, daß das Rentencapital an 1198 Thlr. 5 Ngr. 8'/z Pf. von der Landrentenbank, an welche der Ver pflichtete die Rente zu überweisen beabsichtigt, baar gewährt werde. Das Collegium trug kein Bedenken, diesem Beschlüsse des Stadtraths seine Genehmigung zu ertheilen. Ebenso gab man auch dem Vorhaben des Stadtraths, gegen Herrn Lieutenant Scholber in Reudnitz wegen wider rechtlicher Anmaaßung eines Stücks Communareals klagbar zu werden und Herrn Adv. Gustav Ponath allhier zu die sem Behufe mit Vollmacht zu versehen, seine Einwilligung Zur Tagesordnung übergehend erstattete zuvörderst Herr Stadtverordneter Kramermeister Poppe, als Vorsitzender der Kinanzdeputation, Bericht über bas Rathscommunicat vom 17. Juli a. e., die dem Theaterunternehmen zu gewährende Erleichterung betreffend. M Geleitet von dem Wunsche, unserem städtischen Theater W Mittel zu gewähren, um als Kunstanstalt auch fernerhin Vrn Verhältnissen Leipzig- auf eine würdige und angemessene Weise entsprechen zu können, hatten die Stadtverordneten in einem unterm 14. März ft. c. an den Stadtrath erlassenen Communicate darauf angetragen, daß dem Unternehmer des Theaters, Herrn Vr. Schmidt, der jährliche Pachtzins von 1000 Thlr. gänzlich erlassen, demselben nebenbei das zur Be leuchtung erforderliche Gas unentgeltlich gewährt und die beschlossene Beschränkung der Räumlichkeit der Meßschau buden, welche fernerhin nicht mehr Zuschauer fassen sollen, als das Theater auszunehmen vermag, nicht in Ausführung gebracht werden möge. Nun hatte zwar der Stadtrath in dem eingangserwähnten Recommunicate unter ausführlicher Darlegung seiner Gründe erklärt, wie er Bedenken tragen müsse, auf die beiden letzteren Anträge des Collegiums ein zugehen, und in Folge dessen beschlossen habe, Herrn vr. Schmidt den Pachtzins nur auf die beide". Jahre von Jo hannis 1846 bis dahin 1848 gänzlich zu erlassen; allein die Finanzdeputation, an welche diese Mittheilung des Magistrats zur Begutachtung überwiesen worden war, fand sich nach den unrergelegten Motiven nicht bewogen, dem Collegium bas gänzliche Aufgeben der früher gefaßten Beschlüsse an- zuratyen, war vielmehr auf eine nochmalige Erörterung der Sache eingegangen und empfahl in ihrem Berichte den be schlossenen zweijährigen Pachterlaß zu genehmigen, den An trag wegen unentgeltlicher Lieferung des Gases dem Rathe zur nochmaligen Erwägung anheim zu geben und den Punkt wegen der Räumlichkeit der M-ßbuden nach dem Beschlüsse des StadtrathS auf sich beruhen zu lassen. Nach länger ge pflogener Debatte, an welcher sich mehrere Mitglieder be-
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