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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.06.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-06-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185606229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18560622
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18560622
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1856
- Monat1856-06
- Tag1856-06-22
- Monat1856-06
- Jahr1856
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.06.1856
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Anzeige r. H 174 Lvlnltaft dm 2z, Jmi. ^ » » f ^ ^ I E - » ... . . 1-M7I ^71 < «« ^ ^>« j ZUzlTlViivI lis^ < > », » >< , ^> 1856. ^Leipzig, den -.1. Juni. -Gestern Abend nach 9 Uhr ist Se. Ion. Hoheit der Kronprinz mit hohem Gefolge von Dresden hier angelangt und im Hotel de Baviere abgetreten. Heute Vormittag inspicirte Se. Kon. Hoheit die hier und in der Umgegend r " thettten, zur hiesigen Garnison gehörigen 3 Recrutendiviponen. Die Vorarbeiten, die auf Kosten unserer Stadt wegen der technischen Eröttetuntz der'Wafferverhättniffe bereits gemacht worden sind, setzeii K aUßr*'Zweifel', baff der'bei der Wasswteautirung in dir Gegttid ' von Leipzig zu verfolaeNVe Plän Üt Nächster Zeit in der Hauptsache'festgesttktt werden kann, und zwar um so leichter, als did 'ThütlNgtr- Eisenbahn bereits unter Berücksichtigung der künftigen Einrichtungen erbaUt ist, Wodurch zugleich Abfchlußpuntte gebvkeN wetdki. 'Zwar verkmnen wir nicht,"daß hierbei auch di» UNtttyalb Leipzigs gelegenen Niederungen in Frage kommen werden, Und daß vür"ded Eröffnung deS künftigen HochfluchbetteS auch zuwMett Und daNN erst än die RegUMUNg der Gewässer bei Leipzig zir benktn sei. Mir stNd 'vielmchr >et Ansicht, daß gerade uns-l Verhandlungen der Stadtverordneten r am 12. Juni 1856: Beim Vortrag» aus ber Regkstrande veLwilligte das Collegium den Katech^teN eme Gratificatldn von 60 Ahlr. für geleistet» AM hälfe während der Vakanz att der Neukirche aus dem vermögen dieser Kirche/ dtiNkt» dem Verein der Arrliensteunbe sät Aetiet^ sendung einer Anzahl Exemplare seines Jahresberichts'und get Stadt'tst' det Lag^ ist, diese Olchtigi Angtle-nchoit wesentlich zu Hmigte die Ablösung des alljährlich 8 Gr. 6 Pf. Eonv.i-Geld fördern, und^daß es Nach deN bereits vorhandenen Unterlagen nicht 'zu schwer sein wird, »ine Feststellung des RtgulirungSplanes für die nächste Umgebung Leipzigs nvch vor Ablauf dieses Jahres zu erlangen. Dann könnten die Arbeiten sbfort beginnen. Sie müßten dies, eben well ein großer Theil derselben um so billiger sein wird, je länget ber Zeitraum ist, in welchem sie nach und nach zur Aus führung kommen. ^ 'Nach glaubhafter Mittheilung geht auch die Ansicht der Sach verständigen keineswegs dahin, daß man in der nächsten Um< der Stadt Leipzig den Zeitpunkt abwarten solle, wo die Arbeiten der Wasserregulirung vom unteren Theile des Flußgebietesher voll endet'sind. Vielmehr haben die Sachverständigen die Hoffnung ausgesprochen, daß die Regulirung von der preußischen Grenz» unterhalb bis nach Zwenkau -oberhalb und vielleicht noch weiter, im Laufe der nächsten 4 Jahre in der Hauptsache vollendet sein könne, wenn die Wichtigkeit der Sache allseitig erkannt werde. Unter solchen Verhältnissen können wir daher den Bau deS Wehres in der vom Stadtrath unternommenen Weise nicht für zweckentsprechend