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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.07.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-07-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185607229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18560722
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18560722
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1856
- Monat1856-07
- Tag1856-07-22
- Monat1856-07
- Jahr1856
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.07.1856
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nzela e r ^ 204. Dienstag dcn 22. Juli. I8S«. Bekanntmachung, die Anmeldung neuer Schüler in die vereinigte Raths- und Wendler'sche Freifchule, so wie in die Schule deS Arbeitshauses für Freiwillige betreffend. Diejenigen Aeltern, Pflegeältern und Vormünder, welche für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pfleq- befohlenen in die vereinigte Raths- und Wendler'sche Freifchule oder in die Schule deS Arbeitshauses für Freiwillige bei uns anzusuchen gesonnen sind, haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätestens den SO. September d. I. auf dem Nachhause in der Schulgelder-Einnahme persönlich anzubringen und die ihnen vorzulegenden Fragen"vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter deS anzumeldenden KindeS, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken mit Erfolg eingeimpft worden, gleichzeitig mitzubringen. Noch wird aber bemerkt, daß nur die Kinder ausgenommen werden , welche nächste.Ostern daS achte Lebensjahr nicht überschritten haben,.und daß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleiben muß. Nach erfolgter Prüfung wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnahmen in der bisherigen Maaße erfolgen. I Leipzig, den l6. Juli L8L6. Der Rach der Stadt Leipzig. Berger. Darlehn--Anstalt für Gcwerbtreibcn-o. Aufvlae der Bekanntmachung des Direktorium der Darlehns- stalt yrr Gewerbtreibende in Nr. dieselbe für das ungefährdete Bestehendes Instituts nothwendig erscheint, so dürfte der in der Bürgschaft liegende Vortheil für die Detheiligten selbst einleuchten, wenn man erwägt, daß eS für den rechtlichen Mann jederzeit als höchste Ehrensache gelten wird, seine Verbindlichkeit ohne Beihülfe eines Dritten zu erfüllen, daher durch Anstalt für Gewerbtreibende in Nr. 186 des Tageblatts ist nach erfolgter Bestätigung der höchsten Regierungsbehörde auch in Leipzig ein Jnstttut ins Leben getreten, das, gleich ähnlichen Anstalten in i ^ Bürgschaft eine fortwährende Anregung zu ausdauerndem Fleiß Thätigke^ent^ick^E ird^"^ ^ erfolgreiches^ zu ernster Pflichterfüllung gegeben ist. — Abgesehen davon, Nach den Statuten der Darlehns - Anstalt ist dieselbe dazu bestimmt, hiesigen Gewerbtreibende« zum Betriebe ihres Geschäfts Darlehne gegen billige Zinsen zu machen. Die Bedingungen, unter welchen ein Darlehn erlheilt wird, sind bei dem derzeitigen Cassirer der Anstalt zu erfahren, und bestehen wesentlich darin, daß der Darlehnsuchende sich für die Rückzahlung des entliehenen Eapitals wechselmäßig verpflichtet, einen Bürgen stellt, sein Mo biliar rc. gegen Feuersgefahr versichert, und 1 Ngr. pro Thaler auf die 24wöchentliche Dauer des Darlehns, so wie einen kleinen Beittag zu den nochwendigsten Verwaltungsspesen (beispielsweise auf 1v Thlr. ---- 1 Ngr., auf 5V Thlr. — 3 Ngr.), entrichtet. Die DarlehnSbedingungen sind so einfach und so wenig be schwerlich für die Entleiher, daß eine allgemeine Betheiligung des ^ Gewerbstandes umsomehr erwartet werden darf, wenn man berück sichtigt, wie mancher redliche und thätige Gewerbtreibende bisher bei dem Mangel an einem Institute, das unter billigen Be dingungen kleine und größere Darlehne vermittelte, in augenblick licher Noch oder bei Bedarf von Materialien dem Wucher in die Hände fallen mußte. Die Zinsen von 1 Ngr. pro Thaler auf 34 Wochen bettagen 5°/» jährlich (ungerechnet den möglichen Zinsen - Gewinn bei der terminlichen Rückzahlung); die Höhe der Darlehne ist einstweilen auf von 5 Thlr. bis zu 200 Thlr. festgestellt; die Rückzahlung des Eapitals beginnt 4 Wochen nach Auszahlung des DarlehnS in 30 wöchentlichen Raten (jeden Montag Morgen von 9 bis 12 Uhr) von 1 Nor. pro Thlr. Diese Einrichtung, die mit großer Müh- waltuna seitens des Direktorium verbunden ist, dürfte eine der wohltätigsten des Institut- sein, denn theilS wird hierdurch bei du» Bechelliaten eine Regelmäßigkeit und Ordnung in ihren ge schäftlichen Einrichtungen hervorgerufen oder befestigt, theilS wird daS Darlehn in unmertlicher und wmig belastender Weise getilgt. Gleich wichtig ist die Einrichtung der Bürgschaft. Obgleich daß dem wohlhabenden Freunde des Gewerbstandes durch Leistung einer Bürgschaft das Mittel zu einer indirekten Hülfe dargeboten ist, welches in vielen Fällen ungleich größer» Segen bringen wird, als ein Darlehn oder eine sonstige Unterstützung. Die Fonds der Darlehns-Anstalt bestehen bis jetzt aus frei willigen Gaben ehrenwerther Männer und Frauen unserer Stadt, und bei dem bekannten Gemeinsinn unserer Mitbürger ist eine weitere Vermehrung derselben durch Legate und Geschenke zuver sichtlich zu hoffen. Dieser Capitalfonds soll der Anstalt als ein unantastbarer verbleiben und durch Zinsenzuschlag bis zu einer bestimmten Höhe vermehrt werden. Ist diese- Ziel erreicht, so soll mit der Darlehns - Anstatt ver bunden eine Unterstützung-- Caffe für Gewerbtreibende. die durch Alter, Krankheit oder sonstige Unfälle in Noch und Unglück ge- rathen sind, begründet werden, der die späten» bei der Darlehns- Anstalt sich ergebenden Ueberschüffe zufließen. Da das Direkto rium sein Amt als Ehren-Amt ohne alle Entschädigung versieht, die Ausgaben für die Verwaltung sich daher auf da- Allernöthigste beschränken (denn auch das Expeditionslocal wurde der Anstalt durch unsere verehrt, städtische Behörde unentgeltlich überlassen), so steht zu erwarten, daß auch die zweite Abtheilung der Thättgkeit der Darlehns-Anstalt in nicht zu langer Zelt beginnen werde. Und so wünschen wir denn, daß die neue Anstalt ihre segens reiche Wirksamkeit über unsere Stadt verbreite; daß Diejenigen, deren Interesse sie dienen soll, erkennen mögen, daß nicht selbst süchtige Zwecke, oder Aussicht auf eine gewinnbringende Speku lation, die Darlehns-Anstalt in- Leben gerufen haben, sondern daß dieselbe in ihrer Begründung dästeht als eine Thal edlen Gemeinsinns und bereit ist, Fleiß und Thätigkeit im Gewerbstande nach Kräften zu fördern und zu stützen, so wie bereitwillige Hand reichung zu leisten, wo es gilt, einem redlichen Manne sein Tage werk zu erleichtern.
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