»X < unv Anzeiger. ^ ZK». Sonntag, den 26. December. 1847. Grundsätze für R^guliMBK der Bäckerwaareu-1 falls versrdntte Deputation zugleich das Berhältnist de- taxe ln GhsMuLtz. I MehleS zur Waare normiren, wobei das zeither angenom- In Nr. LI d. Bl. v. 1.184« find di- Grundsätze bekannt §E^hästniß., welche« S Pfund R^mehl 4 Ntztteken N/I/K »»elckt» man- Seiten der kiesiaen Be-1 Mund Brod und 4 Pfund Werzenmehl s Pfund welße dieser Hinsicht befolgt: ^ . I. Durchschnittliche- Normalgewicht einesl^.^^brrkaNon-kosten, mr§ Inbegriff des Dresdner Scheffels Getreue. Im September, Octo-1^ina '?No^^telgeldeS^ werben für IPfund ber oder spätestens im November jeden Jahres bestimmt eine I ^ hierzu ernannte Deputation aus dem Mittel des Stadtraths! A ^ Mund und der Stadtverordmten, unter'Suziehung der Bäcker-Ober- I ^. ^nn^ und für i Pfund Semmel oder Werßbrod zu meifter, das für das nächstfolgende Jahr anzunehmende Nor-I^" ""^"nem halben Pfennig berechnst, malgewicht eines Scheffels Roggen oder Weizen. Bon jetzt 5) Berechnung der Gstrerdeprerse. ^ ^ ^ wegen besserer Qualität! I) Die Annahme des RoggsnpreiseS erfolgt durch Ausam ides, angenommen: 164 Pfand für 1 Scheffel Rog-! menstellung der hiesigen «nd niederländischen mittleren Pfund für I Scheffel Weißen. I Marktpreise,, letztere Mt einem Zuschläge von zehn an und für deS Getreides gen, 17L 2. Berechnung der Abgängs deS Getreides und deren WerthSbeftimmuag. 1) Bei dem ordinairen häuSbacknvn Roggenbrode werden 7 Pfund Fegestaub und Staubmehl, und 16 Pfund Kleie 23 Pfund als Abgänge LN Abzug gebracht, und eS wird der Werth der nutzbaren Abgänge an 16 Pfund Kleie nach 4^/o des durchschnittlichen Roggen preises angenommen. 2) Bei dem feineren Roggenbrot werden an Abgängen 7 Pfund Kegeftaüd ustd Staubmehl, 16 Pfund Kleie und 21 Pfund Schwarzmehl 44 Pfund als Abgänge angenommen, und es wer den die nutzbaren Abgänge an 16 Pfund Kleie und 21 Pfund Schwarzmehl, bis zu L Lhlr. 29 Ngr. 9 Pf. des Scheffelpreises, nach 1L"/« dieses Preises angenommen. Bei höheren Preisen wird an jedem Lhaler, sobald er erfüllt ist, ein halbes Prozent we niger gerechnet, z. B. bei einem Preise von 6 Lhlr. und bei einem Preise von 19 Lhlr. 12^/^/o. 3) Bei der weißen Waare werden 13 Pfund Spitzgang, Staubmehl und Füllkleie, IS Pfund Kleie und 18 Pfund Schwarzmehl 46 Pfund alS Abgänge berechnet, und der Werth der nutzbaren Abgänge, an IS Pfund Kleie und 1« Pfund Schwarzmehl wird zu lI VyO/o (oder dem 9. Lheile) de- Durchschnittspreises eine- Scheffels Wei- ! NeugroscheN Frchrlohn auf den Scheffel. Sollte böh mischer oder anderer ausländischer Roggen vorzugsweise verbacken werden, so ist auch von diesem der Mittel- preis anzunehmen und mit den Mittelpreisen des hiesi gen und niederländischen Getreidemarktes zusammen zu stellen, um hieraus den gemeinschaftlichen MittelpreiS zu finden und anzunehmen. 2) Zu Herstellung des feineren Roggenbrodes soll, wie jetzt, auch im Jahre 1848 stets der dritte Lheil Walzmehl nach den Preisen, welche solches zu Groß-Aschocher bei Leipzig mit Einschluß des FuhrlohnS bis Chemnitz hat in Berechnung gebracht werden. Um diese Berechnung zu erleichtern, wird angenommen, daß aus dem Cent- ner Walzmehl 2S sechspfündige Brode gebacken werden, und sonach bei einem Preise von 4 Lhlr. für den Cent- ner Walrmehl 1 Pfund Brod in runder Summe 9 Pf. kosten, bei jeder Erhöhung des Preises von einem Lhaler aber das Pfünv Brod einen Pfennig mehr ko stet, z. B. L*/r Dhlr. 12 Pfennige, dgher man blos zu der ermittelten Laxe von 2 Pfund Brod aus Körnern nach den Preis von 1 Pfund aus Walzmehl zuzuschla- aenl hat. 3) Bei Bestimmung des WeizenpfeiseS wird in ber Regel der hiesige MarrtpreiS unberücksichtigt gelaffen und nur der MittelpreiS des niederländischen Weizens mit Htnzul rechmmg von zwölf Neugroschen Fracht für den Schef fel, oder der Preis desjenigen fremden Weizens ange nommen, welcher eben hier am meisten eingebracht wird. 9) Bie Settlme'lfabrikAtion betreffend. Hier werden don dem berechneten reinen Mehle eines Scheffel- zen angenommen. Weizen vierztzs Pfund Mehl auf dbl Bereitung der Sem. , 3. BrrhLltniß deg Mehls zur Waare. Bei Be-I meln gerechnet, und firr die Pearbeitnng derselben ll'/«"/«, stimmung des Normalgewichts hat auch alljährlich die die--1 (oder der 9. Lheil) de- DurchschnittsprnseS eine- Dresdner