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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.01.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-01-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185601227
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18560122
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18560122
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1856
- Monat1856-01
- Tag1856-01-22
- Monat1856-01
- Jahr1856
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.01.1856
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1 ' » Anze i g er. ^>S 22. Dienstag de» 22. Jauuar. 1856. Verhandlungen der Stadtverordneten am 16. Januar 1856. Die Sitzung wurde vom Vorsteher Adv. Francke in üblicher Weise mit dem Vortrage aus der Registrande eröffnet. Dabei gelangte ein vom Kaufmann Emil Fritzsche überreichtes, den Bauplatz am Georaenhause betreffendes Druckschriftchen zur Ver- theilung, und eine Mittheilung des Raths zum Borttage, wonach derselbe dem kürzlich gestellten Anträge wegen Sicherstellung der Gemeinde gegen etwaige Entschädigungsansprüche der Wiesenpachter bei eintretender Wasserregulirung bereit- seit längerer Zelt fort während entsprochen hat. Es bewendete dabei. — Demnächst zeigte der Rath bezüglich der wegen Ertheilung einer persönlichen Backconcesston für die äußere Petersvorstadt gepflogenen Verhand lungen an, daß die Königliche Kreisdirection, gleich dem Stadt verordnetencollegium, das Bedürfniß einer solchen Bäckerei als wirklich vorhanden ansehe und die Ertheilung einer persönlichen Backconcesston gegen einen jährlichen Canon von 56 Tylr. geneh migt habe. " - Weiter theilte der Rath mit, daß er den bisherigen Prediger an der Grorgenhauskirche dlax. Hänsel zum Oberdtakonus an der Renkirche ernannt habe. Die übliche Erklärung über -ehre, Leben und Wandel sott in nächster nicht öffentlicher Sitzung erfol gen. — Eingegaugen waren ferner: vom Armendirectorium der 53. Jahresbericht der Armenanstalt, und vom Director I)r. Hau- schild der gedruckte Stundenplan des modernen Gesammtgymna- siums. Nachdem sodann der Vorsteher dem Collegium von dem Wunsche des St.-V. Banq. Mayer, au- dem Schletter - Comit6 auszu- scheiden, Anzeige gemacht hatte, genehmigte dasselbe diesen Austritt, indem es, auf Vorschlag des Vorstehers, dem St.-B. Mayer zugleich seinen Dank für die, in dieser Wirksamkeit zum Besten der Gemeinde übernommenen Mühwaltungen aussprach. Die Besetzung der erledigten Stelle soll in nächster Sitzung stattfinden.- Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete da- vom St.-V. Adv. An schütz vorgetragene Gutachten des VerfafsungsausschusseS über die Reklamation des Kaufmanns Julius Schunck gegen seine Wahl zum Stadtrath auf Zeit. Der Ausschuß hatte in seiner Mehrheit gegen 1 Stimme die vom Reclamanten angeführten, aus seinm Geschäft-Verhältnissen entnommenen Gründe als triftig anerkannt und empfahl: der Reklamation Statt zu geben. Man trat diesem Vorschläge einstimmig bei. — Derselbe Berichterstatter trug hierauf ein Gutachten des VerfaffungsauSschuffes vor über die zeit weilige unentgeltliche Abtretung eines Theiles deS Rachhauses, der bisher vom Landgericht innegehabten Locale und einiger anderen Raume im Rathhause. D« Stadttath sagt hierüber: „Auf Grund der neuesten Gesetzgebung wird in nicht zu ferner „Zeit die städtische Gerichtsbarkeit auf den Staat übergehen, und wenn „auch dies« Zeitpunkt nicht so nahe, als wir nach dm uns von „der Königlichen