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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.03.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-03-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185403155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18540315
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18540315
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1854
- Monat1854-03
- Tag1854-03-15
- Monat1854-03
- Jahr1854
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.03.1854
- Autor
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and Anzeiger. 74. Mittwoch den 15. März. L8S4. Bekanntmachung. Die zu dem Gesetze über das Elementar-Bolksschulwesen vom 6. Juni 1v3ü erlassene Verordnung vom v. desselben Monat- enthält h. 133 und 134 folgende Vorschriften: 1) Jeder Candidat, welcher von einer Familie als Hauslehrer angenommen wird, hat vor dem Antritte dieses Ver hältnisse- dem Gchulinspector, in dessen District er seinen Aufenthalt nimmt, hiervon Anzeige mit Beifügung seiner Legitimation zu machen. 2) Wollen Aeltern oder Vormünder ihren Kindern oder Pflegebefohlenen in einzelnen Privatstunden, mögen diese durch Einen oder mehrere Lehrer, in oder außer dem Hause ertheilt werden, die nöthige Elementarbildung geben lassen, so haben sie der Schulinspection hiervon in Zeiten nähere Anzeige zu machen. Da diesen Vorschriften in neuerer Zeit hier Orts nicht allenthalben nachgekommen ist, so wird deren genaue Befol gung mst dem Bemerken hierdurch in Erinnerung gebracht, daß die Anzeigen unter 1 bei dem mitunterzeichneten EphoruS, die unter 2 aber bei dem Rathe der Stadt Leipzig zu machen sind. Leipzig, den 7 März I8L4 Die Schul - Inspektion. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Großmann. Koch. . Bekanntmachung. Die Unterzeichnete Jmmatüculations-Eomnrission macht hierdurch bekannt, daß die in dem nächsten Gommer-Semester auf der hiesigen Universität zu haltenden Vorlesungen, wegen der mit dem gesetzlichen Beginn der Borleftmgen zusammen- salliWtzt», vfkrfeurtag«, rrfi a m A4. April 1804 ihren Anfang nehme» werden. Gedruckte Verzeichnisse über die im gedachten Halbjahre zu haltenden Vorlesungen sind in der Expedition des Uni- versitätSgerichtS und in der Serig'schen Buchhandlung zu erlangen. Leipzig, den 7. März 1854. Die Jmweatrierrlations - Commiffi-n daselbst. E. von Broizem, vr. Gustav Hänel, Vr. Eduard Morgenstern, königl. Regierungs-Bevollmächtigter. d. Z. Rector. Univ. - Richter. 2ur Associalionsfrage. (Entgegnung. EingeseuLet) Die in dem kurzen Vorwort für die Association zur gemein schaftlichen Beschaffung der Lebensbedürfnisse (Nr. 59 dieser Blätter) enthaltene Behauptung, daß nunmehr der erste Schritt auf dem Wege der Association erfolgt sei, ist in Nr. 62 angegriffen worden, weil bereit- der 1847 von Herrn FedorWilisch gegründete Spar verein auf dem Grundsätze der Association beruht habe. Hierin muß nun dem Einsender Recht gegeben werde«; doch kommt darauf insofern wenig an, als durch jene Behauptung da- Verdienst des Herr« Dttisch nicht geschmälert werden sollte. Wenn dagegen in jener Berichtigung arzch darauf hingewiesen worden ist, daß der er wähnte Sparverein dem Vernehmen nach um deswillen eingegangen sei, weil man den unbilligen Anforderungen der Brtheiligten nicht habe entsprach« k-nnen, so dürfte, «eil hierdurch Viele sich ab- schreckm lass« möchten, cm der jetzt gegründet« Association Theil zu nehme«, e- nöthlg sein, die Verschiedenheit beider Institute zu beleuchte«. Jener Sparverein verfolgte zwei Richtungen: 1) Die Lhetthaber zm Sparsamkeit selbst zu leiten und 2) deuftlb« dm Nutz« zukommm zu lassen, welche« die Eku- ztAverkLmr der verschied«« Lebensbedürfnisse i« Bechältniß zu de« Kostenpreise der letzte» Hab«. De-Hald warm Sammüperiode» eingerichtet, während der« die Theilnrhmrr wöchentlich ein« von ihm» selbst beliebig ftstgeskkttm Beittag zu zahlen hatten, und mit den hierdurch zufammengebrach- ten Gelbem wurde der Ankauf der verschieden« erforderlich« Maar« bewirkt, letztere aber wurden nach Verhältniß der von den einzelnen Mitgliedern geleisteten Beiträge vertheilt, so daß jede- Mitglied für so viel Geld, als eS eingelegt, Maare erhielt; hierbei war jedoch noch vorgeschrieben, daß die Mitglieder bis zu einer bestimmten Frist sich erklären mußten, welche Bedürfnisse sie au- den gemeinschaft lich« Vorräch« beziehen wollten, widrigenfalls ihnen bei Been digung der Sammelperkode da- eingesteuerte Geld zinslos zurück gegeben wurde. Diese Bestimmungen gaben nun allerdings Gelegenheit zym Spar« und zur nützlichen Verwendung der Ersparnisse, alleü» an dern Theils enthielte« sie mehrere Beschränkung«, welche ungün stig« Einfluß auf da- Gedeihen des Vereins ausüb« mußten. Der Sparverein nützte nämlich den« nur wenig, welche ln der Sammelperiode nur geringen Verdienst hatten, weil diese, da sie begreiflicherweise unbedeutende Beiträge gezahlt hatten, nur kleine Antheile an den Waarenvorräthen beanspruch« konnten, lütt spä teren Bedürfnisse aber, dle vielleicht sehr stark waren, außerhalb des DerelnS befriedig« mußt«. Ferner lag eine Beschwerung in dem Gebot, sich bis zu einer festgesetzt« Frist im Bomus zu bestim men, welchen Bedürfnissen man uuter B,Mittelung tzrS Vereins genügen wolle. Während nämlich da- Jnteoeffe der Veeeinsmit- glieder erforderte, daß ste etwaige Versehen bei Auswahl der Be dürfnisse, welche sie durch he» Verein bezieh« wollt«, nachträglich verbessern, nach Ablauf der BesttmmungSfttst erst sich zeigenden
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