halten. Wir würden es vielmehr für vortheil- hsfter abgesehen haben- wenn auf dieses Wehr kein* größere Summe verwendtt"worden wäre, als zu dessen Erhaltung für die Nächsten Jahre 'unbedingt erforderlich ist. Die Sachverständigen würden zu diesem Zwecke gewiß andere und billigere Mittel aufgefunden haben, um das Wehr durch Anbringung von Holzabsteifungerl, Legung elNeS hölzernen Fachbaumes und Ausgießung der Hinteren Risse Noch 'auf mehrere Jahre haltbar zu machen. Nun können zwar möglicherweise die jetzt verwendeten Sand- steirlbköcke künftig Wieder gebraucht werden, so daß wenigstens das Material des Baues nicht ganz verloren geht; allein auch gegen die spätere Verwindung dieses Materials sprechen insofern nicht unwichtige Bedenken, As die Bearbeitung älterer Sandstrine große Schwierigkeiten bietet, Während sich wenigstens in diesem Augen blick noch nicht einmal übersehen läßt, wie weit die Wasserregu lirung bei Leipzig die Verwendung dieses Materiales in unmittel barer Nähe des steinernen Wehres nö'thig machen wird. Für dieser» Fall würden" aber auch die unter allen Umstanden umzu- bavenden Brücken der Lindenauer Chaussee mehr als ausreichendes Material bleM. Allerdings werden auch dann wahrscheinlich alle Arbeiten ausgeführt werden müssen, bevor man die alten Wehre und Brücken beseitigen und das daraus genommene Material ver wenden kann, abgesehen von der Schwierigkeit deS! Transports und der Bearbeitung älterer Sandsteine, welch» ein weiteres Hin- chemallavi alten Waage 'an den Staat^ für die öffentlichen Gerichtsverhand lungen zunächst auf zwei Jahre unentgeltlich zu überlassen, wor gegen die Einrichtung dieses Loraks auf Kosten des Staat- Her mstellen und dereinst zurückzulassen Ist, erthtllte man einhellige Zustimmung und ging sodann zur Tagesordnung übet, IM ^. l. Ik! - t . §5 - St.-V. vr. Hauschild trug ein Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomlei-Nnd Forstwesen vor, welches Vre baulich^ ^Einrichtung'der SteuerexpeditiönktN über den Fleischbänken für das Polizeiamt Und der bisherigen Locale de- Lnndgerkhts für die Steuerexpevitionen zum Gegenstände hatte. " Der Ausschuß empfahl,' ' . .. . . ' die diesfalls geforderten Kosten an 1653 Thlr. zu verwilligen, was einstimmig geschah. ' ' ' Hierauf berichtete St.-V. vr. Heine Namens desselben Aus schusses über''' .»'i/ m.ii. die Reparatur des steinernen Wehres, ' ^ Mi,- " ^ ^ Däs Collegium erkennt zwar an, daß der Bau des steinernen WehreS vom technischen StaNdpuncte aus stine Begründung fin det, da die Gefahr eitter Zerstörung dieses WehreS vochctnden war. Es kann sich aber ßämtt^ nicht'einverstanden erklären ,' daß der Stadttdch eM auf lange DaNet berechnete Herstellung'ditseS Wehres jetzt noch unternimmt, wv' die Regülirung der Gewässer ft> vielfach beanttagt uNV Nach vock Gtclbtrath als Nvchwendig anerkäNttt Wörben'kst. zu. .m/ ^ ,n,r» Nach dem Gesetze vom 15. August 1855, die Berichtigung von Wasserläksen M betreffend, wirb 'diese MeguttruNU stcherttch bütd und um so zweifellbstr zrir Ausführung kolnwen'Müssen) ats die den einzelnen Anträgen auf Berichtigung ber^Wasserläust durch das Gesetz eingeräuttne größt Berichtigung jeden Mde-stäNd bir- jettigen Interessent^ sofort zü besettIM vermcig/ Mich^ dit hohe BeVeütung diese-'Gesetze- Nicht erkennen. " um u. - . " - nn i i'.s,' ,« ,s«, n «.», . . ' ii !->i
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