Gtaatsregkerung hierüber gemachten Eröffnungen „mit Bestimmtheit annehmen durftm, bevorsteht, so wird doch zu verlässig das jetzt begonnene Jahr nicht vorübergehe«, ohne daß „diese auch für unser Gemeindewesen höchst belangreiche Reform „ins -eben tritt. Ein wesentlicher Umstand, von dem die Ein- // führung derselben abhängt, ist die Beschaffung der Moralitäten für die neuen Königlichen Gerichtsbehörden, und wmn darüber Jahre lang hindurch mit der Königlichen Staatsregierung die umfassendsten Verhandlungen stattgeftmden haben, so sind die selben doch nicht von den gewünschten Erfolgen begleitet gewesen, „denn nach dem schließlithen dermaligen Stande dieser Angelegenheit „werden die neuen GenchtSlocalitä'ten in dem von der Königlichen Staatsregierung angekauften hiesigen Grundstücke zur Stadt „Altenburg ihren Platz finden, auch soll deren theilweise Einrich- „tung im nächsten Sommer vollendet werden und es steht dem nach zu erwarten, daß die Uebersiedeluna der Gerichte bis zu Michaelis d. I. erfolgt sein wird. Bis oahin ist aber die Her- „stcklung des Gefangmentzausts nicht möglich und doch beabsichtigt ,Fit Königliche StaatSsegieruna nicht, die Uebernatzme der Ge richtsbarkeit, bis diese erfolgt sein wird^zu beanstanden, sondern at vielmehr mit dem ausgesprochenen Wunsche, namentlich das andgericht in nächster Zeit übernehmen zu können, an uns da- Suchen gerichtet: „es möge ihr ein Lhril de- Gtockhauses für das künftige „Bezirksgericht und städtische Gerichtsamt bis zu Michaelis „1857, iuAleiche» die Mitbenutzung deffeitzm für das Land gericht, wie dessen dermalige Ekpeoitionslocalitäten im „zweiten Geschoß des Nachhause- fiir die Zeit, von welcher „dasselbe vom Staat übernommen werden wird, bi- zu seiner Übersiedelung in eine andere Lokalität, längstens aber bis zu Johannis d. I., unentgeltlich überlassen, auch, und zwar ebenfalls ohne Entgelt, gestattet werden, daß bis auf Weiteres die reponirten Acten des Stadtgerichts, Criminal- amtS und Landgerichts in denjenigen Kammern verbleiben, „in denen sie sich gegenwärtig befinden". „Rach reiflicher Erwägung aller einschlagenden Verhältnisse und namentlich des Umstandes, daß eine baldige definitive Ordnung „dieser Angelegenheit im allseitigen Interesse liegen und deshalb „auch die Stadt zur Erreichung diese- Ziels bereitwilligst die Hand „m bieten haben dürfte, ist von uns beschlossen worden, diesem „Anträge der Königlichen Staatsregierung, nur mit der Modifi kation, daß die Aufbewahrung der reponirten Acten in den der malmen Actenkammern auf die Zeit bis zu Michaelis 1857 be schränkt werde, zu entsprechen". Der Stadttath hat diesen Beschluß an verschiedene Bedingungen und unter möglichster Berücksichtigung chen Ottzat-rmierun- das Interesse der /, // // Einstimmig schlug der Ausschuß vor: sämmtlichen diesfallsigen Beschlüssen de- Stadtrathes beizu treten. St.-V. Adv. Rose fand es, gleich dem Ausschüsse, im In teresse der Gemeinde, da- Abkommen anzunehmen, und zwar hauptsächlich aus finanziellen Gründm. Das Collegium trat dem Ausschußvorschlage gegen 4 Stimmen bei. Schließlich berleth dasselbe die Gutachten der Ausschüsse zum Finanzwesen und zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen über einen Thelt de- diesjährigen Haushaltplans. Nach gänzlich beendeter Berachung des letzter« wird darüber ausführliche Mit- theilung gemacht werden. Mo ntag d. Dir Mskhksnrüuhr d. 21. Jan. um 11 U. Vorm. 1 Min. 88 See. vor.
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