117. Anzeiger. Sonnabend den 26. April. 1856 ' Bekanntmachung, das EinpackeN der Waaren in Meßbuden betreffend. Die in unserer Bekanntmachung vom 29. April 1850 getroffene Bestimmung, wonach am letzten Tage der Messe spa testen- bi- Nachmittags 4 Uhr daS Einpacken der Waaren in den Buden beendigt und letztere selbst völlig geräumt sein müssen, bringen wir hiermit zur Rachachtung in dieser Messe mit dem Bemerken in Erinnerung, daß Zuwiderhandlungen . gegen diese im wohlfahrtspolizeilichen Interesse gebotene Vorschrift unnachfichtlich werden bestraft werden. Leipzig, den 25. April 1856. Der Rath -er Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Da die Abgabe von Sand auS der bisherigen Sandgrube im Johannisthal nicht mehr thunlich ist, so haben wir eine neue Sandgrube jenseit des Thonberg- an der Borna'schen Chaussee, wo der Connewitzer CommunicationSweg in letztere einmündet, angelegt. Die Eröffnung dieser Sandgrube erfolgt am LS. April d. I. unter folgenden Bestimmungen: 1) Die Abgabe von Sand und KieS findet nur gegen Marken statt, welche im HoSpitalthore gegen baare Zahlung zu lösen und in der Sandgrube an den Sandwerfer abzugeben find. 2) Der Tarif ist bis auf Weiteres foLgenhermaßen festgestellt: a) für durchgeworfenen Gand: das Fuder 5 Ngr. — Pf., der Karren 2 Ngr/ 5 Pf., K) für KieS, insoweit der vorhandene Vorrath überhaupt dessen Ablaffung gestattet, das Fuder 2 Ngr. 5 Pf., der Karren l Ngr. 3 Pf. DaS Fuder wird zu 4 Knbikellen, der Karren zu 2 Kubikellen gerechnet. 3) Die Fuhren aus dieser Sandgrube find vom städtischen Dammgeld im HoSpitalthore befreit. Zu der dieSfallsigen Controle hat jeder Wagenführer bei der Abfahrt aus der Sandgrube von dem Aufseher eine Marke in Empfang zu nehmen und beim Einpasstren durch das Thor an den Einnehmer abzugeben, widrigenfalls die erwähnte Thorabgabe zu erlegen. 4) Die Erholung von Sand und KieS findet nur während der Tagesstunden statt, welche von Zeit zu Zeit im HoSpitalthore und in der Sandgrube durch Anschlag bekannt gemacht werden. Leipzig, den 24. April 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Vermiethung. DaS gegenwärtig an Herrn A. L. P. Sellier vermiethete, unter den Bühnen des Rathhauses am Markte und an der Ecke des SalzgäßchenS befindliche Handelslocal soll anderweitig vom 1. November d. I. an und zwar einmal im Ganzen, sodann in zwei baulich zu trennenden Abtheilungen mittels MeistgebotS auf drei und nach Befinden mehr Jahre vermiethet werden. Miethlustige haben fich daher den L«. Mai d. I. Vormittags um II Uhr bei der Rathsstube, wo inzwischen auch der eventuelle Gewölbe-TheilungSplan einzusehen ist, an zumelden, ihre Gebote vor der Unterzeichneten Deputation zu eröffnen und sich weiterer Resolution des GtadtrathS, dem die Auswahl unter den Licitanten und jede sonstige freie Beschlußnahme Vorbehalten bleibt, zu gewärtigen. Leipzig, den 25. April 1856 DeS Raths der Stadt Leipzig Finanzdeputation. . . ..—> — .... . . ... >, ,, . wurde sehr bald gedämpft, ein Erfolg, der um so glücklicher genannt werden muß, als in dem Hause meist unbemittelte Leute wohnen. — Gestern früh nach 5 Uhr entfernte sich die 14» 2jährige Tochter eines hiesigen Instrumentenmachers aus der älterlichen Wohnung und ertränkte sich im Kanonenteiche. Sie hatte sich schon früher kleine Vergehen zu Schulden gebracht und fürchtete sich vermuth- lich vor der Strafe einer neuerdings entdeckten Dieberei, welche sie verübt hatte. Locales. Leipzig, den 25. April. Gestern Nachmittag drohte in einem Hause der Erdmannsstraße ein Schadenfeuer auszubrechen. 1/28 Uhr bemerkte man, daß in einem Kellergeschoß, aus welchem nach dem hinter dem Hause gelegenen Garten eine unverschlossene Fenster öffnung führt, ein Haufen alter Bücher und Scripturen in Brand gerathen war, zu welchen der Zündstoff durch die erwähnte Fenster öffnung gelangt-sein konnte. Der Verdacht einer absichtlichen Brandstiftung ist jedoch zur Zeit noch nicht begründet. DaS Feuer