^ ISS. Dienstag dm S In»i, I8S«. Bekanntmachung, die Anmeldung zur theologischen Eaudidateoprüsuug betreffend. Diejenige« Studirenden der Theologie, welche gesonnen sind, sich vor Eintritt der MichaeliSfericn dieses Jahres zur theologisches» Eandidarenprüfung anzumelden, werden hiermit auf den Inhalt deS 8 9 der Regulativs aufmerksam gemacht und veranlaßt, ihre AmneldnngSgefuche nebst allen in gedachter Paragraphe, namentlich unter 4 bemerkten Unterlagen bis zum B. Juli dieses Jahres in der Canzlei der Königlichen Kreis-Direction allhier (Postgebände) abzugeben, oder, so viel die auswärts sich Aufhaltenden betrifft, unter der Adresse: „An die Königliche PrüfungS-Eommisston für Theologen" portofrei anher einzusende«. Leipzig, am 2 Juni »856. Königliche Prüfung- Commifflon für Theologen. v- BurgSdorff. Friedrich. - 1— ^ - - I > - .> , ^ - , — —, - — , u I I m > Bekanntmachung, die Eröffnung des Königlichen Gerichtes z« Tauch« betreffend. Aus Arrprdnung des Königlichen Ministeriums der Justiz ist heute von der» urvterzeichneten, dazu verordneter» Com- mtsiarie« ei» KöaiglicheS Gericht in Taucha eröffnet worden und auf dasselbe gleichzeitig die auf Grund des Gesetzes vom 11. August 185» von beute an für erloschen nnd aufgehoben erklärte zeitherige Patrimonialgerichtsbarkeit a) der Stadtgcmcinde zl» Leipzig über die Stadt Taucha und die Dörfer Althen, Elenden, Cradefeld, Cunnersdorf, Grasdorf, Neutzfch, Panitzsch, Plösen, Plösttz, Portitz und Sommer feld, so wie - l>) der Rittergüter Mockau, Paunsdorf, PlauHig und Döbitz über die gleichnamigen DorfschaftMz ingleichen e) die dem KreLSamte Leipzig zeither zngestandene Jurisdiction i'ibe» die Dörfer Dewitz, Seegeritz, SehUB, P-nitz, Merklvitz, Hohenheida und Gottscheina übergegangen, waS andnrch »nit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß alle wegen der obgenanntm Ortschaft«» bei deren zeitherigen Gerichtsbehörden bereit- anberaumten Termine olmc »wchmalige Vorladung nunmehr beim Königlichen Gericht zn Taucba bei Vermeidung der in tzen erlassenen Ladungen angedrohten oder sonstigen gesetzlichen Nach- theike abzuwarten sind. Königliche AmtShanptmannfchaft j« Borna und Königliches KretSawt zu Leipzig, ^ an» 2. Juni 1856. ' von Oppel. Lucias. Bekanntmachung. Die unentgeltliche Einimpfung der Schutzpocken wird auch in diesem Jahre allen unbemittelten Personen jeden Alters, welche in lssefigrr Stadt und deren Weichbild, so nne in den unter die Jurisdiction unseres Landgerichts und des König lichen KreiSNwtes hier gehörigen Ortschaften wohnen, hiermit angeboren. Dieselbe toll Von ßtud mit dtM U. Mal d. I. an wahrend eine- Zeitraums von acht Wochen, und zwar in jeder Woche Mittwochs, Nachmittags von S Uhr an ü» geotzen Saale Pr? Waage am Markte hier staltfinden. :Leipchig, sm 26. Äpril 1856. Der Math ItVÜ' er Stadt LetPgiG. «och. ». Mochte». die öffentlichen Badeplätze Ais an ihrem Anfänge nnd Ende bezeichrrete Birdeplätze find bestimmt: 1) eine Stelle in der Elster , 126 Ellen lang, hinter dem JacobShoSpitale am Rosenrhale; 2) Zme Stelle m der alten Pleiße, gegen 560 Ellen lang, zwischen der sogenannten Saubrücke mrd dem Schüumel- , sckw Harten. Da- Baden an anderen Platzen ohrre Aufsicht der Fischte ist verboten. al 1856. De» Nash dar Stadt Lsipstg. Ksch. Schlelßner. Leipzig/ cm» W. Mal ^ e<' 1t»« ch » t ^ « »Stl« «