und Anzeiger. 180. Sonnabeu- den 28. Juni. 1856. Bekanntmachung. Mit Bezugnahme auf unsere unter dem 7. d. MtS. erlassene Bekanntmachung, die Eröffnung einer Anleihe von 1,250,000 Thlr. betreffend, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die vom 1. Juli' 1856 datirten Obli gationen nebst ZinSleisten und Zinsscheinen bereits auSgefertiget und vollzogen und bei unserer Einnahmestube gegen Baar- Zahlung von jetzt an zu erhalten find. Leipzig, den 27. Juni 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. . " ' Berger. Bekanntmachung. Bon und mit dem I. Juli d. I. an werden zufolge der zwischen den betreffenden Behörden, beziehentlich mit den Betheiligten getroffenen, von der Königlichen Kreis - Direktion genehmigten Übereinkunft die Stadtfelder und die Brand- vorwerkSflur mit dem HeimathS- und Gemeindebezirke der Stadt Leipzig vereinigt und eS geht damit zugleich die Ver waltung der früher dem Rathslandgerichte und jetzt dem Königlichen GerichtSamte 11. darüber zuständigen Wohlfahrt-- und .Sicherheitspolizei auf den Unterzeichneten Rath und das Polizei-Amt über. Dagegen bleibt die Gerichtsbarkeit über gedachte Fluren in freiwilligen und streitigen Rechtssachen, so wie Ln Untersuchungssachen nach wie vor mit dem Königlichen GerichtSamte H. vereinigt. *Wir bringen die- zur Nachachtung der Betheiligten hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Leipzig, den 23. Juni 1856. Der Rath und da- Polizei-Amt der Stadt Leipzig. ' ' Koch. Stengel. ' Bekanntmachung. Da der Platz an der 1. Bürgerschule, an welchem bisher das Abladen von Schutt gestattet gewesen ist, jetzt dazu nicht mehr benutzt werden kann, so haben wir dafür bis auf Weiteres die sogenannte alte Lehmgrube vor dem ehemaligen Zeitzer Thore bestimmt. Das Abladen von Schutt daselbst ist jedoch,, wie der dort befindliche Anschlag besagt, längs der ganzen Nordseite der Lehmgrube nicht erlaubt, sondern nur auf der Ost- und Westseite derselben an den dazu abgefteckten Plätzen gestattet- und eS haben die Wagenführer, welche Schutt dahin bringen, der Anweisung des daselbst mit Schutt einräumen beschäftigten Arbeiters unbedingte Folge zu leisten. . Leipzig, den 23. Juni 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Wegen rechtzeitiger Aufstellung des LectionS-KatalogeS für das nächste Winter-Semester werden die Herren Professoren und Docenten an hiesiger Universität andurch aufgefordert, die schriftlichen Anzeigen der Vorlesungen, welche sie im er wähnten Winterhalbjahre 1856/57 zu halten gesonnen find, wie sie dieselben in dem Kataloge angekündigt wissen wollen, binnen 14 Tagen und längstens den st Juli L8ÜS in der Universität-- Canzlei allhier abzugeben. Leipzig, den 4. Juni 1856. Der Reetor der Universität daselbst. 1)r. O. L. Erdmann. ->» — —" » > > . > >>,».. . , —. , > .——- ------ Bekanntmachung. Zur Erleichterung der Schlachtfteuer-Entrichtung in hiesiger Stadt find mit höherer Genehmigung von und mit dem 1. Juli diese- Jahre- an die hiesigen Thor- und Bahnhofs-Controlestellen zugleich mit Erhebung der Schlachtsteuer nach den Tarifsätzen für das Bankschlachten, nicht minder auch der UebergangSabgabe von zollverein-ländischem Fleischwerk beauftragt worden, der gestalt jedoch, daß bei denselben die Schlachtscheinlösung, beziehentlich Versteuerung nur sofort beim Ginbringen der Schlachtstücke und de- gedachten Fleischwerks erfolgen kann. Indem das Unterzeichnete Haupt-Steuer-Amt diese neue Einrichtung hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt, hat dasselbe im Uebrigen bezüglich der deshalb getroffenen näheren Bestimmungen aus die bei den genannten Eontrolesteüen vom 1. Juli dieses Jahres an au-hängenden Anschläge zu verweisen. Leipzig, den 18. Juni 1856. Königliche- Haupt - Steuer - Amt. Simon.